Mit dem Wolf leben
Der Wolf ist ein geschütztes Tier. Seine dauerhafte Ansiedlung in
der Schweiz ist jedoch nur möglich, wenn die am stärksten betroffenen
Kreise seine Rückkehr verstehen und zulassen. Aus diesem Grund arbeitet
das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) in Zusammenarbeit
mit den Interessenverbänden ein Konzept Wolf Schweiz aus. Information,
Schadensverhütung, Schadenvergütung und Zusammenarbeit mit den Kantonen
sind die vier Pfeiler des Projekts, das letzten Dienstag an einer
Pressekonferenz in Sitten vorgestellt wurde. Aus den Erfahrungen, die
das Wallis in den letzten zwei Jahren im Rahmen des Projektes Wolf
Schweiz machen konnte, geht hervor, dass die Schutzmassnahmen gegen den
Wolf ihre Wirkung zeigen.
Seit 1998 taucht der Wolf regelmässig in der Schweiz auf. Von
Italien aus kehrt er auf natürliche Weise in seinen ehemaligen
Lebensraum im Wallis zurück. Dieses Jahr wurde er ausserdem auch im
Tessin und im Kanton Graubünden gesichtet. Um die Rahmenbedingungen für
eine dauerhafte Koexistenz zwischen dem geschützten Tier und der
Bevölkerung zu schaffen, hat das BUWAL in Zusammenarbeit mit den
Interessenverbänden ein Konzept Wolf Schweiz ausgearbeitet. Dieses
Projekt, das sich momentan in der Vernehmlassung bei den Kantonen und
Interessenverbänden befindet, basiert auf vier Pfeilern:
• Information über den Wolf, die aktuellen Problemstellungen und
bestehenden Lösungen. Es handelt sich um eine breit angelegte Kampagne
auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene.
• Schadensverhütung bei den Schafherden. Die Schutzmassnahmen, an
denen sich auch der Bund beteiligt, haben vor allem in den vom Wolf
besiedelten Regionen Vorrang.
• Schadenvergütung nach einem Angriff durch den Wolf. Der Bund
übernimmt achtzig Prozent der an die Züchter ausbezahlten
Entschädigungen, während sich die Kantone mit zwanzig Prozent
beteiligen. In den Gebieten mit grossen Schäden erweisen sich
Schutzmassnahmen als notwendig. Eine Bestandsaufnahme der Verluste ist
Sache des Kantons.
• Zusammenarbeit mit den Kantonen.
Die Kantone sind auf ihrem Gebiet für die Umsetzung des Konzepts Wolf
Schweiz zuständig. Sie können die Bewilligung zum Abschuss eines Tieres erteilen,
das untragbare Schäden
verursacht hat (50 gerissene Schafe). In den interkantonalen
Kommissionen, die gemäss den geografischen Gebieten festgelegt sind,
werden die wissenschaftliche Betreuung, Prävention, Entschädigung und
der Abschuss diskutiert und beschlossen. Das BUWAL erarbeitet das
Konzept, kontrolliert seine Umsetzung und passt es den Bedürfnissen an.
Schafhirten schrecken nicht nur Wölfe ab
Das BUWAL hat die Arbeitsgruppe Projekt Wolf Schweiz auch mit der
wissenschaftlichen Untersuchung des Raubtiers, der Entwicklung von
Schutzmassnahmen, der Information und Beratung der betroffenen Kreise
beauftragt.
Die im Wallis während zwei Jahren gemachten Erfahrungen gaben
Aufschluss über die Wirksamkeit der Schutzmassnahmen. Als beste Lösung
erweist sich eine Kombination aus Schafhirt, Schutzhunden und
geschützten Gehegen für die Nacht. In Evolène wurde im letzten Sommer
die Erfahrung gemacht, dass die Anwesenheit eines Schafhirten nicht nur
die Risiken eines Wolfsangriffs mindert, sondern dass auch weniger
Verluste durch Unfälle oder Angriffe von Hunden entstehen. In Gegenden,
die Angriffen ausgesetzt sind, gelangt dieses Jahr ein Dutzend
Schafhirten zum Einsatz.
Eine weitere wichtige Aufgabe des Projekts Wolf Schweiz ist die
lokale und regionale Information. Mit Schafhaltern, Jägern,
Naturschutzverbänden und Schulen wurden mehr als vierzig Veranstaltungen
und Informationssitzungen abgehalten.
BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst
Internet
www.kora.ch
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden