Bereits jetzt fiebern die Jäger und Jägerinnen der kommenden Jagdsaison
entgegen und treffen die ersten Vorkehrungen. Mit Feldstecher und Fernrohr ausgerüstet
verbringen sie jede freie Minute im Jagdgebiet. Eifrig wird "gespiegelt", das Wild und
seine Gewohnheiten beobachtet. Daheim werden die Jagdutensilien, Lebensmittel und
Getränke für den Transport in die Jagdunterkunft zusammengetragen. Ist die
obligatorische Haftpflichtversicherung bezahlt? Die Jagdwaffen müssen eingeschossen
werden und zwar nur an den von den Gemeinden bezeichneten Orten, wie es das
Gesetz vorschreibt. Und zu guter Letzt gehört auch das Lösen des Patents zu den
Vorbereitungen. Im Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 9. August 2001 sind Ort,
Datum und Zeit der Patentausgabe veröffentlicht.
Mit den besten Wünschen für guten Anblick und erfolgreiche Jagd!
Jagd- und Fischereiinspektorat Graubünden
Gremium: Jagd- und Fischereiinspektorat Graubünden
Quelle: dt Jagd- und Fischereiinspektorat Graubünden