Die vorberatende Justizkommission des Grossen Rats hat sich an der
Sitzung vom 9. August 2001 unter der Leitung ihrer Präsidentin, lic.
iur. Clelia Meyer Persili, mit der Aufhebung der Immunität von Herrn
Regierungsrat Peter Aliesch befasst. Nach eingehender Diskussion kommt
die Justizkommission zum Schluss, dem Grossen Rat die Aufhebung der
Immunität von Herrn Regierungsrat Peter Aliesch zu beantragen. Der
Grosse Rat wird in einer Sondersession am 7. September 2001 darüber
entscheiden.
Herr Regierungsrat Peter Aliesch hat in seiner Stellungnahme vom 6.
August 2001 zuhanden der Justizkommission die Aufhebung seiner Immunität
beantragt. Er führt aus, dass nur durch eine Strafuntersuchung
nachgewiesen werden könne, dass er Herrn Panagiotis Papadakis zu keiner
Zeit eine rechtlich oder politisch relevante Begünstigung habe zukommen
lassen.
Gemäss Art. 67 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO; BR 350.000)
können Mitglieder der Regierung für Verbrechen oder Vergehen, die sich
auf ihre Amtstätigkeit beziehen, nur mit Ermächtigung des Grossen Rats
strafrechtlich verfolgt werden. Der Grosse Rat hat in diesem Sinn nach
freiem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Immunität aufzuheben bzw.
die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen ist. Bei diesem
Entscheid können auch ausserstrafrechtliche, staatspolitische
Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Justizkommission kommt daher
zum Schluss, dass einerseits die behaupteten Straftatbestände in
Zusammenhang mit der Stellung von Regierungsrat Peter Aliesch als
Justiz- und Polizeidirektor stehen und dass andererseits das öffentliche
Interesse an der strafrechtlichen Untersuchung höher wiegt als das
staatspolitische Interesse an der Immunität eines Regierungsrats.
Die Justizkommission als vorberatende Kommission empfiehlt dem
Grossen Rat daher die Aufhebung der Immunität von Herrn Regierungsrat
Peter Aliesch.
Diese Meldung liegt nur in deutscher Sprache vor.
Gremium: Justizkommission des Grossen Rats Graubünden
Quelle: dt Justizkommission des Grossen Rats Graubünden