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Die vorberatende Justizkommission des Grossen Rats hat sich an der Sitzung vom 9. August 2001 unter der Leitung ihrer Präsidentin, lic. iur. Clelia Meyer Persili, mit der Aufhebung der Immunität von Herrn Regierungsrat Peter Aliesch befasst. Nach eingehender Diskussion kommt die Justizkommission zum Schluss, dem Grossen Rat die Aufhebung der Immunität von Herrn Regierungsrat Peter Aliesch zu beantragen. Der Grosse Rat wird in einer Sondersession am 7. September 2001 darüber entscheiden.
Herr Regierungsrat Peter Aliesch hat in seiner Stellungnahme vom 6. August 2001 zuhanden der Justizkommission die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Er führt aus, dass nur durch eine Strafuntersuchung nachgewiesen werden könne, dass er Herrn Panagiotis Papadakis zu keiner Zeit eine rechtlich oder politisch relevante Begünstigung habe zukommen lassen.
Gemäss Art. 67 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO; BR 350.000) können Mitglieder der Regierung für Verbrechen oder Vergehen, die sich auf ihre Amtstätigkeit beziehen, nur mit Ermächtigung des Grossen Rats strafrechtlich verfolgt werden. Der Grosse Rat hat in diesem Sinn nach freiem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Immunität aufzuheben bzw. die Ermächtigung zur Strafverfolgung zu erteilen ist. Bei diesem Entscheid können auch ausserstrafrechtliche, staatspolitische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Justizkommission kommt daher zum Schluss, dass einerseits die behaupteten Straftatbestände in Zusammenhang mit der Stellung von Regierungsrat Peter Aliesch als Justiz- und Polizeidirektor stehen und dass andererseits das öffentliche Interesse an der strafrechtlichen Untersuchung höher wiegt als das staatspolitische Interesse an der Immunität eines Regierungsrats.
Die Justizkommission als vorberatende Kommission empfiehlt dem Grossen Rat daher die Aufhebung der Immunität von Herrn Regierungsrat Peter Aliesch.
Diese Meldung liegt nur in deutscher Sprache vor.

Gremium: Justizkommission des Grossen Rats Graubünden
Quelle: dt Justizkommission des Grossen Rats Graubünden
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