Nachdem der Bergeller Wolf seit dem vergangenen Frühjahr 50 Schafe
gerissen hat, hat die Bündner Regierung beschlossen, den Abschuss des
Wolfes zu bewilligen.
Das Konzept Wolf Schweiz des dafür verantwortlichen Bundesamtes für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat für den Fall, dass einwandernde
Wölfe untragbare Schäden an Kleinvieh verursachen, deren Abschuss
vorgesehen. Die Kantone sind zuständig für die Erteilung der
Abschussbewilligung und deren Umsetzung. Diese kann aber nur dann
erteilt werden, wenn die im BUWAL- Konzept genannten Rahmenbedingungen
erfüllt werden. Im Bezug auf die Schäden an Kleinvieh hat das BUWAL
klare Vorgaben erlassen. Sofern ein Wolf während der Sömmerungszeit auf
Alpweiden mehr als 50 Nutztiere tötet, können die zuständigen Kantone
dessen Abschuss bewilligen.
Im Bergell hat der Wolf seit dem vergangenen April bei 14 Angriffen
nachweislich 50 Schafe und Lämmer gerissen. Dazu kommen mehrere
verletzte Schafe. Weitere Tiere werden noch immer vermisst. Gerissene
Tiere werden vom Bund bzw. Kanton entschädigt. Es sind aber nicht nur
die Tierverluste, die die Bergeller Bauern zu beklagen haben. Vielmehr
machen ihnen die notwendig gewordene intensive Überwachung der Schafe
und die latent vorhandene Unsicherheit für ihre Tiere zu schaffen. Dabei
werden sie von Spezialisten der vom Bund beauftragten Forschungsgruppe
für das Management der Grossraubtiere (KORA) mit Rat und Tat
unterstützt. Mit Elektrozäunen und einer intensiven Behirtung der
Schafherden wurde versucht, dem Wolf den Zugang zu den Schafherden zu
erschweren. Trotz der zumutbarerweise ergriffenen Schutzmassnahmen ist
es dem Wolf immer wieder gelungen in Schafherden einzudringen und Tiere
zu reissen.
Die Bündner Regierung hat aufgrund der vorliegenden Tatsachen, in
Absprache mit dem BUWAL und unter Berücksichtigung Wolfskonzeptes
beschlossen, eine Abschussbewilligung für den Bergeller Wolf zu
erteilen. Nur so kann künftig ein Klima des Dialogs und des Vertrauens
und damit der Zusammenarbeit aufrecht erhalten werden. Mit der
Ausführung der Aktion wurde das Jagd und Fischereiinspektorat betraut.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Jagd- und Fischereiinspektorat