Auswertung der Vernehmlassung ist abgeschlossen
Interessierte Personen und Gruppierungen haben sich im Rahmen des
Vernehmlassungsverfahrens rege zum Entwurf für eine neue
Kantonsverfassung geäussert. Die Vernehmlassung dauerte bis Ende März
2001. Die Regierung konnte kürzlich die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen.
Das Vernehmlassungsergebnis zeigt, dass die Kantonsverfassung "auf gutem
Weg" ist.
Von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements Graubünden
Über 500 interessierte Personen und Gruppierungen haben die
Möglichkeit genutzt, ihre Meinung zum Vernehmlassungsentwurf der
Verfassungskommission einzubringen. Die Volksdiskussion zum Entwurf für
eine neue Kantonsverfassung hat sich als grosser Erfolg erwiesen.
Erfüllt hat sich dabei die Hoffnung der Regierung auf eine rege
Teilnahme der Bevölkerung: fast die Hälfte aller Antworten wurden
nämlich von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Mehr als 230 Personen
äussern sich zum Entwurf als Ganzes oder zu einzelnen Punkten. Das
Verfassungssekretariat hat sämtliche Eingaben erfasst und ausgewertet.
Die Regierung hat den Auswertungsbericht zur Kenntnis genommen.
Die Auswertung zeigt, dass der Entwurf für eine neue
Kantonsverfassung mehrheitlich auf Zustimmung stösst. Der Entwurf, den
eine 30-köpfige Verfassungskommission erarbeitet hat, wird allgemein als
gute und taugliche Grundlage für die weiteren Arbeiten betrachtet. Eine
völlige Überarbeitung oder gar einen Marschhalt verlangen nur
vereinzelte Stellungnahmen. Die grundsätzliche Zustimmung schliesst
jedoch Kritik in Einzelpunkten nicht aus. Auf die Hauptpunkte, zu denen
unterschiedliche Auffassungen geäussert wurden, werde ich in späteren
Beiträgen eingehen. Es sind dies speziell das Sprachenrecht, das
Wahlverfahren für den Grossen Rat oder etwa die Gliederung des Kantons.
Gute Noten erhält der Entwurf der Verfassungskommission in Bezug auf
Sprache und Stil. Fast alle Stellungnahmen bezeichnen den Text als klar
und verständlich. Auch die sprachliche Gleichstellung von Frau und Mann
wird positiv beurteilt. Verbesserungsvorschläge sind insbesondere zur
romanischen und italienischen Fassung eingegangen. 97 Prozent der
Stellungnahmen sind der Ansicht, dass die Gliederung des Entwurfs das
Verständnis für die Verfassung erleichtert.
Die Verfassungskommission will mit einer sogenannten
"Vollverfassung" die Staatlichkeit des Kantons Graubünden zeigen und den
Handlungsspielraum selbstbewusst nutzen. Den gleichen Ansatz haben
bislang alle Kantone gewählt. Das Vernehmlassungsverfahren hat gezeigt,
dass dieser Ansatz mehrheitsfähig ist. Eine Beschränkung auf eine
Minimalverfassung im Sinne eines Organisationsstatuts wird von keiner
Seite verlangt. Nur etwa ein Fünftel der Stellungnahmen bemängelt, dass
der Entwurf Bestimmungen enthalte, die auf Gesetzesstufe geregelt werden
können.
Eine deutliche Mehrheit spricht sich für eine Regelung der
Grundrechte in der Kantonsverfassung aus, da es sich um klassisches
Verfassungsrecht handelt. Eine Minderheit wünscht einen Verzicht auf
kantonale Grundrechte und will auf das Wiederholen der Garantien der
Bundesverfassung verzichten. Weitgehend unbestritten ist auch die
Aufnahme eines Katalogs mit den wichtigsten öffentlichen Aufgaben.
Allerdings vermissen einige Vernehmlasser eine klare Kompetenzordnung.
Gemeinsam soll eine moderne, bürgernahe und zukunftsgerichtete
Verfassung für unseren Kanton geschaffen werden. Diesen Auftrag haben
die Stimmberechtigten mit ihrem Grundsatzentscheid vom 28. September
1997 der Regierung und dem Grossen Rat erteilt. Die Totalrevision bietet
die umfassende Gelegenheit, Reformen und Anpassungen dort vorzunehmen,
wo die geltende Verfassung nicht mehr zeitgemäss ist. Die neue
Verfassung muss die Grundlage für das Lösen von jetzigen und zukünftigen
Problemen sein.
Mitteilung an die Medienschaffenden:
Dies ist die erste Mitteilung einer Serie von insgesamt vier
Mitteilungen. In den weiteren Mitteilungen werden die Ergebnisse zu
inhaltlichen Fragen wie Sprachenrecht, Schaffung von Regionen, Reform
der Volksrechte, Wahlverfahren vorgestellt sowie das weitere Verfahren
erläutert.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden