In einem Schreiben ans "Comite Na agl art. 23" erläutert die
Regierung die Sach- und Rechtslage betreffend das Verwenden von
Rumantsch Grischun als Amtssprache.
Das Bündner Stimmvolk hat am 10. Juni 2001 einer Teilrevision des
Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte im Kanton Graubünden
(GPR, Bündner Rechtsbuch 150.100) mit 29'398 Ja zu 14'950 Nein
zugestimmt. Durch die Änderung von Artikel 23 GPR sind die
Voraussetzungen dafür geschaffen worden, die romanischen
Abstimmungsunterlagen künftig nicht mehr in den romanischen Idiomen
Sursilvan und Ladin, sondern in Rumantsch Grischun aufzulegen.
Bereits am 29. November 2000 hatte der Grosse Rat mit einer
Teilrevision der Verordnung über die Herausgabe des neuen Bündner
Rechtsbuchs und die Weiterführung der Amtlichen Gesetzessammlung
(Änderung von Artikel 1, Absätze 2 und 3, Bündner Rechtsbuch 180.100)
die Grundlage dafür geschaffen, dass das Bündner Rechtsbuch in
romanischer Sprache in Rumantsch Grischun geführt werden kann.
Beide Teilrevisionen wurden am 26. Juni von der Regierung auf Anfang
Juli 2001 in Kraft gesetzt. Im gleichen Beschluss hat die Regierung auch
eine Verordnung betreffend die Verwendung von Rumantsch Grischun für die
romanischen Abstimmungsunterlagen und das romanische Bündner Rechtsbuch
erlassen und ebenfalls auf Anfang Juli 2001 in Kraft gesetzt.
Ab 1. Juli 2001 wird somit im romanischen Bereich Rumantsch Grischun
als kantonale Rechtssprache verwendet. Das Recht bildet Grundlage für
das staatliche Handeln und die Tätigkeiten der Verwaltung. Es drängte
sich deshalb auf, dass auch für den gesamten amtlichen Schriftverkehr
des Kantons im Romanischen Rumantsch Grischun verwendet wird. Die
Regierung hat dies mit Beschluss vom 26. Juni durch eine Änderung von
Artikel 4 der Übersetzungsweisungen verfügt.
Dieser Schritt stellt eine logische und konsequente Fortsetzung der
bisherigen Politik der Regierung in diesem Bereich dar. Bereits mit
Beschluss vom 17. Dezember 1996 hatte sie sich nämlich für Rumantsch
Grischun als Amtssprache ausgesprochen und die Weisungen betreffend
Übersetzung von amtlichen Texten in die italienische und romanische
Sprache entsprechend geändert. In Artikel 4 der Weisungen wurde dabei
das Verwenden von Rumantsch Grischun im Verhältnis zu den beiden Idiomen
so geregelt, dass Übersetzungen von Texten, die für den ganzen Kanton
von Bedeutung sind, ins Rumantsch Grischun erfolgen. Sofern die
Übersetzungen an Regionen, einzelne Gemeinden oder einzelne Bürgerinnen
und Bürger richten, können auch die Idiome verwendet werden. Der
Übersetzungsdienst hat bei Übersetzungen an Einzeladressaten von dieser
Kann-Bestimmung Gebrauch gemacht. Nachdem nun Rumantsch Grischun durch
übereinstimmende Beschlüsse des Volks, des Grossen Rats und der
Regierung zur massgeblichen Rechtssprache geworden ist, war die
Aufhebung dieser Ausnahmeregelung unumgänglich.
Das "Comite Na agl art. 23" hat der Regierung Mitte Juli in einem
Schreiben vorgeworfen, sie hätte mit der am 26. Juni 2001 verfügten
Verwendung von Rumantsch Grischun für den gesamten amtlichen
Schriftverkehr des Kantons nicht an Zusicherungen gehalten, die sie im
Vorfeld der Volksabstimmung vom 10. Juni abgegeben habe.
Die Regierung hat ihre Absichten und Konsequenzen der Änderungen von
Artikel 23 GPR sowie der Verordnung über die Herausgabe des neuen
Bündner Rechtsbuchs und die Weiterführung der Amtlichen Gesetzessammlung
immer transparent gemacht und geradlinig verfolgt. So wurde in der
Botschaft an den Grossen Rat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es
mit der Wahl des Rumantsch Grischun möglich wird, sich auf eine
romanische Sprachform zu konzentrieren und diese gezielt als Rechts- und
Verwaltungssprache auszubauen. Auch die Erläuterungen zur kantonalen
Volksabstimmung vom 10. Juni enthielten einen solchen Hinweis, indem
ausgeführt wurde, dass die Revision auch eine einheitliche romanische
Rechts- und Verwaltungssprache schaffen soll.
Die Regierung legt im Übrigen Wert auf die Feststellung, dass die
Umsetzung der neuen Praxis insbesondere mit Vertreterinnen und
Vertretern von romanischsprachigen Gemeinden im Sinne einer
Begleitmassnahme erörtert wird.
Kulturbeiträge
Es werden Beiträge und Defizitgarantien im Gesamtbetrag von 217'500
Franken an die folgenden kulturellen Werke und Veranstaltungen
geleistet:
- Projekt "200 Jahre Kanton Graubünden (1803-2003): Aufarbeitung der
Aktenbestände der Helvetik und Ausstellung zum Jubiläumsjahr" des
Staatsarchivs Graubünden,
- Ankauf von drei Steindrucken (Lithos) und zwei Acrylbildern auf
Karton von Dea Murk,
- Herausgabe eines Sammelbands ausgewählter Schriften von Pater Iso
Müller,
- Herausgabe des Buchs "Frenzi" mit Kurzgeschichten von Silvio
Camenisch,
- Herausgabe des Bild-Text-Bandes "Regenlachen - Sonnenlachen" von
Hans Domenig (Fotos) und Hans Ruedi Fischer (Texte),
- Elfte Romanische Literaturtage Domat/Ems (9. bis 11. November
2001),
- Elfte Weltfilmtage Thusis (24. bis 28. Oktober 2001),
- Einzelausstellung "Inferno" von Christoph Draeger im
September/Oktober 2001 in der Roebling Hall in New York,
- Teilnahme an einer Gruppenausstellung von Gabriela Gerber und
Lukas Bardill vom 12. Oktober bis 1. Dezember 2001 in der Kunsthalle
Winterthur mit der fotografischen Arbeit "Warten auf den Superstar",
- Ausstellung "between the balance" von Jürg Moser im November 2001
in der Galerie Luciano Fasciati in Chur und Herausgabe einer bezüglichen
Publikation,
- Konzerte "Drei mystische Erstaufführungen" des Konzertchors
Graubünden vom 16. bis 25. November 2001 in Chur, Zug und Luzern,
- Aufführungen des Musicals "Brischa, stria!" von Gion Tschuor Ende
Oktober/Anfang November 2001 durch den Chor mischedau Rueun,
- Fünf Konzerte des Ensembles Prisma Ende Dezember 2001 im Kanton,
und
- Uraufführung des Konzerts für zwei Klaviere und Orchester opus 149
von Gion Antoni Derungs unter der Leitung von Simon Camartin am 20.
November 2001 in Kiew.
Aus Regionen und Gemeinden
Die Zivilstandsämter Bivio, Marmorera, Sur, Mulegns, Tinizong-Rona,
Savognin, Cunter, Riom-Parsonz und Salouf werden mit Wirkung ab Anfang
Januar 2002 zum Zivilstandsamt Surses mit sitz in Salouf
zusammengeschlossen.
Unter dem Vorbehalt, dass die Stadt Chur die entsprechenden
Bewilligungen erteilt und der Bund die Bauvorhaben subventioniert,
leistet der Kanton Beiträge im Gesamtbetrag von rund 247'000 Franken an
den Umbau der Kreuzungen Quader und Untertor zu Kreiseln. Es ist
vorgesehen diese beide Kreisel bis voraussichtlich im Sommer 2002
fertigzustellen.
Personelles
Folgende kantonalen Angestellten sind Ende August in den Ruhestand
getreten:
- Martin Accola, Chur, Lehrer am Bündner Lehrerseminar,
- Martin Derungs, Laax, Strassenwart beim Bezirkstiefbauamt Ilanz,
- Walter Dierauer, Haldenstein, Lehrer an der Bündner Kantonsschule,
- Christian Gerber-Albietz, Fanas, Lehrer am Bündner Lehrerseminar,
- Walter Giger, Passugg-Araschgen, Lehrer an der Bündner
Kantonsschule,
- Andreas Hofstetter, Landquart, Abwart im Plantahof,
- Massimo Lardi, Chur, Lehrer am Bündner Lehrerseminar,
- Hans Nydegger, St. Moritz Bad, Kantonspolizist,
- Remo Pola, Chur, Lehrer am Bündner Lehrerseminar, und
- Peter Risch, Trimmis, Lehrer an der Bündner Frauenschule.
Die Regierung dankt ihnen für ihre Dienste, die sie dem Kanton
geleistet haben.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden