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Der Bund beteiligt sich an den Sicherheitskosten des Kantons Graubünden.
Ein Kostenanteil von 3.26 Millionen Franken wird übernommen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 29. August, über seine finanzielle Beteiligung an den Sicherheitsausgaben im Rahmen des World Economic Forums in Davos (WEF) 2001 entschieden. Er bezahlt 3.26 Millionen Franken an die Aufwendungen für das Zusatzdispositiv zu Gunsten völkerrechtlich geschützter Personen. Diese Unterstützung erfolgt vorbehältlich der Genehmigung des entsprechenden Nachtragskredites durch die eidgenössischen Räte. Gleichzeitig verzichtet der Bund auf seine Forderung von rund 820'000 Franken gegenüber dem Kanton Graubünden im Zusammenhang mit dem Einsatz des Festungswachtkorps (FWK). Der Bundesrat legte zudem den Berechnungsmodus für sein künftiges finanzielles Engagement am WEF fest.
Bereits vor einem Jahr hatte der Bundesrat beschlossen, das WEF auf Grund seiner einmaligen Bedeutung und Auswirkungen für die internationalen Interessen der Schweiz als ausserordentliches Ereignis zu qualifizieren und ab 2001 80 Prozent der Kosten für das Zusatzdispositiv zu Gunsten völkerrechtlich geschützter Personen (Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Mitglieder amtierender Regierungen, Angehörige von Königs- und Fürstenhäusern usw.) zu übernehmen. Am 19. Juni 2001 orientierte der WEF-Ausschuss der Bündner Regierung an einer Aussprache in Bern eine Delegation des Bundesrates über die Kosten des WEF 2001.

Wie wird der Bundesanteil berechnet?
Die Sicherheitskosten des Kantons Graubünden betragen insgesamt etwa 7.83 Millionen Franken (ohne Löhne der Kantonspolizei Graubünden). Der Berechnung des Zusatzdispositivs wurde der Anteil des Bundes am Aufwand für die einzelnen Sicherheitsbereiche (Kongresszentrum, Personenschutz, Eskorten, Hotelbewachung, Streckensicherung, u.a.) zu Grunde gelegt. Die so für das Zusatzdispositiv ausgeschiedenen Kosten betragen 4.08 Millionen Franken. An diesen beteiligt sich der Bund mit 80 Prozent, was einen Beitrag von 3.26 Millionen Franken ergibt.
Der Bund verzichtet im Weiteren auf den Beitrag des Kantons Graubünden an den FWK-Einsatz in der Höhe von 820'000 Franken. Einem entsprechenden Ersuchen für das WEF 2000 kam der Bundesrat im Vorjahr ebenfalls nach.
Auch in Zukunft soll der Bundesanteil 80 Prozent der Kosten für das Zusatzdispositiv betragen, die wie beim WEF 2001 jeweils mittels einer Kostenausscheidung errechnet werden sollen. Diese Beteiligung wird künftig auf drei Achtel (3/8) der Sicherheitskosten des Kantons Graubünden (exkl. Löhne) begrenzt. Ausserdem werden dem Kanton Graubünden FWK-Einsätze inskünftig nicht mehr in Rechnung gestellt.

Gremium: Bundesrat
Quelle: dt Eidg. Justiz- und Polizeidepartement
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