Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Grossrat Ernst Nigg,
Igis-Landquart, hat eine Vorberatungskommission des Grossen Rates in
mehreren Sitzungen einen Bericht betreffend Alpine Wettkampfstätte von
nationaler Bedeutung in St. Moritz erarbeitet.
Das Erarbeiten des Berichts erfolgte zum ersten Mal im Rahmen eines
Direktbeschlusses. Die Kommission stellt dem Grossen Rat Antrag, im
Wirtschaftsförderungsgesetz eine neue Grundlage zu schaffen, aufgrund
welcher Sportanlagen gemäss Nationalem Sportanlagenkonzept NASAK und
einem noch zu erarbeitendem kantonalen Sportanlagenkonzept unterstützt
werden könnten. Das Volk solle über diese neue gesetzliche Grundlage
abstimmen. Nach Zustimmung durch das Volk könnte dann an die Anlagen der
Ski Weltmeisterschaften in St. Moritz ein Beitrag von vier Millionen
Franken gesprochen werden.
Antrag auf Direktbeschluss
An der Volksabstimmung vom 24. September 2000 wurde der Kredit von
sieben Millionen Franken an die Skiweltmeisterschaften 2003 in St.
Moritz mit 21'421 Ja-Stimmen zu 22'204 Nein-Stimmen abgelehnt. In der
Märzsession 2001 reichte Grossrat Hartmann, St. Moritz, mit
Mitunterzeichnern einen Antrag auf Direktbeschluss betreffend
Kantonsbeitrag an die "Alpine Wettkampfstätte von nationaler Bedeutung"
in St. Moritz ein. Der Kanton soll demnach an die
Infrastruktureinrichtung für die Ski-WM in St. Moritz analog zum Bund
einen Beitrag von vier Millionen Franken bezahlen.
Der Grosse Rat erklärte den Antrag anlässlich der Maisession für
erheblich und beauftragte eine Kommission, bis zur Oktobersession 2001
Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Mit dem Antrag auf
Direktbeschluss kann verlangt werden, dass der Grosse Rat im Bereich
seiner eigenen Zuständigkeit einen Beschluss fasst. Die eingesetzte
Kommission kann den Antrag auf Direktbeschluss in dem Sinne behandeln,
dass sie nicht nur Antrag auf Annahme oder Ablehnung des eingereichten
Antrags, sondern auch andere, alternative Lösungsvorschläge beantragen
kann. Beim vorliegenden Geschäft ist die Kommission in diesem Sinne
tätig geworden.
Volksabstimmung
Die Kommission ist der Meinung, dass die Ablehnung des WM-Kredits
durch das Volk zu respektieren sei. Wenn eine Beitragsleistung an die
Ski-WM erfolgen solle, dann müsse das Volk in irgendeiner Art und Weise
angehört werden. Ansonsten könne sich das Volk zu Recht übergangen
fühlen. Die Kommission ist zugleich aber auch der Auffassung, dass
zukünftig in der Regel nicht das Volk über solche Beiträge zu befinden
habe, sondern die Ausgabenkompetenzen gemäss Wirtschaftsförderungsgesetz
im Grundsatz unangetastet bleiben sollen.
Varianten geprüft
Die Kommission hat mehrere Varianten geprüft. Sie sieht in einem
Direktbeschluss, welcher nicht mehr, wie beim Volksentscheid vom 24.
September 2000 beantragt, sieben Millionen Franken an den Anlass Ski-WM,
sondern vier Millionen Franken für die WM-Anlagen vorsieht, eine
Umgehung dieses Volksentscheids und lehnt diesen ohne Volksabstimmung
ab. Wenn das Volk über einen WM-Beitrag abstimmen soll, dann würde die
Kommission die Wiedererwägung vorziehen. Sie beurteilt eine
Wiedererwägung des Entscheids vom 24. September 2000 als die offenere
und demnach auch bessere Variante als den Direktbeschluss.
Die Kommission hat im Laufe der Kommissionsarbeit festgestellt, dass
in Graubünden die gesetzlichen Bestimmungen, die den Bau von
Sportanlagen fördern, nicht alle Bedürfnisse abdecken können und dass
ein kantonales Sportanlagenkonzept - auch als Ergänzung zum nationalen
Sportanlagenkonzept (NASAK) - fehlt. Die Kommission schlägt deshalb
einen neuen umfassenden Lösungsansatz vor.
Lösungsansatz
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Beiträge an Sportanlagen
von nationaler und kantonaler Bedeutung zu leisten, auch wenn diese
nicht dem Tourismus dienen und sich auch nicht in einer
Entwicklungsregion (IHG) befinden. Als gesetzliche Grundlage bietet sich
der Erlass eines Sportgesetzes oder eine Ergänzung des
Wirtschaftsförderungsgesetzes an. Die Erarbeitung und der Erlass einer
kantonalen Sportgesetzgebung würden rund zwei Jahre beanspruchen.
Beiträge an die WM-Anlagen in St. Moritz könnten somit nicht rechtzeitig
beschlossen werden. Um den Anliegen des Direktbeschlusses Rechnung zu
tragen, beantragt die Kommission daher die
Wirtschaftsförderungsgesetzgebung auszuweiten. Es soll ein neuer
Gesetzesartikel im Wirtschaftsförderungsgesetz geschaffen werden,
welcher die generelle Grundlage für die Unterstützung von Sportanlagen
gemäss NASAK und kantonalem Sportanlagenkonzept bildet. Diese
Gesetzesänderung unterliegt der Volksabstimmung.
Es sollen nicht beliebige Sportanlagen gefördert werden, sondern nur
solche, welche dem NASAK-Konzept entsprechen oder von kantonaler
Bedeutung sind. Dazu müsste ein entsprechendes kantonales Konzept,
welches sich an das NASAK anlehnt, erarbeitet werden. Die Regierung soll
mit der Erarbeitung beauftragt werden.
Ein kantonales Sportanlagenkonzept wäre nicht nur als Grundlage für
die Förderung und Unterstützung mit kantonalen Beiträgen geeignet,
sondern stünde auch im Einklang mit dem Konzept des Bundesrats für eine
Sportpolitik in der Schweiz, welches die Entwicklung von kantonalen
Konzepten neben der Weiterführung des NASAK vorsieht.
Der Bund hat bisher 80 Millionen Franken für die Umsetzung der
NASAK-Projekte bereit gestellt. Er geht davon aus, dass Standortgemeinde
und -kanton sich mit einer angemessenen Mitfinanzierung beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen
Wenn der Kanton an die NASAK-Projekte die gleichen Beiträge wie der
Bund leistet, hat er an die Ski-Pisten für die WM St. Moritz vier
Millionen Franken, an die Bobbahn Celerina/St. Moritz zwei Millionen
Franken und an die Eissportanlagen in Davos vier Millionen Franken
auszurichten. Diese Werte stellen Maximalbeiträge dar und dürften im
Einzelfall - mit Ausnahme des Beitrags an die Pisten für die Ski-WM St.
Moritz - tiefer festgelegt werden. Die kantonalen Verpflichtungen aus
den NASAK-Projekten betragen somit für die aktuellen Projekte zwischen
sechs und zehn Millionen Franken. Weitere finanzielle Auswirkungen
können erst ermittelt werden, wenn die Regierung ein kantonales
Sportanlagenkonzept erstellt hat oder allfällige weitere Bundesbeiträge
aufgrund eines neuen NASAK-Kredites bekannt sind.
Antrag der Kommission
Gestützt auf ihren Bericht beantragt die Kommission dem Grossen Rat,
das Wirtschaftsförderungsgesetz und die grossrätliche Verordnung zu
revidieren und die Regierung zu beauftragen, ein kantonales
Sportanlagenkonzept zu erarbeiten.
Auskunftspersonen
-
Grossrat Walter Zegg, Samnaun, Vizepräsident der grossrätlichen
Kommission,
Tel. 081-861 80 80,Natel 079-610 24 60
-
Grossrat Mario Cavigelli, Domat Ems, Mitglied der grossrätlichen
Kommission,
Tel. 081-258 55 80
-
Beat Ryffel, Departementssekretär, Departement des Innern und der
Volkswirtschaft,
Tel. 081-257 23 12
Diese Meldung liegt nur in deutscher Sprache vor.
Gremium: Grossrätliche Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Kommission