Die Bündner Regierung schlägt vor, den Mutterschaftsurlaub nicht im
OR, sondern im Erwerbsersatz-Gesetz zu regeln. Damit könnte der
langjährige Verfassungsauftrag, eine Mutterschaftsversicherung
einzuführen, weit besser erfüllt werden.
Der Bund schlägt vor, das Obligationenrecht (OR) zu revidieren und
einen Mutterschaftsurlaub einzuführen, der durch die Arbeitgebenden zu
bezahlen wäre. Diesem Vorschlag kann die Regierung aus folgenden Gründen
nicht zustimmen:
- Die vorgeschlagene Finanzierung wirkt sich negativ auf die
Lohnpolitik der Arbeitgebenden gegenüber den Arbeitnehmerinnen aus, die
in den Genuss eines Mutterschaftsurlaubs kommen.
- Die Arbeitnehmerinnen würden benachteiligt.
- Der Vorschlag des Bundes würde Wettbewerbsverzerrungen zwischen
den Unternehmen verursachen.
- Der bezahlte Mutterschaftsurlaub wäre nur auf unselbstständig
erwerbstätige Frauen beschränkt.
Das vom Bund vorgeschlagene Modell der OR-Lösung ist aus
wirtschaftlichen, sozialen und familienpolitischen Gründen abzulehnen.
Bei der Mutterschaftsversicherung handelt es sich um ein
gesellschaftspolitisches Anliegen und nicht um ein arbeitsrechtliches
Problem, weshalb der Lösungsansatz übers OR zwangsläufig mit
konzeptionellen Mängeln behaftet ist.
Mit der vorgeschlagenen OR-Lösung würde im Ergebnis dem heute
allgemein anerkannten politischen und wirtschaftlichen Ziel, die
Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, entgegen gewirkt, da
dadurch den Frauen, die in den Genuss eines Mutterschaftsurlaubs
gelangen, die Teilnahme am Arbeitsmarkt erschwert würde.
Aus familienpolitischer Sicht ist es nicht gerechtfertigt, die
Zielsetzung des Mutterschaftsurlaubs auf die unselbstständig
erwerbstätigen Frauen zu beschränken. Eine Mutterschaftsversicherung,
die sich am Solidaritätsgedanken orientiert, ist auch auf die
selbstständig erwerbstätigen Frauen auszudehnen, was heute leider nicht
mehrheitsfähig sein dürfte.
Die Regierung sieht eine zielführende Lösung zur Umsetzung des
Verfassungsauftrags, eine Mutterschaftsversicherung einzuführen, in
einer entsprechenden Revision des Erwerbsersatz-Gesetzes (EOG). Im EOG
kann eine Lösung getroffen werden, bei der die Gründe, die gegen die
OR-Lösung sprechen, praktisch vollumfänglich gegenstandslos werden.
Aus den Gemeinden
Die Vereinbarung der Gemeinden Camuns, Surcasti, Tersnaus und
Uors-Peiden, sich zur Gemeinde Suraua zu vereinigen, wird genehmigt. Im
Sinn einer Übergangsregelung wird die Gemeinde Suraua auf Grund des
durchschnittlichen Finanzkraft-Indexes für die Jahre 2002 und 2003 der
Finanzkraft-Gruppe fünf zugewiesen. Die Regierung unterbreitet dem
Grossen Rat eine entsprechende Botschaft.
Personelles
Dorin Ritzmann, geb. 1959, von und in Zürich, wird Oberärztin am
Frauenspital Fontana in Chur. Von Mitte Juli an wird sie vollumfänglich
in Chur tätig sein. Ab Anfang 2002 teilweise im Spital Thusis.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden