An der Sondersession des Grossen Rats vom 7. September 2001 haben
die Präsidenten der Fraktionen das Verhalten von Regierungsrat Peter
Aliesch im Zusammenhang mit dem Fall "Papadakis" kritisch beurteilt.
Dabei wurde ein Verlust der Glaubwürdigkeit und der politischen
Handlungsfähigkeit festgestellt und gleichzeitig von einem Entzug des
Vertrauens durch den Grossen Rat gesprochen. Diesen letzteren Umstand
dokumentierten 108 Ratsmitglieder mit der Einreichung des vorliegenden
Postulats, das im Wesentlichen verlangt, Regierungsrat Aliesch die
Aufgabenbereiche Justiz und Polizei vollumfänglich zu entziehen.
Die Regierung übertrug bereits mit Beschluss vom 14. August 2001 im
Einvernehmen die Sachgebiete Kantonspolizei und Fremdenpolizei auf das
stellvertretende Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement. Sie stützte sich
dabei auf Art. 26 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung (GOR). Diese Bestimmung
sieht vor, dass aus wichtigen Gründen, insbesondere zur Vermeidung von
Interessenkollisionen, von der Aufgabenverteilung gemäss
Geschäftsordnung abgewichen werden kann. Unterstützt durch die klare
Haltung des Parlaments an der Sondersession will die Regierung weiterhin
sicherstellen, dass wichtige Geschäfte, heikle Dossiers und auch
bestimmte Routineaufgaben unbelastet, politisch effizient und
glaubwürdig gegenüber dem Grossen Rat und der Öffentlichkeit vertreten
werden können. Besonders betroffen ist aus Sicht der Regierung der Justizbereich mit
dem Gerichtswesen, den allgemeinen Verfassungsfragen
unter Einschluss der Totalrevision der Kantonsverfassung sowie den
Zuständigkeiten für Strafrecht, Strafverfolgung und -vollzug. Zu den
letztgenannten Bereichen gehören Strafuntersuchungen, der Straf- und
Massnahmenvollzug sowie die Anstalten Sennhof und Realta. Um zusätzliche
Interessenkollisionen zu vermeiden, ist die Regierung bereit, die
genannten Sachbereiche im Aufgabengebiet Justiz gestützt auf Art. 26
Abs. 1 GOR auf andere Departemente zu übertragen. Wie vom Grossen Rat
gefordert, soll die Übertragung bis zum Ausscheiden von Regierungsrat
Aliesch aus der Regierung gelten.
Im Kompetenzbereich von Regierungsrat Aliesch verbleiben somit im
Wesentlichen der Aufgabenbereich Sanität mit den Sachgebieten Gesundheit
und Sozialhilfe sowie in den Aufgabenbereichen Justiz und Polizei die
Sachgebiete Bürger- und Zivilrecht, Strassenverkehr und Schifffahrt.
Weitergehende Massnahmen will die Regierung gestützt auf die
Ausnahmebestimmung von Art. 26 Abs. 1 GOR im gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht anordnen. Ebenso wenig sieht sie es als möglich und sinnvoll an,
Regierungsrat Aliesch mit Sonderaufgaben zu betrauen. Die Regierung
behält sich aber vor, je nach Entwicklung der Situation neue
Beurteilungen vorzunehmen und geeignete Vorkehrungen zu treffen.
Die Regierung erklärt sich somit bereit, das Postulat in dem Sinn
entgegenzunehmen, dass in Abweichung von Art. 25 Ziff. 2 Lit. A GOR die
Sachgebiete Justiz, Strafrecht, Strafverfolgung und -vollzug vom Justiz-, Polizei- und
Sanitätsdepartement auf andere Departemente
übertragen werden. Die organisatorischen Einzelheiten regelt die
Regierung.
Hinweis: Der Wortlaut des Postulats Arquint findet sich im Internet
unter www.gr.ch, Rubrik "Parlament", Unterverzeichnis "parlamentarische
Vorstösse", Suchbegriff *Arquint*
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden