Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für
eine Teilrevision der Verordnung über die Kantonspolizei. Ordnungs- und
sicherheitspolizeiliche Befugnisse im Zusammenhang mit Grossanlässen
(z.B. WEF) werden klarer verankert.
Wenn als Beitrag zur Deeskalation für das WEF 2002 eine Bewilligung
für eine friedliche Demonstration erteilt werden soll, sind die
notwendigsten und dringendsten rechtlichen Instrumente zu schaffen, um
eine solche Kundgebung kontrollieren zu können. Mit der Revisionsvorlage
sollen aber nicht zusätzliche Einschränkungen der Grundrechte ermöglicht
werden. Im Gegenteil, es geht darum, die Sicherheitsmassnahmen, welche
nötig sind, um die Grundrechte zu gewährleisten, in eine demokratisch
legitimierte Form zu bringen. Diese Massnahmen können einher gehen mit
Einschränkungen etwa der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit sowie der
Eigentumsgarantie.
Es gehört zu den grundlegenden Prinzipien unseres Staats, Gewähr
dafür zu bieten, dass die Grundrechte eingehalten werden. Dies gilt
selbstverständlich auch für Grossanlässe wie das WEF. Sicherheit lässt
sich aber nicht ohne Einschränkung von Grundrechten auch von
unbeteiligten Bevölkerungskreisen realisieren. Für die Sicherheitsorgane
bedeutet dies ein stetes Abwägen der Interessen. Fragen der
Verhältnismässigkeit und des öffentlichen Interesses von Einschränkungen
der Grundrechte sind auch in Zukunft in jedem Einzelfall sorgfältig zu
prüfen. Sie werden sicherlich weiterhin für Diskussionsstoff sorgen.
Der Kanton Graubünden tritt beim "annual meeting" des WEF als
Gastgeber auf und ist damit für die Sicherheit der Gäste, der
Teilnehmenden und der einheimischen Bevölkerung verantwortlich. Es ist
dabei seine Pflicht, die verfassungsmässigen Rechte aller zu schützen.
Demokratische Spielregeln müssen indessen eingehalten und teilweise
polizeilich durchgesetzt werden.
Die vorgesehene Bestimmung (Artikel 8a der Verordnung) soll der
Polizei die ereignis- oder anlassbezogene Möglichkeit geben, ordnungs- und
sicherheitspolizeilich nötige Massnahmen anordnen und bei Bedarf
durchsetzen zu können. Darunter fallen Fernhaltemassnahmen, das
Errichten von Sperrzonen und örtliche Einschränkungen, die im Hinblick
auf Grossanlässe nötig sind. Weitere denkbare sicherheitspolizeiliche
Anwendungsbereiche ergeben sich bei Naturereignissen, Unfällen,
strafbaren Handlungen oder bei konkreten Aufträgen der Regierung, wie
etwa das Gewährleisten der Sicherheit während der Ski-Weltmeisterschaft
im Engadin.
Neuerungen im Schätzungswesen
Seit Anfang 2000 ist die neue grossrätliche Verordnung über die
amtlichen Schätzungen (Schätzungsverordnung SchVO) in Kraft. Die
Schätzwerte orientieren sich seither konsequent am Markt und die
Schätzungsgebühren wurden auf ein kostendeckendes Niveau angehoben. Nun
müssen die regierungsrätlichen Ausführungsbestimmungen und das
Schätzungsreglement entsprechend angepasst werden. Im Wesentlichen geht
es dabei um Folgendes:
- Die Verkehrs- und Ertragswerte von Kraftwerken, Ölleitungen,
Bergbahnen, Skiliften und ähnlichen Betrieben werden nicht mehr durch
die kantonale Steuerverwaltung, sondern durch das Amt für
Schätzungswesen ermittelt.
- Verschiedene Bestimmungen und Begriffe sind den aktuellen
Verhältnissen und heutigen Erkenntnissen anzupassen.
- Die Schätzungskommissionen werden teilweise umstrukturiert, um den
geänderten Vorgaben optimal gerecht zu werden.
Die revidierten Erlasse werden Mitte Dezember 2001 im kantonalen
Amtsblatt publiziert und treten Anfang 2002 in Kraft.
Staatsbetrieb DMZ wird schwarze Zahlen schreiben
Seit bald vier Jahren versucht die kantonale Drucksachen- und
Materialzentrale (DMZ), die Gesamtkosten für Bürobedarf und
Druckerzeugnisse der Verwaltung zu senken und einen betriebsinternen
Gewinn zu erzielen. Ein bezüglicher Bericht gibt der DMZ gute Noten, die
ersten Ziele sind erreicht: Die DMZ wird heuer schwarze Zahlen
schreiben.
Während Jahrzehnten war die DMZ gewissermassen ein staatlicher
Monopolbetrieb. Die DMZ war einziger Lieferant von Büroartikeln und
Druckerzeugnissen für sämtliche Dienststellen der kantonalen Verwaltung.
1997 legte die Regierung im Rahmen einer Verordnung fest, dass die
Deckung des Bürobedarfs in der Kantonalen Verwaltung neu zu organisieren
sei. Die Vorgaben lauteten wie folgt: Die Gesamtkosten für Bürobedarf
sollten gesenkt werden, die DMZ unter Führung einer Vollkostenrechnung
einen Gewinn erwirtschaften und die Bezüger die Möglichkeit haben,
günstiger angebotene Produkte auf dem freien Markt einzukaufen. Während
einer Versuchsphase von vier Jahren (1998 bis 2001) sind die Neuerungen
umgesetzt worden.
Aus einem Bericht der Standeskanzlei, der die DMZ angegliedert ist,
geht hervor, dass die Reorganisation der DMZ in der vierjährigen
Versuchsphase erfolgreich verlaufen ist. Es konnten erhebliche
Einsparungen im Personal- und Sachbereich erzielt werden. Das Angebot
ist gestrafft und auf 1'000 Artikel beschränkt worden, die Mietfläche
der DMZ wurde von 1'500 auf 980 Quadratmeter reduziert. Während der
Versuchsphase sind drei von ursprünglich 7.5 Stellen abgebaut worden
(Reduktion der Personalkosten um rund 39 Prozent). Dieser erhebliche
Stellenabbau war nur möglich, weil der EDV-Einsatz massiv verstärkt, bei
den Druckschriften kein übertriebener Perfektionismus mehr betrieben und
die Grossversände konsequent an die ARGO Stiftung Bündnerische
Werkstätten und Wohnheime für Behinderte ausgelagert wurden. Die Kosten
des Bürobedarfs konnten um gut zwei Prozent gesenkt werden, wobei das
mittelfristiges Ziel bei zehn Prozent liegt. Das zweite Ziel, einen
Betriebsgewinn zu erzielen, dürfte im laufenden Betriebsjahr erreicht
werden.
Die Arbeitsweise der DMZ hat sich während der Versuchsphase
entscheidend verändert, indem sie sich nun am Markt ausrichtet. Als
innovativer Betrieb vermag die DMZ auch dank eines grossen
Verkaufsvolumens günstige Produkte anzubieten. Auf Grund der
DMZ-Verordnung sind die kantonalen Stellen verpflichtet, beim Beschaffen
von Bürobedarf eine Offerte der DMZ einzuholen. Werden die gewünschten
Produkte und Leistungen von der DMZ nicht oder nicht am günstigsten
angeboten, kann am freien Markt eingekauft werden. Es zeigt sich , dass
die Kundentreue der kantonalen Stellen zur DMZ sehr gross ist. Einkäufe
bei anderen Lieferanten bewegen sich in der Grössenordnung von wenigen
Prozenten.
Mit der DMZ verfügt der Kanton heute über ein kompetentes Einkaufs-
und Beratungszentrum für Bürobedarf mit schlanker Organisation, das gute
Leistungen zu günstigen Preisen erbringt.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Bündner Regierung spricht sich gegen die Teilrevision des
Bundesgesetzes über die politischen Rechte und der dazugehörigen
Verordnung aus. Sie ist der Ansicht, dass ein echter Handlungsbedarf
weder in sachlicher, rechtlicher und politischer noch in zeitlicher
Hinsicht besteht. Laut Bund besteht der Hauptanlass der vorgesehenen
Revision darin, dass das Bedürfnis nach elektronischen Angeboten der
öffentlichen Hand auch im Bereich der politischen Rechte grösser wird.
Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die umfassende Einführung von
E-Voting (Abstimmen und Wählen via Internet) jahrelanger Entwicklung und
Aushandlung bedarf, weil sie das politische Leben von Grund auf
beeinflussen wird und föderalistisch gewachsene Strukturen in Frage
stellen kann. Es ist richtig, die Entwicklung von technischen Lösungen
in diesem Bereich voranzutreiben.Den übrigen Bedürfnissen nach
elektronischen Angeboten (Stimm- und Wahlmaterial, Unterschriftenlisten
für Referenden und Volksinitiativen) kann auch ohne besondere
gesetzliche Regelungen bereits heute ohne weiteres entsprochen werden.
Die Verkehrsregelnverordnung und die Verordnung über die
technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge soll im Hinblick auf die
neuen Mobilitätsformen geändert werden. Gemeint sind damit vor allem
Skates, Kickboards und dergleichen. Die neuen Verkehrsteilnehmenden
sollen im Grundsatz den Fussgängerinnen und Fussgängern gleichgestellt
werden. Die Regierung anerkennt zwar den Regelungsbedarf, stellt aber
fest, dass die Verkehrssicherheit durch die vorgesehenen Neuerungen kaum
verbessert wird. Im Übrigen erscheint es problematisch,
Verkehrsteilnehmende, die fahrzeugähnliche Geräte benützen, mit den
Fussgängern gleichzustellen.
Die Teilrevision des Gesetzes über die Eidgenössischen Technischen
Hochschulen wird unterstützt. Die Regierung begrüsst die gesetzliche
Verankerung der Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget, die
Ausgestaltung der Kompetenzen und der Autonomie des ETH-Bereichs sowie
die interne und externe Koordination der ETH innerhalb der
schweizerischen Hochschullandschaft. Als Fachhochschulkanton legt die
Regierung Wert darauf, dass die generelle Zulassung von Personen mit
Bachelorabschluss einer Fachhochschule als Studierende im ersten
Semester einer ETH im Gesetz geregelt wird. Dabei soll es in der
Kompetenz der Schulleitung liegen, Absolvierende von Fachhochschulen in
ein höheres Semester aufnehmen zu können.
Aus den Gemeinden
Das forstwirtschaftliche Integralprojekt Untervaz wird genehmigt. Es
wird mit 2.3 Millionen Franken veranschlagt und ist auf fünf Jahre
ausgelegt. Es soll stabile, naturnahe Wälder mit standortgerechten
Baumarten fördern, um alle geforderten Waldfunktionen nachhaltig zu
erfüllen, insbesondere die Schutzfunktion. Die Walderschliessung soll in
Stand gehalten und ausgebaut, die bestehenden Lawinenverbauungen in
Stand gehalten werden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden