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Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für eine Teilrevision der Verordnung über die Kantonspolizei. Ordnungs- und sicherheitspolizeiliche Befugnisse im Zusammenhang mit Grossanlässen (z.B. WEF) werden klarer verankert.
Wenn als Beitrag zur Deeskalation für das WEF 2002 eine Bewilligung für eine friedliche Demonstration erteilt werden soll, sind die notwendigsten und dringendsten rechtlichen Instrumente zu schaffen, um eine solche Kundgebung kontrollieren zu können. Mit der Revisionsvorlage sollen aber nicht zusätzliche Einschränkungen der Grundrechte ermöglicht werden. Im Gegenteil, es geht darum, die Sicherheitsmassnahmen, welche nötig sind, um die Grundrechte zu gewährleisten, in eine demokratisch legitimierte Form zu bringen. Diese Massnahmen können einher gehen mit Einschränkungen etwa der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit sowie der Eigentumsgarantie.
Es gehört zu den grundlegenden Prinzipien unseres Staats, Gewähr dafür zu bieten, dass die Grundrechte eingehalten werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Grossanlässe wie das WEF. Sicherheit lässt sich aber nicht ohne Einschränkung von Grundrechten auch von unbeteiligten Bevölkerungskreisen realisieren. Für die Sicherheitsorgane bedeutet dies ein stetes Abwägen der Interessen. Fragen der Verhältnismässigkeit und des öffentlichen Interesses von Einschränkungen der Grundrechte sind auch in Zukunft in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Sie werden sicherlich weiterhin für Diskussionsstoff sorgen.
Der Kanton Graubünden tritt beim "annual meeting" des WEF als Gastgeber auf und ist damit für die Sicherheit der Gäste, der Teilnehmenden und der einheimischen Bevölkerung verantwortlich. Es ist dabei seine Pflicht, die verfassungsmässigen Rechte aller zu schützen. Demokratische Spielregeln müssen indessen eingehalten und teilweise polizeilich durchgesetzt werden.
Die vorgesehene Bestimmung (Artikel 8a der Verordnung) soll der Polizei die ereignis- oder anlassbezogene Möglichkeit geben, ordnungs- und sicherheitspolizeilich nötige Massnahmen anordnen und bei Bedarf durchsetzen zu können. Darunter fallen Fernhaltemassnahmen, das Errichten von Sperrzonen und örtliche Einschränkungen, die im Hinblick auf Grossanlässe nötig sind. Weitere denkbare sicherheitspolizeiliche Anwendungsbereiche ergeben sich bei Naturereignissen, Unfällen, strafbaren Handlungen oder bei konkreten Aufträgen der Regierung, wie etwa das Gewährleisten der Sicherheit während der Ski-Weltmeisterschaft im Engadin.

Neuerungen im Schätzungswesen
Seit Anfang 2000 ist die neue grossrätliche Verordnung über die amtlichen Schätzungen (Schätzungsverordnung SchVO) in Kraft. Die Schätzwerte orientieren sich seither konsequent am Markt und die Schätzungsgebühren wurden auf ein kostendeckendes Niveau angehoben. Nun müssen die regierungsrätlichen Ausführungsbestimmungen und das Schätzungsreglement entsprechend angepasst werden. Im Wesentlichen geht es dabei um Folgendes:
- Die Verkehrs- und Ertragswerte von Kraftwerken, Ölleitungen, Bergbahnen, Skiliften und ähnlichen Betrieben werden nicht mehr durch die kantonale Steuerverwaltung, sondern durch das Amt für Schätzungswesen ermittelt.
- Verschiedene Bestimmungen und Begriffe sind den aktuellen Verhältnissen und heutigen Erkenntnissen anzupassen.
- Die Schätzungskommissionen werden teilweise umstrukturiert, um den geänderten Vorgaben optimal gerecht zu werden.
Die revidierten Erlasse werden Mitte Dezember 2001 im kantonalen Amtsblatt publiziert und treten Anfang 2002 in Kraft.

Staatsbetrieb DMZ wird schwarze Zahlen schreiben
Seit bald vier Jahren versucht die kantonale Drucksachen- und Materialzentrale (DMZ), die Gesamtkosten für Bürobedarf und Druckerzeugnisse der Verwaltung zu senken und einen betriebsinternen Gewinn zu erzielen. Ein bezüglicher Bericht gibt der DMZ gute Noten, die ersten Ziele sind erreicht: Die DMZ wird heuer schwarze Zahlen schreiben.
Während Jahrzehnten war die DMZ gewissermassen ein staatlicher Monopolbetrieb. Die DMZ war einziger Lieferant von Büroartikeln und Druckerzeugnissen für sämtliche Dienststellen der kantonalen Verwaltung. 1997 legte die Regierung im Rahmen einer Verordnung fest, dass die Deckung des Bürobedarfs in der Kantonalen Verwaltung neu zu organisieren sei. Die Vorgaben lauteten wie folgt: Die Gesamtkosten für Bürobedarf sollten gesenkt werden, die DMZ unter Führung einer Vollkostenrechnung einen Gewinn erwirtschaften und die Bezüger die Möglichkeit haben, günstiger angebotene Produkte auf dem freien Markt einzukaufen. Während einer Versuchsphase von vier Jahren (1998 bis 2001) sind die Neuerungen umgesetzt worden.
Aus einem Bericht der Standeskanzlei, der die DMZ angegliedert ist, geht hervor, dass die Reorganisation der DMZ in der vierjährigen Versuchsphase erfolgreich verlaufen ist. Es konnten erhebliche Einsparungen im Personal- und Sachbereich erzielt werden. Das Angebot ist gestrafft und auf 1'000 Artikel beschränkt worden, die Mietfläche der DMZ wurde von 1'500 auf 980 Quadratmeter reduziert. Während der Versuchsphase sind drei von ursprünglich 7.5 Stellen abgebaut worden (Reduktion der Personalkosten um rund 39 Prozent). Dieser erhebliche Stellenabbau war nur möglich, weil der EDV-Einsatz massiv verstärkt, bei den Druckschriften kein übertriebener Perfektionismus mehr betrieben und die Grossversände konsequent an die ARGO Stiftung Bündnerische Werkstätten und Wohnheime für Behinderte ausgelagert wurden. Die Kosten des Bürobedarfs konnten um gut zwei Prozent gesenkt werden, wobei das mittelfristiges Ziel bei zehn Prozent liegt. Das zweite Ziel, einen Betriebsgewinn zu erzielen, dürfte im laufenden Betriebsjahr erreicht werden.
Die Arbeitsweise der DMZ hat sich während der Versuchsphase entscheidend verändert, indem sie sich nun am Markt ausrichtet. Als innovativer Betrieb vermag die DMZ auch dank eines grossen Verkaufsvolumens günstige Produkte anzubieten. Auf Grund der DMZ-Verordnung sind die kantonalen Stellen verpflichtet, beim Beschaffen von Bürobedarf eine Offerte der DMZ einzuholen. Werden die gewünschten Produkte und Leistungen von der DMZ nicht oder nicht am günstigsten angeboten, kann am freien Markt eingekauft werden. Es zeigt sich , dass die Kundentreue der kantonalen Stellen zur DMZ sehr gross ist. Einkäufe bei anderen Lieferanten bewegen sich in der Grössenordnung von wenigen Prozenten.
Mit der DMZ verfügt der Kanton heute über ein kompetentes Einkaufs- und Beratungszentrum für Bürobedarf mit schlanker Organisation, das gute Leistungen zu günstigen Preisen erbringt.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Bündner Regierung spricht sich gegen die Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und der dazugehörigen Verordnung aus. Sie ist der Ansicht, dass ein echter Handlungsbedarf weder in sachlicher, rechtlicher und politischer noch in zeitlicher Hinsicht besteht. Laut Bund besteht der Hauptanlass der vorgesehenen Revision darin, dass das Bedürfnis nach elektronischen Angeboten der öffentlichen Hand auch im Bereich der politischen Rechte grösser wird. Zu Recht wird darauf hingewiesen, dass die umfassende Einführung von E-Voting (Abstimmen und Wählen via Internet) jahrelanger Entwicklung und Aushandlung bedarf, weil sie das politische Leben von Grund auf beeinflussen wird und föderalistisch gewachsene Strukturen in Frage stellen kann. Es ist richtig, die Entwicklung von technischen Lösungen in diesem Bereich voranzutreiben.Den übrigen Bedürfnissen nach elektronischen Angeboten (Stimm- und Wahlmaterial, Unterschriftenlisten für Referenden und Volksinitiativen) kann auch ohne besondere gesetzliche Regelungen bereits heute ohne weiteres entsprochen werden.
Die Verkehrsregelnverordnung und die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge soll im Hinblick auf die neuen Mobilitätsformen geändert werden. Gemeint sind damit vor allem Skates, Kickboards und dergleichen. Die neuen Verkehrsteilnehmenden sollen im Grundsatz den Fussgängerinnen und Fussgängern gleichgestellt werden. Die Regierung anerkennt zwar den Regelungsbedarf, stellt aber fest, dass die Verkehrssicherheit durch die vorgesehenen Neuerungen kaum verbessert wird. Im Übrigen erscheint es problematisch, Verkehrsteilnehmende, die fahrzeugähnliche Geräte benützen, mit den Fussgängern gleichzustellen.
Die Teilrevision des Gesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen wird unterstützt. Die Regierung begrüsst die gesetzliche Verankerung der Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget, die Ausgestaltung der Kompetenzen und der Autonomie des ETH-Bereichs sowie die interne und externe Koordination der ETH innerhalb der schweizerischen Hochschullandschaft. Als Fachhochschulkanton legt die Regierung Wert darauf, dass die generelle Zulassung von Personen mit Bachelorabschluss einer Fachhochschule als Studierende im ersten Semester einer ETH im Gesetz geregelt wird. Dabei soll es in der Kompetenz der Schulleitung liegen, Absolvierende von Fachhochschulen in ein höheres Semester aufnehmen zu können.

Aus den Gemeinden
Das forstwirtschaftliche Integralprojekt Untervaz wird genehmigt. Es wird mit 2.3 Millionen Franken veranschlagt und ist auf fünf Jahre ausgelegt. Es soll stabile, naturnahe Wälder mit standortgerechten Baumarten fördern, um alle geforderten Waldfunktionen nachhaltig zu erfüllen, insbesondere die Schutzfunktion. Die Walderschliessung soll in Stand gehalten und ausgebaut, die bestehenden Lawinenverbauungen in Stand gehalten werden.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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