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Nachdem die Regierung dem Bündner Pflegepersonal ab Juli 2001 eine Arbeitsmarktzulage zugesprochen hat, wird diese Massnahme nun rückwirkend auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet. Es bleibt den Betriebsleitungen vorbehalten, die Zulage einzuführen.

Ende Juni hatte die Regierung beschlossen, dem Pflegepersonal der kantonalen und subventionierten Spitäler, Kliniken und Pflegeheime sowie des Spitexbereichs ab Juli 2001 eine Arbeitsmarktzulage auszurichten. Die Zulage beträgt je nach Funktion zwischen 1'200 und 3'600 Franken pro Jahr. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass bei einigen Berufsgruppen auch ausserhalb des eigentlichen Pflegebereichs die Höhe der Zulage wegen der damals fehlenden interkantonalen Lohnvergleiche noch zu prüfen sei und die Regierung im Herbst 2001 darüber entscheiden werde. Die Arbeitsmarktzulage für diese Berufsgruppen werde alsdann rückwirkend auf denselben Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
Gestützt auf die Lohndifferenzen zu den übrigen Ostschweizer Kantonen und auf Grund der unterschiedlichen Rekrutierungsschwierigkeiten können nun folgende Arbeitsmarktzulagen ausgerichtet werden (rückwirkend auf Anfang Juli):
- Spitalbereich, je nach Funktion zwischen 1'200 und 3'600 Franken pro Jahr,
- Bereich Heime für Behinderte: zwischen 2'400 und 4'800 Franken pro Jahr,
- Beschäftigungsstätten: 3'000 Franken pro Jahr und
- Spitexbereich: 1'800 bis 3'000 Franken pro Jahr.
Es bleibt den Betriebsleitungen vorbehalten, die Zulage einzuführen. Es kann vor allem dort darauf verzichtet werden, wo auf Grund des Standorts oder der aktuellen Situation in den einzelnen Betrieben nur geringe oder keine Rekrutierungsprobleme bestehen und die Gefahr der Personalabwanderung nicht latent vorhanden ist.
Weil kaum Lohndifferenzen im ostschweizerischen Vergleich resp. keine Rekrutierungsschwierigkeiten bestehen, entfällt die Zulage für medizinische Praxisassistenten/innen, Therapiepersonal und Pflegedienstleiter/innen.
Die Arbeitsmarktzulage gilt als Sofortmassnahme. Die Situation wird Mitte 2002 erneut geprüft.
Die vorgeschlagene Lösung verursacht jährliche Mehrkosten von rund 1.8 Millionen Franken. Soweit diese nicht anteilmässig den Krankenversicherern weiterbelastet werden können, beteiligt sich Kanton an ihnen wie folgt: Kantonsspital 90 Prozent, Regionalspitäler 85 Prozent, Spitexbereich 50 Prozent, Mütter- und Väterberatung 30 Prozent und Behindertenbereich etwa 20 Prozent.

Organisatorische Neuerungen im Zivilstandswesen
Das revidierte Bundesrecht verpflichtet die Kantone, das Zivilstandswesen zu professionalisieren und die Zivilstandskreise zu restrukturieren. Der Bund verlangt einen Beschäftigungsgrad der Zivilstandsbeamten und ihren Stellvertretern und -vertreterinnen von je mindestens 40 Prozent. Gleichzeitig wird daran gearbeitet, die bisher üblichen Papierregister durch eine gesamtschweizerische Zivilstandsdatenbank zu ersetzen (Projekt Infostar).
Nach einer breiten Vernehmlassung unterbreitet die Regierung dem Grossen Botschaft und Entwurf für eine Totalrevision der Vollziehungsverordnung zur eidgenössischen Zivilstandsverordnung. Grundsätzlich wird eine pragmatische und flexible Lösung angestrebt, die auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht nimmt. Die neuen Zivilstandskreise sollen durch die Regierung nach Anhörung der beteiligten Kreise auf der Basis der politischen Kreise gebildet werden. Mehrere politische Kreise sollen sich zu einem Zivilstandskreis zusammenschliessen können. Bei hoher Arbeitslast soll ein politischer Kreis auch in mehrere Zivilstandskreise aufgeteilt werden können. Wo es sinnvoll erscheint, soll es möglich sein, einzelne Gemeinde eines politischen Kreises dem Zivilstandsamt eines benachbarten Kreises zuzuordnen.

Aus den Gemeinden
Das Projekt für die Erweiterung und den Umbau der Schulanlage in Stampa wird genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von annähernd 1.8 Millionen Franken wird ein Kantonsbeitrag von 21 Prozent zugesichert.

Personelles
Ende September sind folgende kantonalen Angestellten in den Ruhestand getreten:
- Anna Margrit Nold, Chur, Sachbearbeiterin beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung und
- Renato Schmid, Chur, Revisor bei der Steuerverwaltung.
Die Regierung dankt ihnen für die Dienste, die sie dem Kanton geleistet haben.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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