Nachdem die Regierung dem Bündner Pflegepersonal ab Juli 2001 eine
Arbeitsmarktzulage zugesprochen hat, wird diese Massnahme nun
rückwirkend auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet. Es bleibt den
Betriebsleitungen vorbehalten, die Zulage einzuführen.
Ende Juni hatte die Regierung beschlossen, dem Pflegepersonal der
kantonalen und subventionierten Spitäler, Kliniken und Pflegeheime sowie
des Spitexbereichs ab Juli 2001 eine Arbeitsmarktzulage auszurichten.
Die Zulage beträgt je nach Funktion zwischen 1'200 und 3'600 Franken pro
Jahr. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass bei einigen Berufsgruppen
auch ausserhalb des eigentlichen Pflegebereichs die Höhe der Zulage
wegen der damals fehlenden interkantonalen Lohnvergleiche noch zu prüfen
sei und die Regierung im Herbst 2001 darüber entscheiden werde. Die
Arbeitsmarktzulage für diese Berufsgruppen werde alsdann rückwirkend
auf denselben Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
Gestützt auf die Lohndifferenzen zu den übrigen Ostschweizer
Kantonen und auf Grund der unterschiedlichen
Rekrutierungsschwierigkeiten können nun folgende Arbeitsmarktzulagen
ausgerichtet werden (rückwirkend auf Anfang Juli):
- Spitalbereich, je nach Funktion zwischen 1'200 und 3'600 Franken
pro Jahr,
- Bereich Heime für Behinderte: zwischen 2'400 und 4'800 Franken pro
Jahr,
- Beschäftigungsstätten: 3'000 Franken pro Jahr und
- Spitexbereich: 1'800 bis 3'000 Franken pro Jahr.
Es bleibt den Betriebsleitungen vorbehalten, die Zulage einzuführen.
Es kann vor allem dort darauf verzichtet werden, wo auf Grund des
Standorts oder der aktuellen Situation in den einzelnen Betrieben nur
geringe oder keine Rekrutierungsprobleme bestehen und die Gefahr der
Personalabwanderung nicht latent vorhanden ist.
Weil kaum Lohndifferenzen im ostschweizerischen Vergleich resp.
keine Rekrutierungsschwierigkeiten bestehen, entfällt die Zulage für
medizinische Praxisassistenten/innen, Therapiepersonal und
Pflegedienstleiter/innen.
Die Arbeitsmarktzulage gilt als Sofortmassnahme. Die Situation wird
Mitte 2002 erneut geprüft.
Die vorgeschlagene Lösung verursacht jährliche Mehrkosten von rund
1.8 Millionen Franken. Soweit diese nicht anteilmässig den
Krankenversicherern weiterbelastet werden können, beteiligt sich Kanton
an ihnen wie folgt: Kantonsspital 90 Prozent, Regionalspitäler 85
Prozent, Spitexbereich 50 Prozent, Mütter- und Väterberatung 30 Prozent
und Behindertenbereich etwa 20 Prozent.
Organisatorische Neuerungen im Zivilstandswesen
Das revidierte Bundesrecht verpflichtet die Kantone, das
Zivilstandswesen zu professionalisieren und die Zivilstandskreise zu
restrukturieren. Der Bund verlangt einen Beschäftigungsgrad der
Zivilstandsbeamten und ihren Stellvertretern und -vertreterinnen von je
mindestens 40 Prozent. Gleichzeitig wird daran gearbeitet, die bisher
üblichen Papierregister durch eine gesamtschweizerische
Zivilstandsdatenbank zu ersetzen (Projekt Infostar).
Nach einer breiten Vernehmlassung unterbreitet die Regierung dem
Grossen Botschaft und Entwurf für eine Totalrevision der
Vollziehungsverordnung zur eidgenössischen Zivilstandsverordnung.
Grundsätzlich wird eine pragmatische und flexible Lösung angestrebt, die
auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht nimmt. Die neuen
Zivilstandskreise sollen durch die Regierung nach Anhörung der
beteiligten Kreise auf der Basis der politischen Kreise gebildet werden.
Mehrere politische Kreise sollen sich zu einem Zivilstandskreis
zusammenschliessen können. Bei hoher Arbeitslast soll ein politischer
Kreis auch in mehrere Zivilstandskreise aufgeteilt werden können. Wo es
sinnvoll erscheint, soll es möglich sein, einzelne Gemeinde eines
politischen Kreises dem Zivilstandsamt eines benachbarten Kreises
zuzuordnen.
Aus den Gemeinden
Das Projekt für die Erweiterung und den Umbau der Schulanlage in
Stampa wird genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von annähernd 1.8
Millionen Franken wird ein Kantonsbeitrag von 21 Prozent zugesichert.
Personelles
Ende September sind folgende kantonalen Angestellten in den
Ruhestand getreten:
- Anna Margrit Nold, Chur, Sachbearbeiterin beim Amt für
Berufsbildung und Berufsberatung und
- Renato Schmid, Chur, Revisor bei der Steuerverwaltung.
Die Regierung dankt ihnen für die Dienste, die sie dem Kanton
geleistet haben.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden