Das Grundbuchinspektorat Graubünden verfügt neu über eine
Website:www.gbi.gr.ch. Sie enthält eine Vielzahl von Informationen,
Formularen und Links zur Grundbuchführung, zum bäuerlichen Bodenrecht
und zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland.
Mit Bezug auf das Grundbuch werden die Einteilung der
Grundbuchkreise, die Adressen und Telefonverzeichnisse der
Grundbuchverwalter sowie der Stand der Grundbucheinführung im Kanton
Graubünden dargestellt. Sodann informiert das Grundbuchinspektorat in
geraffter Form über die für die Anmeldung eines Rechtsgeschäftes
(Kaufvertrag, Pfanderrichtungsvertrag, Dienstbarkeitsvertrag u.a.m.)
beim Grundbuchamt einzuhaltenden Vorschriften. Im Bäuerlichen Bodenrecht
werden die bei Erwerb oder Belehnung von landwirtschaftlichen
Grundstücken und Gewerben geltenden Gesetzesbestimmungen und die
wichtigsten Voraussetzungen zur Erteilung der verschiedenen
Bewilligungen (Erwerbs- und Realteilungsbewilligung, Bewilligung zur
Überschreitung der Pfandbelastungsgrenze) beschrieben. Zudem gibt die
Website Auskunft, über den Erwerb von Betriebsstätten, Hauptwohnungen,
Ferienwohnungen und Zweitwohnungen durch Personen im Ausland und enthält
eine Auflistung mit den in den einzelnen Gemeinden unseres Kantons für
den Grundstückerwerb durch Ausländer geltenden Einschränkungen.
Die Website des Grundbuchinspektorats bietet in den drei erwähnten
und nicht immer leicht zugänglichen Spezialgebieten wertvolle
Informationen und ermöglicht den Interessenten ausserdem, die
wichtigsten Formulare für die einzelnen Gesuchsverfahren online
abzurufen und auf den eigenen PC zu installieren.
Gremium: Grundbuchinspektorat Graubünden
Quelle: dt Grundbuchinspektorat Graubünden