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Das Grundbuchinspektorat Graubünden verfügt neu über eine Website:www.gbi.gr.ch. Sie enthält eine Vielzahl von Informationen, Formularen und Links zur Grundbuchführung, zum bäuerlichen Bodenrecht und zum Grundstückerwerb durch Personen im Ausland.
Mit Bezug auf das Grundbuch werden die Einteilung der Grundbuchkreise, die Adressen und Telefonverzeichnisse der Grundbuchverwalter sowie der Stand der Grundbucheinführung im Kanton Graubünden dargestellt. Sodann informiert das Grundbuchinspektorat in geraffter Form über die für die Anmeldung eines Rechtsgeschäftes (Kaufvertrag, Pfanderrichtungsvertrag, Dienstbarkeitsvertrag u.a.m.) beim Grundbuchamt einzuhaltenden Vorschriften. Im Bäuerlichen Bodenrecht werden die bei Erwerb oder Belehnung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Gewerben geltenden Gesetzesbestimmungen und die wichtigsten Voraussetzungen zur Erteilung der verschiedenen Bewilligungen (Erwerbs- und Realteilungsbewilligung, Bewilligung zur Überschreitung der Pfandbelastungsgrenze) beschrieben. Zudem gibt die Website Auskunft, über den Erwerb von Betriebsstätten, Hauptwohnungen, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen durch Personen im Ausland und enthält eine Auflistung mit den in den einzelnen Gemeinden unseres Kantons für den Grundstückerwerb durch Ausländer geltenden Einschränkungen.
Die Website des Grundbuchinspektorats bietet in den drei erwähnten und nicht immer leicht zugänglichen Spezialgebieten wertvolle Informationen und ermöglicht den Interessenten ausserdem, die wichtigsten Formulare für die einzelnen Gesuchsverfahren online abzurufen und auf den eigenen PC zu installieren.

Gremium: Grundbuchinspektorat Graubünden
Quelle: dt Grundbuchinspektorat Graubünden
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