Das Erziehungsdepartement hat neue Weisungen erlassen, welche die
Schulträgerschaften bei der Führung und Organisation von Kleinklassen
unterstützen.
Die Förderung in Kleinklassen ergänzt oder ersetzt in einer Schule
der Vielfalt den regulären Unterricht der Regelschule. Sie kommt dann
zum Zuge, wenn die Angebote der Regelklasse an Grenzen stossen und die
besonderen Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern nicht ausreichend
abdecken können. Dies kann der Fall sein bei Kindern mit erheblichen
Lern- bzw. Verhaltensproblemen wie auch bei Kindern mit ausgeprägten
Begabungen.
Bisher erfasste der Ausdruck Kleinklassen die Förderung von Kindern
mit Lern- und Verhaltensschwierigkeiten an der Volksschule. Nach neuem
Schulgesetz und den Weisungen umfasst die Formulierung "Förderung in
Integrierten Kleinklassen" nun auch Angebote für Schülerinnen und
Schüler mit besonderer Begabung bzw. Hochbegabung. Wenn die Massnahmen
im Rahmen der Regelschule - wie beispielsweise Individualisierung des
Unterrichts oder Klassenüberspringen - nicht ausreichen, können solche
Kinder nach erfolgter Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst im
Rahmen einer eigenständigen integrierten Kleinklasse gefördert werden.
Für ein Kind mit einem IQ um 140 zum Beispiel, welches wegen seiner
besonderen Begabung in Schwierigkeiten geraten ist oder geraten könnte,
kann das Amt für Besondere Schulbereiche auf Antrag des Schulrates ab
Schuljahr 2002/03 die Zuweisung zu einer Integrierten Kleinklasse
verfügen. Die Fördermassnahmen können durch die Gemeinden oder durch das
Förderzentrum der Kantonsschule Chur durchgeführt werden. Das
Förderzentrum nimmt voraussichtlich auf Beginn des Schuljahres 2002/03
seine Tätigkeit auf.
Die neuen Weisungen berücksichtigen das revidierte Schulgesetz, die
massgebende Regierungsverordnung und die dazugehörenden Konzepte. Mit
den Weisungen erhalten die Schulträgerschaften zunächst in deutscher
Sprache - ab Dezember auch in Romanisch und Italienisch - ein
Arbeitsinstrument, welches eine Vielzahl von Fragestellungen zur
Kleinklasse beantwortet. Den Weisungen vorangestellt sind einige
Leitideen zur Kultur der Förderung in Kleinklassen. Das
Arbeitsinstrument enthält ferner Anweisungen zu organisatorischen und
administrativen Fragen bei der Ausgestaltung von Kleinklassen wie auch
zu pädagogisch-psychologischen Aspekten. Hinweise zu Fragen der
Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten, Fachpersonen und
Schulträgerschaften sind in den Weisungen ebenso zu finden wie
Regelungen zur Anstellung, Qualifikation, Aus- und Weiterbildung von
Lehrpersonen sowie zur Finanzierung und Subventionierung von
Kleinklassen.
Gremium: Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement Graubünden
Quelle: dt Amt für Besondere Schulbereiche