Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Das Bundesgericht hatte sich kürzlich nach dem Fall Bakiri erneut mit einer Haftbeschwerde aus dem Kanton Graubünden zu befassen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen, mit welcher die Haftbedingungen im provisorischen Vorbereitungs- und Ausschaffungsgefängnis in Davos kritisiert wurden. Im Rahmen seiner Urteilsbegründung hat das Gericht einzelne organisatorische Mängel festgestellt, die aber behoben werden können.
Ein inhaftierter Ausschaffungshäftling hatte vor Bundesgericht unter anderem geltend gemacht, das Gefängnis in Davos sei für diesen Haftzweck nicht geeignet, die fraglichen Zellen seien zu klein und das Haftregime genüge verschiedenen Minimalstandards nicht. So wurden insbesondere auch die Hausordnung und die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit kritisiert. Das Bundesgericht hat in seinem ausführlichen Entscheid festgehalten, dass der Vollzug der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft nicht nur in einem eigens für diesen Zweck erstellten Gebäude vollzogen werden könne, sondern auch in anderen Anstalten möglich sei, wenn den besonderen Voraussetzungen der ausländerrechtlichen Administrativhaft besonders Rechnung getragen werde. Im Rahmen seiner Gesamtwürdigung ist das Bundesgericht zur Auffassung gelangt, dass die Haftbedingungen im Vorbereitungs- und Ausschaffungsgefängnis Davos kein Bundesrecht verletzten. In seiner Urteilsbegründung hat das Bundesgericht jedoch auf einzelne Verbesserungsmöglichkeiten organisatorischer Art (Vorbereitung und Schulung des Aufsichts- und Betreuungspersonals, Ausübung des Besuchsrechts etc.) hingewiesen und die zuständigen kantonalen Behörden ersucht, diese Mängel zu beseitigen.
Das zuständige Departement hat mit Befriedigung vom Ausgang dieses Beschwerdeverfahrens Kenntnis genommen. Der vorliegende Entscheid hat gezeigt, dass die Haftbedingungen des Vorbereitungs- und Ausschaffungsgefängnis Davos den bundesrechtlichen Anforderungen genügen und diese Gebäulichkeiten nun bis zur Inbetriebnahme des definitiven Vorbereitungs- und Ausschaffungsgefängnisses in Realta benutzt werden können. Die vom Bundesgericht festgestellten Verbesserungsbedürfnisse organisatorischer Art werden angepasst und die zuständigen Dienststellen mit der Vornahme der erforderlichen Korrekturen beauftragt.

Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen
Neuer Artikel