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Mit viel Schwung hat die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats Mitte Dezember ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt.
Anlässlich der ersten Sitzung hat die 21-köpfige Vorberatungs-Kommission unter dem Vorsitz von Grossrätin Barla Cahannes Renggli und in Anwesenheit von Regierungspräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf ihre Arbeitsweise und das weitere Vorgehen festgelegt. Sie ist einstimmig der Ansicht, dass die Vorlage der Regierung zunächst in vier thematischen Ausschüssen diskutiert werden soll. Nur so kann die Kommission alle Fragen gründlich diskutieren und dennoch effizient arbeiten. Anschliessend wird die Gesamtkommission den Entwurf beraten. Die Ausschüsse beginnen mit der materiellen Behandlung der Totalrevision der Kantonsverfassung, sobald die Botschaft der Regierung vorliegt. Gemäss Regierungspräsidentin Widmer-Schlumpf wird dies Ende Januar 2002 der Fall sein. Bis Ende März 2002 sollte die Vorberatung in den Ausschüssen abgeschlossen sein. Danach erfolgt die Beratung im Plenum, bevor der Grosse Rat im Juni 2002 die Beratungen zur Totalrevision Kantonsverfassung anlässlich einer Sondersession aufnehmen wird.
Zu Beginn ihrer Arbeiten liessen sich die Mitglieder der Vorberatungs-Kommission über den Stand des Reformprojekts orientieren. Regierungspräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf rief in Erinnerung, welche Ziele mit der Totalrevision verfolgt werden. Es geht darum, die Handlungsfähigkeit des Staates für die Zukunft zu sichern. Professor Tobias Jaag, der die Arbeiten seit 1995 als wissenschaftlicher Berater begleitet, zeigte den Handlungs-Spielraum des Kantons Graubünden auf und erläuterte den konkreten Handlungsbedarf. Frank Schuler, Leiter des Verfassungssekretariats, informierte über den Entwurf der Verfassungskommission und die Ergebnisse der Vernehmlassung.

Die Kommission strebte eine ausgewogene Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse an. Nur so können die Ausschüsse ihre Bereich breit abgestützt beraten. Jedes Mitglied der Kommission gehört einem Ausschuss an. Barla Cahannes Renggli und Andrea Brüesch als Präsidentin und Vizepräsident der Kommission nehmen in je zwei Ausschüssen Einsitz. Die thematische Abgrenzung für die Ausschüsse wurde wie folgt vorgenommen:
-Ausschuss 1: Präambel, allgemeine Bestimmungen, Grundsätze des staatlichen Handelns, Grundrechte
-Ausschuss 2: Volksrechte, Wahlverfahren, Verfassungsrevision
-Ausschuss 3: Behörden und Gerichte, Finanzaufsicht, Schlussbestimmungen
-Ausschuss 4: Gliederung des Kantons, öffentliche Aufgaben, Finanzordnung, Staat und Kirche

Am 28. September 1997 haben die Stimmberechtigten beschlossen, dass die Verfassung des Kantons Graubünden einer Totalrevision zu unterziehen sei. Die Regierung hat im Januar 1998 eine 30-köpfige Verfassungskommission eingesetzt und mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung beauftragt. Zum Entwurf dieser Kommission konnten sich alle interessierten Personen und Gruppierungen bis Ende März 2001 äussern. Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung wurde der Entwurf nach Vorgaben der Regierung durch das Verfassungssekretariat überarbeitet.

Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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