Mit viel Schwung hat die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats
Mitte Dezember ihre Arbeit aufgenommen. Sie hat sich ehrgeizige Ziele
gesetzt.
Anlässlich der ersten Sitzung hat die 21-köpfige
Vorberatungs-Kommission unter dem Vorsitz von Grossrätin Barla Cahannes
Renggli und in Anwesenheit von Regierungspräsidentin Eveline
Widmer-Schlumpf ihre Arbeitsweise und das weitere Vorgehen festgelegt.
Sie ist einstimmig der Ansicht, dass die Vorlage der Regierung zunächst
in vier thematischen Ausschüssen diskutiert werden soll. Nur so kann die
Kommission alle Fragen gründlich diskutieren und dennoch effizient
arbeiten. Anschliessend wird die Gesamtkommission den Entwurf beraten.
Die Ausschüsse beginnen mit der materiellen Behandlung der Totalrevision
der Kantonsverfassung, sobald die Botschaft der Regierung vorliegt.
Gemäss Regierungspräsidentin Widmer-Schlumpf wird dies Ende Januar 2002
der Fall sein. Bis Ende März 2002 sollte die Vorberatung in den
Ausschüssen abgeschlossen sein. Danach erfolgt die Beratung im Plenum,
bevor der Grosse Rat im Juni 2002 die Beratungen zur Totalrevision
Kantonsverfassung anlässlich einer Sondersession aufnehmen wird.
Zu Beginn ihrer Arbeiten liessen sich die Mitglieder der
Vorberatungs-Kommission über den Stand des Reformprojekts orientieren.
Regierungspräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf rief in Erinnerung, welche
Ziele mit der Totalrevision verfolgt werden. Es geht darum, die
Handlungsfähigkeit des Staates für die Zukunft zu sichern. Professor
Tobias Jaag, der die Arbeiten seit 1995 als wissenschaftlicher Berater
begleitet, zeigte den Handlungs-Spielraum des Kantons Graubünden auf und
erläuterte den konkreten Handlungsbedarf. Frank Schuler, Leiter des
Verfassungssekretariats, informierte über den Entwurf der
Verfassungskommission und die Ergebnisse der Vernehmlassung.
Die Kommission strebte eine ausgewogene Zusammensetzung der
einzelnen Ausschüsse an. Nur so können die Ausschüsse ihre Bereich breit
abgestützt beraten. Jedes Mitglied der Kommission gehört einem Ausschuss
an. Barla Cahannes Renggli und Andrea Brüesch als Präsidentin und
Vizepräsident der Kommission nehmen in je zwei Ausschüssen Einsitz. Die
thematische Abgrenzung für die Ausschüsse wurde wie folgt vorgenommen:
-Ausschuss 1: Präambel, allgemeine Bestimmungen, Grundsätze des
staatlichen Handelns, Grundrechte
-Ausschuss 2: Volksrechte, Wahlverfahren, Verfassungsrevision
-Ausschuss 3: Behörden und Gerichte, Finanzaufsicht,
Schlussbestimmungen
-Ausschuss 4: Gliederung des Kantons, öffentliche Aufgaben,
Finanzordnung, Staat und Kirche
Am 28. September 1997 haben die Stimmberechtigten beschlossen, dass
die Verfassung des Kantons Graubünden einer Totalrevision zu unterziehen
sei. Die Regierung hat im Januar 1998 eine 30-köpfige
Verfassungskommission eingesetzt und mit der Ausarbeitung einer neuen
Verfassung beauftragt. Zum Entwurf dieser Kommission konnten sich alle
interessierten Personen und Gruppierungen bis Ende März 2001 äussern.
Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung wurde der Entwurf nach
Vorgaben der Regierung durch das Verfassungssekretariat überarbeitet.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt grossrätliche Vorberatungs-Kommission