Die Kantone Uri, Tessin und Graubünden wollen gemeinsam die Probleme
des alpenüberquerenden Schwerverkehrs angehen. Mit einer an den Bund
gerichteten Erklärung haben die Regierungsvertreter die Absicht
formuliert, sich gemeinsam für mehr Sicherheit auf den Transitachsen und
den Schutz der Bevölkerung engagieren zu wollen. Dies vereinbarten die
Regierungsvertreter am Freitag an einer Zusammenkunft im bündnerischen
San Bernardino.
Mit der Zusammenkunft in San Bernardino haben die besonders
betroffenen Kantone Uri, Tessin und Graubünden den Willen bekundet,
gemeinsam mit dem Bund das längerfristige verkehrspolitische Ziel der
Verlagerung des alpenüberquerenden Güterverkehrs auf die Bahn zu
erreichen.
Kapazitäten verkleinern
Die Bündner Regierung ist erleichtert darüber, dass mit der Öffnung
des Gotthard Strassentunnels die San Bernardino-Route ab Samstag in
bedeutendem Ausmass vom Schwerverkehr entlastet wird. Abgestimmt auf das
bewährte Dosierungssystem am San Bernardino wird auch im
Gotthard-Strassentunnel die Sicherheit verbessert. Nebst den
Mindestabständen von 150 Meter zwischen den Lastwagen geht es um eine
alternierende Einbahnregelung für den Schwerverkehr. Die Auswirkungen
der auf der A2 neu eingeführten Dosierungsmassnahmen auf die San
Bernardino-Route werden in Graubünden beobachtet und analysiert. Sollte
die Verkehrssicherheit durch die Fahrzeugmenge beeinträchtigt bleiben,
sind zusätzliche Massnahmen, wie zum Beispiel Rückversetzung der
Dosierstelle auch auf der Nordseite der San Bernardino-Route in Betracht
zu ziehen. Mit der Umsetzung der Dosierungsmassnahmen auf beiden
Transitachsen wird erwartet, dass sich auf der A13 das durchschnittliche
tägliche Verkehrsaufkommen auf zirka 750 Lastwagen reduzieren wird.
San Bernardino-Tunnel im Zwei-Stunden-Takt
Der Zwei-Stunden-Takt gilt auch neu für die San Bernardino-Route.
Mit der Rückversetzung der Dosierstelle nach Soazza (Mesolcina) wird
erreicht, dass sich auf der gefährdeten Südrampe der A13 keine Lastwagen
mehr kreuzen werden. Die Dosierungs- und vorgelagerten Warteräume sollen
unter Beachtung des Nachtfahrverbots bis spätestens 22.00 Uhr geleert
werden.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement