Nachdem das Bündner Recht gründlich entrümpelt und das eigentliche
Projekt "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und
Rechtsanwendung" (VFRR) im November 2000 mit der Volksabstimmung
abgeschlossen worden ist, geht es nun darum, die Qualität im Bereich der
Rechtsetzung auch weiterhin zu sichern. Durch Wirkungskontrollen soll
festgestellt werden können, ob und inwieweit die Ziele einer bestimmten
Regelung erreicht worden sind. Hat eine Regelung nicht die
beabsichtigten Wirkungen, soll sie bei einer nächsten Revision
entsprechend korrigiert werden. Die Wirkungskontrollen erfolgen in der
Regel durch die Standeskanzlei in Zusammenarbeit mit dem jeweils
zuständigen Departement. Dazu werden einfache sachspezifische Erhebungen
bei den von einem Erlass direkt Betroffenen gemacht, die diesen kaum
grossen Aufwand verursachen. Als Betroffene stehen Vollzugsorgane und
Private im Vordergrund (z.B. Gemeinden, kantonale Amtsstellen, Gerichte,
Berufsorganisationen etc.). Das neue Verfahren zur
VFRR-Wirkungskontrolle wird Anfang April 2001 eingeführt.
Neues Schulgesetz tritt Anfang August in Kraft
Das neue Schulgesetz und die dazugehörige Vollziehungsverordnung
werden auf den 1. August 2001 in Kraft gesetzt. Wesentlichste
Neuerungen: Die Schulzeit für alle Bündner Volksschülerinnen und
-schüler beträgt 38 Wochen, hoch begabte Kinder können speziell
gefördert werden, die Gemeinden können maximal drei Jokertag einführen
(Jokertag = frei und ohne Begründung wählbarer Tag, an dem ein Kind
nicht zur Schule geht).
Aus den Gemeinden
Das Projekt für den Umbau im Dachgeschoss des Betriebsgebäudes des
heilpädagogischen Dienstes Graubünden an der Aquasanastrasse 12 in Chur
wird genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von rund 62'000 Franken wird
ein Kantonsbeitrag von 40 Prozent zugesichert.
Das Vorprojekt für die Sanierung und Erweiterung der Schule Trun
wird grundsätzlich genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von etwa 5.6
Millionen Franken wird ein Kantonsbeitrag von 25 Prozent in Aussicht
gestellt.
Das Lawinenverbauungsintegralprojekt "L'Ondadusa" der Gemeinde
Tujetsch wird gutgeheissen. Von den veranschlagten Gesamtkosten von rund
4.3 Millionen Franken übernimmt der Kanton rund 20 Prozent.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund zwei Millionen Franken freigegeben (fünfte Tranche
Gesamtprojektleitung Umfahrung Klosters, zweite Tranche
Gesamtprojektleitung Umfahrung Saas und Sanierung Eisenbeton-Wanne
Bonaduz).
Die neue Gemeindeverfassung von Falera, die Teilrevision der
Ortsplanung von Andeer und die Teilrevision des Steuergesetzes von
Cumbel werden gutgeheissen.
Personelles
Ende Februar treten die folgenden Mittarbeiter in den Ruhestand:
- Christian Allemann, Chur, Sozialarbeiter bei der Schutzaufsicht
des Sozialamts,
- Hans Hübner, Chur, Hauswart/Bademeister an der Kantonsschule, und
- Cleto Zanolari, Chur, Dienstchef Kassa/Buchhaltung beim
Strassenverkehrsamt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden