Bis Ende März läuft die Vernehmlassung zur Totalrevision der
Kantonsverfassung. Die ganze Bevölkerung ist eingeladen, zum Entwurf
Stellung zu nehmen.
Die Volksdiskussion zum Entwurf für eine neue Kantonsverfassung
neigt sich dem Ende zu. Noch bis Ende März haben alle interessierten
Personen und Gruppierungen die Möglichkeit, ihre Meinung zum
Vernehmlassungsentwurf einzubringen. Die Regierung hofft, dass möglichst
viele Bürgerinnen und Bürger von den Möglichkeiten zur Mitgestaltung
unseres kantonalen Grundgesetzes Gebrauch machen. Denn die Verfassung
geht uns alle an. Gemeinsam soll eine moderne, bürgernahe und
zukunftsgerichtete Verfassung für unseren Kanton geschaffen werden.
Der Entwurf für eine neue Kantonsverfassung entspricht einem Auftrag
des Volkes. Am 28. September 1997 haben die Stimmberechtigten
beschlossen, die Verfassung des Kantons Graubünden einer Totalrevision
zu unterziehen. Die Totalrevision bietet die umfassende Gelegenheit,
Reformen und Anpassungen dort vorzunehmen, wo die geltende Verfassung
nicht mehr zeitgemäss ist. Der Entwurf der Verfassungskommission enthält
neben Bewährtem auch zahlreiche Neuerungen. Damit soll die Grundlage für
das Lösen von jetzigen und zukünftigen Problemen geschaffen werden.
Einzelne Vorschläge der Verfassungskommission verdienen eine breite
Diskussion in der Bevölkerung. Der Entwurf für eine neue
Kantonsverfassung enthält insbesondere folgende Punkte:
- Klares Bekenntnis zur Dreisprachigkeit
- Verankern der Grund- und Freiheitsrechte
- Möglichkeit des Ausländerstimmrechtes auf Gemeindeebene
- Neuordnung der Volksinitiative
- Wechsel zum fakultativen Gesetzes-Referendum
- Anpassen des Referendumsrechtes an die heutigen Bedürfnisse
- Wechsel zum Proporzwahlverfahren für das kantonale Parlament
- Bezeichnen der Bezirke als Wahlkreise für die Wahlen in den
Grossen Rat
- Einführung einer kantonalen Verfassungsgerichtsbarkeit
- Schaffung von Regionen als eigenständige Verwaltungsebene sowie
- systematische Übersicht über die wichtigsten Staatsaufgaben
Was halten Sie von der Revision? Wie denken Sie über die
vorgeschlagenen Neuerungen? Nutzen Sie die Möglichkeiten zur
Meinungsäusserungen! Teilen Sie uns Ihre Meinungen und Kommentare zum
Entwurf und den vorgeschlagenen Neuerungen mit. Wir freuen uns auf Ihre
Ideen, Anregungen und Anliegen und danken Ihnen für Ihren Beitrag.
Kontaktperson:
Frank Schuler, Leiter Verfassungssekretariat, Hofgraben 5, 7001 Chur
(Tel. 081-257 25 09,
Fax 081-257 21 66, E-Mail: kantonsverfassung@jpsd.gr.ch)
Drucksachen- und Materialzentrale, Planaterrastrasse 16, 7001 Chur (Tel.
081-257 22 60,
Fax 081-257 21 91, E-Mail: bestellungen@dmz.gr.ch)
Internet-Adresse: www.gr.ch/verfassung
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden