Die Wasserkraftwerke in Graubünden sind sicher und werden
ordnungsgemäss unterhalten. Die Kraftwerkbetreiber sind sich ihrer
Verantwortung bewusst. Zudem sind sie gegen allfällige Risiken
haftpflichtrechtlich versichert.
Am 12. Dezember 2000 war ein Druckschacht des Walliser Kraftwerks
Cleuson-Dixence geborsten. Dieses verheerenden Schadenereignis kostete
drei Personen das Leben. In der Folge liess das Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartement die Sicherheit der Triebwassersysteme bei den
Kraftwerkanlagen in Graubünden abklären. Nun liegt der entsprechende
Bericht vor, der von der Regierung zur Kenntnis genommen wird.
Bei den Betreibern der grösseren Kraftwerkanlagen Graubündens wurde
eine Umfrage zu verschiedenen sicherheitsrelevanten Aspekten
durchgeführt. Sie hat gezeigt, dass im Kanton Graubünden nach heutigem
Kenntnisstand von sicheren und gut unterhaltenen Kraftwerken bzw.
Druckleitungen und -schächten ausgegangen werden darf. Diese
Feststellung wird auch von einem beigezogenen externen Experten
bestätigt. Die Betreiber der Anlagen sind sich ihrer Verantwortung
vollauf bewusst. Trotz regelmässiger Kontrollen und Unterhaltsarbeiten
kann jedoch ein Unfall nie absolut ausgeschlossen werden. Daher haben
die Kraftwerkbetreiber in Graubünden seit mehreren Jahren entsprechende
Haftpflichtversicherungen für ihre Anlagen abgeschlossen.
Die langjährigen Erfahrungen beim Betrieb der Anlagen im Kanton
haben gezeigt, dass sich die bestehenden Werke sicherheitstechnisch
bewährt haben. Diese Sicherheit kann auch in Zukunft grundsätzlich
gewährleistet werden, wenn weiterhin sowohl der regelmässige Unterhalt
wie die entsprechenden Kontrollen sorgfältig vorgenommen werden. Die
Öffnung des Strommarkts verstärkt den Kostendruck auf die
Kraftwerkgesellschaften. In diesem Zusammenhang sind die Betreiber
verstärkt dafür zu sensibilisieren, den Unterhalt und die Kontrolle
ihrer Anlagen keinesfalls zu vernachlässigen.
Die Anlage Cleuson-Dixence im Kanton Wallis stellt ein spezielles
und in mehrfacher Hinsicht einzigartiges Werk dar. Diese Anlage lässt
keine gleichwertigen Schlüsse auf die Kraftwerke im Kanton Graubünden
zu. Bevor allenfalls weitere Aussagen zur Gewährleistung der Sicherheit
von Kraftwerkanlagen in unserem Kanton gemacht werden können, sind
deshalb die Untersuchungsergebnisse zum Bruch des Druckschachts im
Kanton Wallis abzuwarten.
Einen derart gravierenden Vorfall wie jener im Wallis hatte es in
dieser Art in der Schweiz bisher noch nie gegeben. Im gepanzerten
Druckschacht, durch den das Wasser vom Stausee Grande-Dixence auf etwa
2'360 müM zum Werk Bieudron an der Rhône auf etwa 500 müM geleitet wird,
hatte sich ein etwa neun Meter langer Riss gebildet. Die Rissstelle
befand sich etwa 100 Meter unter der Oberfläche auf einer Höhe von 1'260
müM. Durch die defekte Stelle traten mit enormer Wucht etwa 50'000
Kubikmeter Wasser aus, durchdrangen die Felsschicht und flossen als
riesige Schlammlawine ins Tal. Dabei wurden grosse Mengen Gestein und
Erde sowie zwei Chalets und andere landwirtschaftliche Gebäude
mitgerissen. In den Schuttmassen kamen drei Personen ums Leben. Der
Bruch des unterirdischen, erst 1999 in Betrieb genommenen Druckschachts
hat sowohl die Betreiber der Anlage wie auch aussenstehende Experten
überrascht. Die Ursachen des Defekts bilden noch heute Gegenstand der
Abklärungen, sodass im jetzigen Zeitpunkt noch keine gesicherten
Ergebnisse vorgelegt werden können.
Kulturbeiträge
Es werden Kulturbeiträge im Gesamtbetrag von 90'000 Franken an die
folgenden kulturellen Organisationen und Projekte ausgerichtet:
- Festival Science et Cité für die gemeinsamen Ostschweizer
Aktivitäten, bei denen der Hochschulstandort Chur eingebunden ist, und
- Jahresprogramm 2001 des Puppentheaters Arcasperli.
Elektronische Signatur gleich eigenhändige Unterschrift
Die Regierung begrüsst den Entwurf für ein Bundesgesetz über die
elektronische Signatur. Die elektronische Signatur soll der
eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Damit können Verträge
in Zukunft auch auf elektronischem Weg geschlossen werden. Mit dem
vorgeschlagenen Erlass wir ein klares Zeichen zu Gunsten der Entwicklung
der Informationsgesellschaft in der Schweiz gesetzt. Die Vorlage bildet
zudem die Basis dafür, den elektronischen Behördenverkehr (E-Government)
weiter fördern zu können. Bei der Detailregelung und beim Vollzug werden
allerdings noch verschiedene rechtliche, technische und andere
praktische Fragen zu lösen sein.
Aus den Gemeinden
Die Totalrevision der Ortsplanung von S-chanf und der Regionale
Richtplan "Materialabbau, Deponien und Materialablagerungen" der Region
Surselva werden mit Vorbehalten und Auflagen genehmigt.
Gutgeheissen werden überdies das Gesetz über Kurtaxen und
Tourismusförderungsabgaben des touristischen Gemeindezweckverbands
Sursès und die Teilrevision des Schul- und Kindergartengesetzes von
Domat/Ems.
Das Bauprojekt für die neue Schulanlage von Flims wird definitiv
genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von rund 6.7 Millionen Franken
wird ein Kantonsbeitrag von zehn Prozent zugesichert.
Für verschiedene Strassenbauprojekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund 8.6 Millionen Franken freigegeben (Ausbau
Lokalstrasse Hinterrhein, Instandsetzung A13 zwischen Mesocco und
Bichegia, Julierstrassenkorrektion zwischen Rona und Crap soie Belag
zwischen Savognin und Mot la Cresta, Belag Bahnunterführung Zizers II,
Belag alte Prättigauerstrasse zwischen Seewis Pardisla und Grüsch,
Sanierung Malix innerorts sowie Verbauung Frauentobel an der
Schanfiggerstrasse).
Personelles
- Ende März tritt Hans Peter Nold, Chur, Forstadjunkt beim Amt für
Wald, in den Ruhestand. Die Regierung dankt ihm für die Dienste, die er
dem Kanton geleistet hat.
- Christian Ambühl, geb. 1953, von und in Davos, wird Lebensmittelinspektor beim
chemischen Labor für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz. Er beginnt Anfang Mai.
Auskünfte betr. KW-Sicherheit:
- Regierungsrat Stefan Engler, Tel. 081-257 36 01 (9 bis 12 Uhr)
- Werner Böhi, Amt für Energie, Tel. 081-257 36 21 (14 bis 17 Uhr)
- Luciano Lardi, Beratender Ingenieur, Tel. 081-356 60 80 (9 bis 17 Uhr)
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden