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Fast 500 Stellungnahmen und ein Aufruf der Lia Rumantscha haben das Verfassungssekretariat überschwemmt. Die Volksdiskussion hat sich als voller Erfolg erwiesen. Nun werden die zahlreichen Anregungen erfasst und ausgewertet, damit die Regierung über das weitere Vorgehen entscheiden kann.
Die Volksdiskussion zum Entwurf für eine neue Kantonsverfassung hat sich - gewissen Unkenrufen zum Trotz - als grosser Erfolg erwiesen. Bis Ende März haben fast 500 interessierte Personen und Gruppierungen die Möglichkeit genutzt, ihre Meinung zum Vernehmlassungsentwurf einzubringen. Neben den Parteien sind insbesondere von Gemeinden und Kreisen, Verbänden und Vereinen sowie Privaten Stellungnahmen eingegangen. Erfüllt hat sich dabei die Hoffnung der Regierung auf eine rege Teilnahme der Bevölkerung: fast die Hälfte aller Antworten wurden nämlich von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Mehr als 230 Personen äussern sich zum Entwurf als Ganzes oder zu einzelnen Punkten. Die Antworten reichen von einer kurzen Notiz zu einer Bestimmung über das Einsenden des Fragebogens bis zum ausformulierten Verfassungsentwurf. Rund 500 Personen unterstützen den Aufruf für einen noch griffigeren Sprachenartikel, den die Lia Rumantscha an alle Romanischsprechenden im Kanton Graubünden gerichtet hat. Im Verfassungssekretariat werden nun alle Antworten erfasst und ausgewertet. Frank Schuler, Leiter des Sekretariates, steht weiterhin für Anregungen und Fragen im Zusammenhang mit der Totalrevision der Kantonsverfassung zur Verfügung.
Obschon das Auswerten der Antworten noch einige Zeit in Anspruch nimmt, kann ein erstes Fazit gezogen werden. Der Entwurf für eine neue Kantonsverfassung stösst mehrheitlich auf Zustimmung. Die grundsätzliche Zustimmung schliesst jedoch Kritik in Einzelpunkten nicht aus. Positiv beurteilt werden insbesondere die verständliche Sprache und der klare Aufbau. Wie erwartet am meisten Diskussionen ausgelöst haben der Sprachenartikel, die Bestimmungen über die Wahl des Grossen Rates (Verfahren und Wahlkreise) sowie die Schaffung von sieben Regionen. Weiter bestehen auch bei der Ausgestaltung der Volksrechte (Stimm- und Wahlrecht, Volksinitiative und Referendum) noch unterschiedliche Auffassungen. Die Stellungnahmen fallen zum Teil sehr kontrovers aus. Das Spektrum der Aussagen zu einzelnen Neuerungen reicht von zu weitgehend, gerade richtig bis zu ungenügend. Eine umfassende Aussage über die Ergebnisse ist selbstverständlich erst möglich, wenn alle Eingaben ausgewertet sind.
Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung entscheidet die Regierung, in welchen Punkten und inwiefern der Verfassungsentwurf überarbeitet wird. Damit die Verfassung ein tragfähiges Fundament für unseren Kanton bildet, muss sie von einer grossen Mehrheit der Stimmberechtigten akzeptiert und für gut befunden werden. Das Justiz- Polizei- und Sanitätsdepartement bereitet nach den Vorgaben der Regierung die Botschaft an den Grossen Rat vor. Ob und in welcher Form die Verfassungskommission einbezogen wird, ist noch offen. Die Regierung wird die Botschaft voraussichtlich noch dieses Jahres verabschieden. Die Beratungen im Grossen Rat sind für nächstes Jahr geplant. Das Parlament beschliesst den Wortlaut der neuen Kantonsverfassung und entscheidet, ob und welche Varianten dem Volk unterbreitet werden. Das letzte Wort über die neue Kantonsverfassung kommt auf jedem Fall den Stimmberechtigten zu.
Gemeinsam soll eine moderne, bürgernahe und zukunftsgerichtete Verfassung für unseren Kanton geschaffen werden. Diesen Auftrag haben die Stimmberechtigten mit ihrem Grundsatzentscheid vom 28. September 1997 der Regierung und dem Grossen Rat erteilt. Die Totalrevision bietet die umfassende Gelegenheit, Reformen und Anpassungen dort vorzunehmen, wo die geltende Verfassung nicht mehr zeitgemäss ist. Die neue Verfassung muss die Grundlage für das Lösen von jetzigen und zukünftigen Problemen sein. Grundlage für die Vernehmlassung, die von November 2000 bis Ende März 2001 dauerte, bildete ein Entwurf, den eine 30-köpfige Kommission unter dem Vorsitz von Regierungsrat Peter Aliesch erarbeitet hat.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
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