Ab Mitte Mai 2001 werden im Kanton Graubünden die neuen "blauen
Kontrollen" von zwei dafür speziell ausgebildeten amtlichen Tierärzten
in über 200 zufällig ausgewählten landwirtschaftlichen Betrieben
durchgeführt.
Auf dem Weg zu einer integralen Lebensmittelkontrolle vom Stall bis
auf den Tisch werden in der Schweiz ab diesem Jahr, in Ergänzung zur
bisherigen Lebensmittelkontrolle, in den Tierhaltungsbetrieben neu
amtstierärztliche Kontrollen durchgeführt. Bei diesen so genannten
"blauen Kontrollen" werden die Aufzeichnungspflicht der Antibiotikagaben
im Behandlungsjournal, die Einhaltung der Vorschriften der neuen
Tierverkehrskontrolle und die Überwachung der Tiergesundheit von
Milchvieh, sowie die tiergerechte Haltung von Nutztieren direkt im Stall
überprüft.
Nach Europas BSE-Krise oder nach dem Antibiotika-Skandal in der
österreichischen Schweineproduktion wurde von der Öffentlichkeit immer
dringender eine strengere Überwachung der Nutztierhaltungen und der
Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft gefordert.
Der MKS Seuchenzug in Grossbritannien hat gezeigt, wie wichtig eine
zuverlässige Tierverkehrskontrolle für eine effiziente Seuchenbekämpfung
und damit für die Verhinderung von grossen wirtschaftlichen Schäden
nötig ist.
Die amtstierärztlichen Kontrollen stellen in den Bereichen
Tiergesundheit, Antibiotika-Aufzeichnungspflicht und Tierverkehr einen
wichtigen Teil der Qualitätssicherung im Bereich der Produktion von
Lebensmitteln tierischer Herkunft dar.
Sie ergänzen die bisherige Lebensmittelkontrolle und helfen mit, das
Vertrauen der Konsumenten in sichere Lebensmittel aus einheimischer
Produktion zu fördern. Die Produzenten erhalten mit diesen Kontrollen
die Gelegenheit die Herkunft und die gesetzeskonforme
Produktionsmethoden ihrer Lebensmittel dokumentieren zu können.
Im Weiteren bilden die blauen Kontrollen eine Voraussetzung um Käse
und andere Milcherzeugnisse in den EU-Raum exportieren zu können.
Glaubwürdige und international anerkannte Kontrollen in den
sensiblen und durch die Gesellschaft immer kritischer beobachteten
Bereichen Tiergesundheit und Antibiotikaeinsatz können nur durch gut
ausgebildete und unabhängige amtliche Tierärzte durchgeführt werden. Die
blauen Kontrollen werden deshalb im Kanton Graubünden ab Mitte Mai 2001
von den beiden speziell ausgebildeten amtlichen Tierärzten Christine
Barandun und Rolf Hanimann in über 200 statistisch zufällig ausgewählten
über den ganzen Kanton verteilten Betrieben durchgeführt. Dabei wird
auch auf eine Koordination mit anderen Kontrollen geachtet.
Die Kontrolle entbindet die Produzenten von Lebensmittel tierischer
Herkunft nicht von der in der Lebensmittelgesetzgebung geforderten
Selbstkontrolle und Eigenverantwortung.
Die auf dem Lebensmittelgesetz und dem Landwirtschaftsgesetz basierenden
Kontrollen, sind Teil der Vollzugsaufgaben der Kantone und sind für die
Tierhalter grundsätzlich kostenlos.
Je besser die Lebensmittelproduzenten informiert sind, desto besser
ist die Qualität ihrer Produkte und desto weniger Kontrollen und
Sanktionen sind nötig.
Um bei Bündner Produkten eine optimale Lebensmittelsicherheit zu
erreichen, ist im Kanton Graubünden deshalb parallel zu den Kontrollen
eine umfassende Beratung und Information der Produzenten vorgesehen.
Hinweis: Diese Meldung liegt nur in deutscher Sprache vor
Gremium: Veterinäramt Graubünden
Quelle: dt Veterinäramt Graubünden