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Ab Mitte Mai 2001 werden im Kanton Graubünden die neuen "blauen Kontrollen" von zwei dafür speziell ausgebildeten amtlichen Tierärzten in über 200 zufällig ausgewählten landwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt.
Auf dem Weg zu einer integralen Lebensmittelkontrolle vom Stall bis auf den Tisch werden in der Schweiz ab diesem Jahr, in Ergänzung zur bisherigen Lebensmittelkontrolle, in den Tierhaltungsbetrieben neu amtstierärztliche Kontrollen durchgeführt. Bei diesen so genannten "blauen Kontrollen" werden die Aufzeichnungspflicht der Antibiotikagaben im Behandlungsjournal, die Einhaltung der Vorschriften der neuen Tierverkehrskontrolle und die Überwachung der Tiergesundheit von Milchvieh, sowie die tiergerechte Haltung von Nutztieren direkt im Stall überprüft.
Nach Europas BSE-Krise oder nach dem Antibiotika-Skandal in der österreichischen Schweineproduktion wurde von der Öffentlichkeit immer dringender eine strengere Überwachung der Nutztierhaltungen und der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft gefordert.
Der MKS Seuchenzug in Grossbritannien hat gezeigt, wie wichtig eine zuverlässige Tierverkehrskontrolle für eine effiziente Seuchenbekämpfung und damit für die Verhinderung von grossen wirtschaftlichen Schäden nötig ist.
Die amtstierärztlichen Kontrollen stellen in den Bereichen Tiergesundheit, Antibiotika-Aufzeichnungspflicht und Tierverkehr einen wichtigen Teil der Qualitätssicherung im Bereich der Produktion von Lebensmitteln tierischer Herkunft dar.
Sie ergänzen die bisherige Lebensmittelkontrolle und helfen mit, das Vertrauen der Konsumenten in sichere Lebensmittel aus einheimischer Produktion zu fördern. Die Produzenten erhalten mit diesen Kontrollen die Gelegenheit die Herkunft und die gesetzeskonforme Produktionsmethoden ihrer Lebensmittel dokumentieren zu können.
Im Weiteren bilden die blauen Kontrollen eine Voraussetzung um Käse und andere Milcherzeugnisse in den EU-Raum exportieren zu können.
Glaubwürdige und international anerkannte Kontrollen in den sensiblen und durch die Gesellschaft immer kritischer beobachteten Bereichen Tiergesundheit und Antibiotikaeinsatz können nur durch gut ausgebildete und unabhängige amtliche Tierärzte durchgeführt werden. Die blauen Kontrollen werden deshalb im Kanton Graubünden ab Mitte Mai 2001 von den beiden speziell ausgebildeten amtlichen Tierärzten Christine Barandun und Rolf Hanimann in über 200 statistisch zufällig ausgewählten über den ganzen Kanton verteilten Betrieben durchgeführt. Dabei wird auch auf eine Koordination mit anderen Kontrollen geachtet.
Die Kontrolle entbindet die Produzenten von Lebensmittel tierischer Herkunft nicht von der in der Lebensmittelgesetzgebung geforderten Selbstkontrolle und Eigenverantwortung. Die auf dem Lebensmittelgesetz und dem Landwirtschaftsgesetz basierenden Kontrollen, sind Teil der Vollzugsaufgaben der Kantone und sind für die Tierhalter grundsätzlich kostenlos.
Je besser die Lebensmittelproduzenten informiert sind, desto besser ist die Qualität ihrer Produkte und desto weniger Kontrollen und Sanktionen sind nötig.
Um bei Bündner Produkten eine optimale Lebensmittelsicherheit zu erreichen, ist im Kanton Graubünden deshalb parallel zu den Kontrollen eine umfassende Beratung und Information der Produzenten vorgesehen.
Hinweis: Diese Meldung liegt nur in deutscher Sprache vor

Gremium: Veterinäramt Graubünden
Quelle: dt Veterinäramt Graubünden
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