Kantonale Volksabstimmung vom 10. Juni 2001 zum Erlass eines kantonalen Datenschutzgesetzes:
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Die rasche Entwicklung der Informatik und Vernetzung hat zu ganz
neuen Möglichkeiten für das Sammeln und Bearbeiten von Daten geführt.
Der Datenschutz erhält damit einen immer höheren Stellenwert. Auch in
den öffentlichen Verwaltungen werden heute die modernster
Kommunikationstechnologien eingesetzt. Dies erfordert zwingend, dass die
Informationsverarbeitung rechtlich geordnet und abgesichert wird. Jede
Person muss die Gewissheit haben, dass sie durch die Bearbeitung ihrer
Daten nicht in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt wird und dass
sie vor unzulässigen Informationstätigkeiten geschützt ist.
Das neue Gesetz stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger
Die neue Bundesverfassung gewährleistet den Schutz der Privatsphäre
und fordert, dass jede Person Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer
persönlichen Daten hat. Das Datenschutzgesetz des Bundes konkretisiert
diese Bestimmung. Es räumt den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene
Rechte ein. Dazu gehören beispielsweise das Auskunfts- und
Einsichtsrecht, das Recht, die Bekanntgabe von Daten zu sperren und das
Recht auf Löschung oder Berichtigung von Daten. Mit dem Erlass des neuen
Datenschutzgesetzes entsprechen wir darum auf kantonaler Ebene einem
verfassungsrechtlichen Anliegen.
Einheitlicher Datenschutz im ganzen Kanton
Die im Kanton Graubünden geltende Ordnung bezüglich Datenschutz ist
heute rechtlich unzureichend und unübersichtlich. So ist das
Bundesgesetz über den Datenschutz nur beschränkt anwendbar. Auf die
Tätigkeit der Behörden des Kantons und der Gemeinden ist es nämlich nur
ersatzweise anwendbar, wenn Bundesrecht vollzogen wird. Für die
kantonale Verwaltung gelten demgegenüber die Datenschutzrichtlinien der
Regierung. Sehr viele Gemeinden verfügen über keine eigenen
Datenschutzbestimmungen. Für die kantonale Verwaltung und die
Verwaltungen der Gemeinden gelten heute deshalb unterschiedliche
Regelungen, je nachdem ob sie Bundesrecht, kantonales oder kommunales
Recht vollziehen. Mit dem Erlass eines kantonalen Datenschutzgesetzes
werden die Grundlagen für den Datenschutz vereinheitlicht und bestehende
Lücken auf Gemeindeebene geschlossen. Abgrenzungs- und
Auslegungsschwierigkeiten können in Zukunft somit vermieden werden.
Mit dem kantonalen Datenschutzgesetz wird auch die Funktion eines
unabhängigen Datenschutzkontrollorganes geschaffen. Erst durch diese
unabhängige Instanz können die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf dem
Gebiete des Datenschutzes tatsächlich gewährleistet werden. Die
Datenschutzaufsichtsstelle verfügt über weitgehende Akteneinsichtsrechte
und steht den Bürgerinnen und Bürger, den Gemeinden, aber auch der
kantonalen Verwaltung als Anlauf- und Auskunftsstelle zur Verfügung.
Mehr Rechte statt mehr Pflichten und Verbote
Neue Gesetze führen für die Bürgerinnen und Bürger recht oft zu
neuen Verboten, Einschränkungen oder Abgaben. Das ist beim neuen
kantonalen Datenschutzgesetz nicht der Fall, im Gegenteil: Es stärkt die
Rechte des Einzelnen, indem seine Daten nicht zerstört, verändert oder
von Unberechtigten eingesehen werden dürfen. Neben dem Schutz vor einem
Missbrauch der persönlichen Daten konkretisiert unser neues Gesetz aber
auch das Auskunfts- und Einsichtsrecht, denn nur wer weiss, welche
Personendaten bearbeitet werden, kann die dem Einzelnen zustehenden
Rechte auch tatsächlich ausüben.
Der einstimmige Grosse Rat und die Regierung empfehlen das kantonale
Datenschutzgesetz darum zu Annahme.
Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und
Sanitätsdepartements Graubünden
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
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