Die Regierung hat die neuen Jagdbetriebsvorschriften verabschiedet.
Neu dürfen Handys im ausgeschalteten Zustand mitgetragen und in
Notsituationen verwendet werden. Weiter hat die Regierung die
Änderungsanträge zu den Eidgenössischen Jagdbanngebieten zu Handen des
Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft verabschiedet. Neu soll die
Greinaebene als Eidgenössisches Jagdbanngebiet ausgeschieden werden.
Die jährlich von der Regierung beschlossenen
Jagdbetriebsvorschriften erlauben eine feine Steuerung der Jagd. Auf
unerwünschte Entwicklungen kann reagiert und sinnvolle Anpassungen
können schnell in die Praxis umgesetzt werden. Mit den Abschussplänen
wird die aktuelle Bestandessituation einer Wildart berücksichtigt.
Demgegenüber werden Wildschutzgebiete mit partiellem oder totalem
Jagdverbot in grösseren Zeitabständen ausgeschieden; diese Massnahmen
wirken denn auch erst längerfristig. Deshalb werden die kantonalen
Wildschutzgebiete alle fünf Jahre, das nächste Mal im Jahre 2003, und
die eidgenössischen Jagdbanngebiete erst nach mehr als zehn Jahren
überarbeitet. Die 1991 vom Bundesrat erlassene Verordnung über die
Jagdbanngebiete wird dieses Jahr teilweise revidiert.
Mobiltelefone - Schusszeiten - Abschusspläne
Gestattet ist nun auf allen Jagden das Mittragen des Handys in
ausgeschaltetem Zustand. Dessen Gebrauch ist allerdings nur in
medizinischen Notfällen sowie im Kontakt mit der Wildhut und den
Schweisshunde-Zentralen zulässig. Angepasst werden zudem die
Schusszeiten am Abend während der Hochjagd, die vom 21. September an um
20.00 Uhr endet.
Der beidseitige Kronenhirsch bleibt geschützt. Die Zweckmässigkeit
dieser Massnahme wird jährlich überprüft. Die Struktur des
Hirschbestandes hat sich merklich verbessert, was sich in einer besseren
Verteilung über den Lebensraum auswirkt. Der Jäger profitiert von einem
höheren Angebot an ausgewachsenen Hirschen. Die Anzahl der erlegten
einseitigen Kronenhirsche hat sich seit der Einführung dieser Massnahme
verdoppelt. Der Abschussplan für das Hirschwild sieht vor, 4'175 Hirsche
zu schiessen. Damit soll der Frühlingsbestand von rund 12'600 Tieren
stabilisiert werden.
Greinaebene soll Eidgenössisches Jagdbanngebiet werden
Die grösste Änderung betrifft die Greinaebene. Diese Landschaft von
besonderer Bedeutung liegt zwischen den zwei eidgenössischen
Jagdbanngebieten Pez Vial auf der Bündner- und "Greina Ticino" auf der
Tessiner Seite. Die Fläche des beantragten Teiles ist rund 13.3 km²
gross. Die Gemeinde Vrin unterstützt als Territorialgemeinde diesen
Antrag.
Einzelne Bestimmungen in der Verordnung über die Eidgenössischen
Jagdbanngebiete bedürfen dringend einer Anpassung. So sollen die
einschränkenden Bestimmungen für das Skifahren auch für das
Schneeschuhlaufen gelten. Bei allen eidgenössischen Jagdbanngebieten
werden kleine Grenzkorrekturen beantragt. Ziel der Korrekturen ist
sowohl die Optimierung der Grenzen als auch die Verminderung von
Konflikten. So sollen zum Beispiel mehrere Wohnhäuser aus den
Schutzzonen entlassen werden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Amt für Jagd und Fischerei Graubünden