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Die Ostschweizer Kantone streben eine koordinierte Umsetzung des Zulassungsstopps in der Krankenversicherung an. In einer ersten Zusammenkunft haben die Gesundheitsdirektionen die Grundlage für die Koordination gelegt.

Am 3. Juli 2002 hat der Bundesrat für verschiedene Berufe, deren Leistungen von der sozialen Krankenpflegeversicherung übernommen werden (Leistungserbringer), einen Zulassungsstopp verhängt. Betroffen sind hauptsächlich Ärztinnen und Ärzte, aber auch verschiedene andere Personen und Institutionen, etwa Apotheken, Physiotherapiepraxen und Spitex-Organisationen. Der Bundesrat hat für diese Leistungserbringer Höchstzahlen festgelegt. Die Kantone können aber einzelne Kategorien vom Zulassungsstopp ausnehmen.

Im Auftrag der Ostschweizer Sanitätsdirektorenkonferenz haben Vertreter der Ostschweizer Gesundheitsdirektionen (Zürich, Schaffhausen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden und St.Gallen) am 8. Juli 2002 über die Möglichkeiten einer koordinierten Umsetzung des Zulassungsstopps diskutiert. Dabei haben sie eine Reihe von komplexen Problemkreisen identifiziert. Nach der Beurteilung der Kantonsvertreter ist die Versorgungslage in den Ostschweizer Kantonen gut. Der Zulassungsstopp soll so umgesetzt werden, dass dieser gute Versorgungsstand erhalten bleibt. Die Zulassungsbeschränkung soll auf jene Berufsgattungen beschränkt werden, die autonom Leistungen zu Lasten der Krankenversicherer auslösen können. Bei diesen Berufen sollen neue Praxen in der Regel nur ermöglicht werden, wenn ein bisheriger Betreiber seine Tätigkeit aufgibt.

Zuständig für den Erlass der Umsetzungsbestimmungen für den Zulassungsstopp sind die Kantonsregierungen. Die Bestimmungen werden voraussichtlich im Herbst vorliegen. Davor werden Bewilligungsgesuche, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung des Bundesrates eingereicht wurden, nicht behandelt werden können. Die Koordinationsbestrebungen der Gesundheitsdirektionen werden weitergeführt. Zielsetzung bleibt dabei, in den wesentlichen Fragen der Umsetzung des Zulassungsstopps übereinstimmende Lösungen zu treffen. Es gilt, die erwähnten Problemfelder so aufzubreiten, dass die gemeinsamen Handlungsstrategien festgelegt und von den einzelnen Regierungen beschlossen werden können.

Gremium: Sanitätsdirektoren Konferenz Ost
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
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