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Die Bündner Regierung hat sich definitiv entschieden: Die Weiterentwicklung des Spitalplatzes Chur wird nur mehr unter Einbezug des Kantonsspitals Chur und des Frauenspitals Fontana angegangen. Der entsprechende Regierungsbeschluss ist an der letzten Regierungssitzung verabschiedet worden.

Die Stiftung Kreuzspital Chur wurde am 11. Juni 2002 durch die Regierung aufgefordert, sich spätestens bis am 9. August verbindlich für oder gegen eine gemeinsame Betriebsgesellschaft mit den anderen Spitalträgern des Spitalplatzes Chur zu äussern. In seiner Antwort vom 8. August hat der Stiftungsrat Kreuzspital Chur seine Zustimmung zum geplanten Spitalplatz Chur an die Bedingung geknüpft, dass die Regierung den "Erhalt einer erweiterten Grundversorgung - wie sie heute besteht" garantiere. Im Ergebnis stellt diese Bedingung nichts anderes als eine ablehnende Antwort auf die Anfrage der Regierung dar.
Denn bereits im Juni 2002 hatte die Regierung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich beim Kreuzspital Chur im Zusammenhang mit dem Begriff "Grundversorgung" an der Kategorie der "normalen Grundversorgung" orientiert und dass eine "erweiterte Grundversorgung", wie sie heute besteht, ausgeschlossen ist.
Die Regierung ist nicht bereit, den Entscheid über das weitere Vorgehen zur Weiterentwicklung des Spitalplatzes Chur bis zur Abstimmung über die von der Vereinigung Pro Kreuzspital am 5. August 2002 lancierten Initiative aufzuschieben. Im Interesse einer qualitativ hoch stehenden und leistungsfähigen Zentrumsversorgung kann es die Regierung nicht verantworten, auf die vom Stiftungsrat Kreuzspital Chur erwartete Aufschiebung einzutreten.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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