Der Grosse Rat kann in der November-Session 2002 über die
Teilrevision der Vollziehungsverordnung zur Ausländer- und
Asylgesetzgebung des Bundes (GVVzAAG) debattieren. Die Bündner Regierung
hat die dazu notwendige Botschaft erlassen. Die Teilrevision will in
erster Linie eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, die Integration
von Ausländerinnen und Ausländer in Abstimmung mit der
Bundesgesetzgebung vermehrt zu fördern. Der Bund hat 1999 zwei
Integrationsartikel in das Bundesgesetz über Aufenthalt und
Niederlassung der Ausländer (ANAG) aufgenommen. Damit kann der Bund, in
Zusammenarbeit mit Gemeinden, Kantonen und Privaten Integrationsprojekte
finanziell unterstützen. Die Teilrevision der GVVzAAG will nun die
notwendigen rechtlichen Grundlagen im Kanton schaffen, die Integration
von Ausländerinnen und Ausländer umfassend zu fördern.
Die vorliegende Gesetzesrevision sieht unter anderem auch vor, das
Bezirksgericht Plessur für die Überprüfung der Rechtmässigkeit von
Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zu entschädigen. Im Rahmen der
Gerichtsorganisation wurde die Zuständigkeit für diese kantonale Aufgabe
vom Kreis Chur auf das Bezirksgericht Plessur übertragen.
Regierung fordert Rückverlagerung des Schwerverkehrs auf
die Gotthard-Achse
Die Bündner Regierung hat sich in die Diskussion um die Optimierung
des Dosierungssystems am Gotthard eingeschaltet. In einem Brief an
Bundesrat Moritz Leuenberger verlangt sie, dass mit dem neuen
Verkehrsregime auch eine Rückverlagerung vom San Bernardino auf die
Gotthard-Strecke stattfinden muss. Die bisher für den Schwerverkehr
getroffenen Massnahmen am Gotthard haben sich ausschliesslich für den
Kanton Graubünden nachteilig ausgewirkt. Der dramatische Anstieg der
Schwerverkehrsfrequenzen am San Bernardino und die damit verbundenen
überproportional ansteigenden Sicherheitsrisiken sind kaum mehr
verantwortbar. Berechnungen belegen, dass das Sicherheitsniveau am
Gotthard es zulässt, mit dem neuen Bewirtschaftungssystem die Frequenzen
beim Schwerverkehr gegenüber heute zu erhöhen und damit gleichzeitig die
Umwegfahrten über den viel gefährlicheren San Bernardino wieder zu
reduzieren.
Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
- Die Bündner Regierung hat einem Gesuch der Bergbahnen Motta Nalus
SA in Scuol zugestimmt und gewährt für den Bau der Schneeanlage
Furmiers-Scuol ein zinsloses Investitionsdarlehen des Bundes von 430'000
Franken. Zudem beteiligt sich der Kanton an dessen Finanzierung mit
einem Beitrag von höchstens rund 90'000 Franken. Vorbehalten bleibt die
Einräumung der notwendigen Kredite durch den Grossen Rat.
- Der Kanton leistet einen Beitrag von gesamthaft rund 117'000
Franken an die Kulturförderung (kulturelle Werke, Veranstaltungen).
Insgesamt wurden 17 Gesuche berücksichtigt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die Gemeinde Tschiertschen hat im vergangenen Jahr eine umfassende
Revision der Ortsplanung beschlossen. Die Bündner Regierung hat nun das
Baugesetz, die Zonenpläne 1:1000 und 1:10'000 sowie die Generellen
Erschliessungspläne 1:1000 und 1:10'000 mit diversen Korrekturen,
Empfehlungen und Auflagen genehmigt. Sistiert wurde hingegen das
Genehmigungsverfahren für den Generellen Erschliessungsplan 1:1000
"Tscheppa".
- Genehmigt hat die Bündner Regierung ebenfalls die Revision des
Zonenplanes 1:1000 (Teilrevision Gartniel) der Gemeinde Peist und die
Baugesetzrevision der Gemeinde Grüsch.
- An der Erneuerung der Wasserversorgung (1. Etappe) der Gemeinde
Riom-Parsonz hat die Regierung einen Gesamtbetrag von rund 160'000
Franken beschlossen.
- Die Bündner Regierung hat der Gemeinde Sent einen Beitrag von rund
228'000 Franken für die Abwasserreinigungsanlage ARA "Sur En"
zugesprochen. Nach Anweisung des Amtes für Umwelt hat die Gemeinde ein
Projekt für eine ARA mit biologischer Reinigungsstufe erarbeiten lassen.
Dieses neue Projekt ersetzt ein Projekt aus dem Jahre 1994, welches eine
ARA mit dreiteiligem Abwasserfaulraumes mit anschliessender
Versickerungsstrecke vorsah. Letzteres erfüllt die Anforderungen der
Gewässerschutzverordnung, die seit dem 1. Januar 1999 in Kraft ist,
nicht.
Personelles
Willi Walker, wohnhaft in Zürich, ist als Oberarzt am Frauenspital
Fontana gewählt worden. Er tritt seine Stelle anfangs Januar 2003 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden