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Die Bündner Regierung hat sich zum Anaplasmose-Fall in Chur für Entschädigungszahlungen ausgesprochen. Der Churer Viehhändler Markus Mehli und drei weitere betroffene Landwirte erhalten demnach eine Teilentschädigung für die Verluste in ihren Viehbeständen. Der Entschädigungssatz liegt bei 80% des gesamten Schätzwertes der 327 in Frage kommenden Tiere.

Die Bündner Regierung hat nun für die Zahlungen aus dem Tierseuchenfonds die entsprechenden Richtlinien erlassen: Sämtliche 327 Tiere, die nach der Verfügung des kantonalen Veterinäramtes vom 29. August 2002 eingeschläfert werden mussten, werden grundsätzlich zu 80% ihres Schätzwertes abgegolten. Für diejenigen Tiere, die vor der amtlichen Verfügung an ihrer Krankheit erlegen sind oder aus tierschützerischen Gründen getötet werden mussten, werden jedoch keine Zahlungen geleistet. Dies entspricht in etwa der Vorgehensweise bei den "zu bekämpfenden Seuchen" gemäss der eidgenössischen Tierseuchenverordnung. Markus Mehli hat durch die vom Veterinäramt verfügte Tötung des Viehbestandes 280 Tiere verloren, die übrigen drei Landwirte deren 47, die noch im Juli 2002 beim Churer Viehhändler gekauft wurden oder in dessen Stallungen untergebracht waren.

Dieser Entscheid der Bündner Regierung berücksichtigt die Tatsache, dass die Anaplasmose in der Schweiz bisher kaum bekannt und auch nicht in die Tierseuchenverordnung aufgenommen worden ist; die Frage der Entschädigung der betroffenen Landwirte kann also nur im Einklang mit der kantonalen Veterinärverordnung gelöst werden. Danach ist die Regierung befugt, soweit es im öffentlichen Interesse liegt, für weitere Tierkrankheiten die Entschädigungsgrundsätze ganz oder teilweise anwendbar zu erklären.

In ihrem Beschluss hält die Regierung auch fest, dass jeder Tierhalter das Risiko einer Erkrankung seiner Tiere grundsätzlich selbst trägt. Dies ist Teil des unternehmerischen Risikos und gilt auch bei Krankheiten mit Seuchencharakter. Das Fehlen betrieblicher Vorkehrungen, um eine Seucheneinschleppung zu verhindern, - insbesondere wegen des grossen Tierverkehrs und der dadurch geschaffenen Verbreitungsgefahr für Krankheiten und Seuchen - hat die Regierung als Mit-Verschulden des Churer Viehhändlers gewertet. Die Ausbreitung der Anaplasmose wurde höchstwahrscheinlich durch die starke Verlausung eines Teils des Bestandes begünstigt.

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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