Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich eine vom
Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement angestrebten Änderung der
Gesetzgebung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
(BewG). Der Hauptpunkt der Revision der so genannten Lex Koller sieht
vor, den Erwerb von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft durch
Personen im Ausland von der Bewilligungspflicht des BewG zu befreien,
sofern die Anteile an einer Börse in der Schweiz kotiert sind.
Die Regierung begrüsst zudem ausdrücklich die Absicht, die
Bezeichnung der so genannten Fremdenverkehrsorte, in denen Ausländer
Ferienwohnungen oder Wohneinheiten in Aparthotels erwerben können, den
Kantonen zu überlassen. Damit entfällt für die Gemeinden, die nicht über
ein genehmigtes Entwicklungskonzept im Sinne des Bundesrechts über die
Investitionshilfe in Berggebieten verfügen, die Pflicht zur Erstellung
einer gleichwertigen amtlichen Planung, was regelmässig mit hohem
Kosten- und Zeitaufwand verbunden war.
Im Rahmen der Revision der Verordnung über den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) sollen ferner Ausländer
grössere Zweit- und Ferienwohnungen als bisher kaufen dürfen. Die so
genannte Regel-Limite soll nun von 100 auf 200 m2 erhöht werden. Die
Bündner Regierung hatte schon in früheren Vernehmlassungen angeregt,
eine Anpassung der Wohnflächenvorschrift vorzunehmen.
Sennhof: Bauprojekt und Kostenvoranschlag genehmigt
Die Bündner Regierung hat das Bauprojekt für das Vorbereitungs- und
Ausschaffungsgefängnis in der ehemaligen Halbgefangenschaft der
Strafanstalt Sennhof genehmigt. Der Kostenvoranschlag für dieses Projekt
sieht Bruttoaufwendungen von rund 1,9 Millionen Franken vor.
Die Regierung hatte am 11. Juni 2002 entschieden, die beiden
Strafanstalten Sennhof und Realta zu spezialisieren: Das Angebot des
Sennhof soll sich dabei auf den geschlossenen, hochgesicherten
Strafvollzug konzentrieren. Neben Untersuchungshaft und geschlossenem
Strafvollzug übernimmt die Strafanstalt Sennhof deshalb den Vollzug der
Ausschaffungshaft. Die Anstalt Realta hingegen wird mit dem Vollzug der
halboffenen, baulich und technisch weniger gesicherten Strafvollzugsform
betraut; der bisherige, halboffene Vollzug im Sennhof wird aufgehoben.
Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
- Als Veranstaltungsbeitrag hat die Bündner Regierung der
"Initiativgruppe Graubünden zum internationalen Jahr der Berge 2002" die
Summe von 8500 Franken zugesichert. Dieser Beitrag ist an die
Ausrichtung der Preissumme für das Projekt "Auszeichnung Bündner
Bergsteiger gebunden.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die Befugnisse des Gemeindevorstandes von Pagig sollen erweitert
werden. Der entsprechende Revision der Gemeindeverfassung hat nun auch
die Bündner Regierung zugestimmt.
- Die Regierung hat sich mit der Revision der Ortsplanung der
Gemeinde Klosters-Serneus befasst. Die im Zonenplan 1:2500 "Serneus,
Mezzaselva" ausgeschiedene Gewerbezone im Gebiet "Sagarain / Sagarüti"
wird unter Auflagen genehmigt.
Personelles
Ludwig Decurtins, wohnhaft in Chur, ist im Grundbuchinspektorat
Graubünden als Grundbuchinspektor gewählt worden. Ludwig Decurtins tritt
seine neue Stelle anfangs Januar 2003 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden