Kanton und Gemeinden sollen die Kinderbetreuung ausserhalb von
Familie und Schule finanziell unterstützen. Dies ist der Kerngedanke des
Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die
Bündner Regierung hat zu Handen des Grossen Rates die entsprechende
Botschaft erlassen. Das neue Gesetz soll am 1. Januar 2004 in Kraft
treten.
Es sind momentan schätzungsweise 540 Kinder in Graubünden, die
ausserhalb der Familie und der Schulzeit in
Kinderbetreuungseinrichtungen betreut werden. Die
Kinderbetreuungsangebote, die in den vergangenen Jahren im Kanton
aufgebaut worden sind, gehen ausnahmslos auf private Initiative zurück.
Das Kernproblem, diese Betreuungsplätze aufzubauen und zu erhalten liegt
in deren Finanzierung. Das Gesetz über die Förderung der
familienergänzenden Kinderbetreuung schafft die Rechtsgrundlage dafür,
dass die Gemeinden und der Kanton Angebote für die Betreuung der Kinder
im Vorschulalter und ausserhalb der obligatorischen Unterrichtszeit
mitfinanzieren. Die Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand ist aus
Sicht einer modernen Familien- und Sozialpolitik angebracht.
Die Gesetzesvorlage ist auf vier Grundpfeiler aufgebaut:
- Ausserschulischer Bereich: Das neue Gesetz regelt die Förderung
der familienergänzenden Kinderbetreuung im ausserschulischen Bereich.
Die durch dieses Gesetz geförderten Angebote ergänzen die
Betreuungsangebote in Kindergarten und Schule.
- Aufgabenteilung: Zwischen den privaten Trägern, den Gemeinden und
dem Kanton ist eine klare Aufgabenteilung vorgesehen. Die privaten
Trägerschaften verfügen über umfassendes Fachwissen und besitzen
tragfähige Organisationsstrukturen. Die Gemeinden sind für die
Festlegung des Bedarfs an familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten
zuständig und koordinieren diese Angebote mit den Betreuungsangeboten in
Kindergarten und Schulen. Der Kanton übernimmt gewisse
Steuerungsfunktionen und beteiligt sich an den Aufwendungen.
- Finanzierungsmodell: Die finanzielle Unterstützung der
familienergänzenden Betreuungsangebote soll über einen Sockelbeitrag von
Gemeinden und Kanton für die effektiv geleisteten Betreuungsstunden
erfolgen. Die Beiträge werden auf Grund von Normkosten festgelegt. Diese
Normkosten umfassen alle anfallenden Aufwendungen pro Platz und Tag und
können somit je nach Standort und Standard der Betreuungseinrichtungen
variieren. Zuständig für die Festlegung der Höhe der Normkosten und der
Höhe des Beitragssatzes ist die Regierung.
- Qualitätssicherung: Für die Anerkennung einer Einrichtung als
beitragsberechtigte Institution wird eine qualifizierte Betreuung
vorausgesetzt. Die Qualitätskriterien richten sich nach den Richtlinien
und Vorgaben der eidgenössischen Pflegekinderverordnung.
Auf Bundesebene befindet sich das Bundesgesetz über die Finanzhilfe
für familienergänzende Kinderbetreuung in der parlamentarischen
Beratung. Dieses Bundesgesetz vermag allerdings die zur Diskussion
stehende Regelung auf kantonaler Ebene nicht zu ersetzen. Das
Impulsprogramm des Bundes ist auf zehn Jahre beschränkt und unterstützt
grundsätzlich neue Angebote nur während dreier Jahre.
Bündner Kulturpreis 2002 geht an Hans Danuser
Der diesjährige Bündner Kulturpreis wird an Hans Danuser verliehen.
Die Bündner Regierung würdigt damit sein künstlerisches Schaffen, das
von hervorragender formaler und inhaltlicher Qualität ist, das mit
akribisch erarbeiteten fotografischen Werkgruppen und Installationen im
öffentlichen Raum existenzielle, von der Gesellschaft nicht selten
tabuisierte oder verdrängte Themen auslotet und internationale Beachtung
gefunden hat. Der Bündner Kulturpreis ist mit 15'000 Franken dotiert und
wird Hans Danuser am 15. November in Chur verliehen.
Hans Danuser, 1953, lebt in Zürich und gehört zu den Wegbereitern
zeitgenössischer Fotografie in der Schweiz. Seine Werke wurden in
bedeutenden Ausstellungen im In- und Ausland gezeigt. Hans Danuser wurde
zu internationalen Veranstaltungen wie die Biennale in Venedig oder Lyon
eingeladen und mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet. Er erhielt u.a.
den Conrad-Ferdinand-Meyer-Preis und den Nordmann-Kunstpreis.
Weiter hat die Regierung acht Anerkennungspreise im Wert von je
10'000 Franken verliehen, nämlich an:
- Inge Blaschke, in Anerkennung ihrer innovativen Arbeit als
Kuratorin und Leiterin des Museums Chasa Jaura;
- Martin Fontana, in Würdigung seines bedeutenden literarischen
Schaffens und in Anerkennung seiner grossen Verdienste um die Förderung
von Sprache und Kultur;
- Peter Haas, in Anerkennung seines vielseitigen und fruchtbaren
Schaffens als Cartoonist, Trickfilmer und Buchgestalter;
- Jürg Kienberger, in Anerkennung seines originellen Schaffens als
Theatermusiker und Schauspieler;
- Paul Membrini, in Anerkennung seiner hervorragenden Leistungen als
Mineraliensammler und insbesondere seines publizistischen Schaffens.
- Ernst Rahm, in Anerkennung seiner langjährigen, mit Begeisterung
und Akribie betriebenen Erforschung der Pilze des Schanfiggs und seines
ausserordentlichen Engagements zu Gunsten des Schanfigger Heimatmuseums;
- Sabina Spinnler, quale riconoscimento per il suo lungo, continuo e
tenace impegno culturale e umano a favore di una valle e di una comunità
di cui ha saputo cogliere, apprezzare e valorizzare la bellezza, la
storia e le tradizioni;
- Benedetto Vigne, in Würdigung seines bedeutenden Schaffens als
Rockmusiker, Journalist und Autor sowie in Anerkennung seines
nachhaltigen Wirkens als Förderer von Musik und Literatur.
Die Förderungspreise im Betrag von je 7000 Franken gehen dieses Jahr
an:
- Duri Bischoff, Bühnenbildner;
- Clot Buchli, Musiker;
- Daniel Candinas, Filmschaffender;
- Joachim Dierauer, bildender Künstler;
- Manuela Dorsa Crameri, Malerin;
- Anita Iselin, Schauspielerin;
- Ruth Michael, Musikerin;
- Eva Riedi, Schriftstellerin;
- Ursula Scholian, Naturwissenschafterin.
Regierung gewährt Investitionshilfe an die Rhätische Bahn
Für den Ausbau des Bahnhofs Schiers und den Doppelspurausbau
zwischen Grüsch und Schiers sowie für den Aus- und Umbau des Bahnhofs
Filisur hat die Bündner Regierung insgesamt einen Beitrag von rund 6,8
Millionen Franken gesprochen; dies im Rahmen zweier
Investitionshilfevereinbarungen der Rhätischen Bahn. Die Gesamtsumme
beider Vorhaben beläuft sich netto auf rund 38 Millionen Franken und
wird zu rund 80 Prozent vom Bund finanziert.
Botschaft zur Gemeindefusion von Donath und Patzen-Fardün
geht ins Parlament
Die Gemeinden Donath und Patzen-Fardün dürfen nach dem Willen der
Bündner Regierung fusionieren. Als letzte Instanz wird nun noch der
Grosse Rat in der November-Session diese Vereinigung durchberaten. Die
entsprechende Botschaft dazu hat die Regierung soeben verabschiedet. Die
Vereinbarung zur Gemeindevereinigung soll per 1. Januar 2003 in Kraft
treten. Die neue Gemeinde wird - romanisch - Donat heissen. Die
Regierung hatte bereits anfangs Juli 2002 einer eventuellen Vereinigung
beider Gemeinden einen Förderungsbeitrag von einer halben Million
Franken zugesichert.
Die Ortstafeln von Donath und Patzen-Fardün sind lediglich 600 Meter
weit auseinander und die Gemeinden arbeiten bereits heute in
verschiedenen Bereichen zusammen. Seit Anfang 2002 wird sogar eine
gemeinsame Kanzlei geführt. Beide Gemeinden haben seit den Siebziger-
resp. Achtziger-Jahren wieder ein kontinuierliches Wachstum der
Wohnbevölkerung registriert. Im Verlauf der letzten Jahrzehnte haben sie
zudem intensiv an Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft und an
der Dorfinfrastruktur gearbeitet. Beide Gemeinden haben eine bescheidene
Steuerkraft und sind in den Finanzgruppen vier und fünf zu finden, beide
mit Anspruch auf Steuerkraftausgleich.
Die neue Gemeinde Donat wird in einer Übergangsregelung auf Grund
des durchschnittlichen Finanzkraftindexes der Finanzkraftgruppe vier
zugeteilt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
- Für die Alkoholpräventionskampagne "Checkpoint" des Zentrums für
Prävention und Gesundheitsförderung ZEPRA hat die Bündner Regierung
einen Kredit von maximal 11'000 Franken genehmigt. Dieser Beitrag geht
zu Lasten des Alkoholzehntels.
- Aus den Mitteln der Interkantonalen Landeslotterie hat die
Regierung rund 375'000 Franken an Beiträgen für kulturelle Zwecke
genehmigt. Insgesamt wurden 66 Gesuche berücksichtigt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die Bündner Regierung hat die Neuschaffung des Gesetzes über
Kurtaxen und Tourismusförderungsabgabe der Gemeinde Sta. Maria i. C.
genehmigt.
- Die Gemeindeversammlung von Sent hat kürzlich der Teilrevision der
Gemeindeverfassung zugestimmt. Die Regierung hat die Teilrevision, die
im Wesentlichen die Artikel über Amtsdauer der Behörden, Kompetenzen der
Gemeindeversammlungen, Neubezeichnungen der Departemente und
Finanzkompetenzen des Gemeindevorstandes bzw. des Gemeindepräsidenten
zum Gegenstand hatte, nun ebenfalls genehmigt.
- Die Gemeinde Tenna hat eine Baugesetzrevision verabschiedet, die
jetzt auch von der Bündner Regierung genehmigt worden ist.
- Die Bündner Regierung hat sich mit der Totalrevision der
Ortsplanung von Silvaplana befasst und hat folgende Planungsmittel mit
Korrekturen, Vorbehalten, Hinweisen und Anliegen genehmigt:
- Die Zonenpläne 1:2000 (Silvaplana, Champfèr und Surlej), der
Zonenplan 1:10'000, die Generellen Erschliessungspläne 1:2000
(Silvaplana, Champfèr und Surlej) und der Generelle Erschliessungsplan
1:10'000 sowie die Teilrevision des Baugesetzes.
Strassenprojekte
- Die Bündner Regierung hat beschlossen, die beiden
Umfahrungsprojekte Flims (Flimsersteintunnel) und Klosters
(Gotschnatunnel) je mit einem parallelen Fluchtstollen zu ergänzen.
Insgesamt werden dafür rund 45 Millionen Franken veranschlagt.
- Auf der kantonalen Verbindungsstrasse Laax - Falera wird das
zulässige Höchstgewicht von 18 auf 28 Tonnen heraufgesetzt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden