Die Bündner Regierung will in 15 Gemeinden entlang der
Nationalstrasse A13 zusätzliche Lärmschutzwände errichten lassen. In
einem Brief an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,
Energie und Kommunikation UVEK bittet sie den Bund, die vorgelegten
Lärmsanierungsmassnahmen in das Nationalstrassenbauprogramm aufzunehmen.
Die Gesamtkosten für das vorgeschlagene Lärmsanierungsprogramm werden
auf 27 Millionen Franken geschätzt.
Nach geltendem Recht sind auf der A13 nur auf ganz wenigen
Abschnitten Massnahmen in Form von Lärmschutzwänden realisierbar, denn
der massgebliche Immissionsgrenzwert wird lediglich bei einzelnen
Liegenschaften überschritten. Untersuchungen bei den Alpentransitrouten
haben allerdings gezeigt, dass das Belästigungsempfinden der Bevölkerung
grundsätzlich nur sehr schlecht mit den geltenden Lärmgrenzwerten
übereinstimmt. Der Umleitungsverkehr über die San Bernardino Route hat
die Lärmproblematik zudem deutlich verschärft.
AGSG: Nach der Volksabstimmung beginnt der Aufbau
des Bildungszentrums
Die Bündner Regierung hat nach der Volksabstimmung vom vergangenen
Sonntag das Gesetz über Ausbildungsstätten im Gesundheits- und
Sozialwesen AGSG per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Mit der Annahme
dieser Vorlage durch das Volk werden ab sofort die Vorkehrungen
getroffen, um die Berufsschule für Gesundheits- und Krankenpflege, die
Interkonfessionelle Schule für Gesundheits- und Krankenpflege, die
Bündner Schule für Pflege im psychosozialen Bereich sowie von
nicht-seminaristischen Abteilungen der Bündner Frauenschule zu
übernehmen und in das Bildungszentrum überzuführen.
In der nun folgenden Übergangsphase wird es zunächst darum gehen,
den operativen Zusammenschluss der Schulen weiter zu führen, die
kantonale Umsetzung der Bildungsreformen in den Gesundheits- und
Sozialberufen an die Hand zu nehmen und die Integration der Gesundheits-
und Sozialberufe in das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement
weiter zu entwickeln. Dazu hat die Regierung einen Interimsschulrat und
eine Geschäftsführerin ernannt. Alle Mitglieder des Interimsschulrats
haben bereits seit 1999 im Rahmen des Projekts "Ausbildungskoordination
Berufe im Gesundheitswesen AKO" mitgewirkt: Claudio Lardi, Regierungsrat
(Präsident), Béatrice Riesen, Mitglied der Beratungskommission für
Fragen der Frauenbildung, Ursina Valsecchi, Präsidentin des Verbandes
der Heime und Spitäler Graubünden, Urs Brasser, Finanzsekretär, Gion
Claudio Candinas, Departementssekretär Sanität und Soziales, Hermann
Laim, Departementssekretär Erziehung. Als Geschäftsführerin wird die
bisherige Projektleiterin AKO, Veronika Niederhauser bezeichnet.
Finanzhilfe für familienergänzende Kinderbetreuung:
Weniger Reglemente und gerechte Verteilung der Bundesmittel
Das Bundesgesetz über die Finanzhilfe für familienergänzende
Kinderbetreuung befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Das
Impulsprogramm des Bundes soll auf acht Jahre (Vorschlag Ständerat)
beschränkt sein und grundsätzlich neue und wesentlich erweiterte
Kinderbetreuungs-Angebote während maximal dreier Jahre unterstützen. Die
Bündner Regierung hat sich nun zum Entwurf der entsprechenden
Vollzugsverordnung (Anstossfinanzierung für familienergänzende
Betreuungsplätze) gegenüber dem Eidgenössischen Department des Innern
geäussert. Die Regierung befürwortet es grundsätzlich, dass in der
Verordnung auf einen allzu hohen Reglementierungsgrad verzichtet wird,
um den explizit gewünschten Ausbau der neuen Angebote nicht zu
gefährden. Jeder Kanton soll zudem die Möglichkeit haben, während der
Anstossfinanzierung die Bundesgelder proportional zum Anteil der
Wohnbevölkerung auszulösen.
Zu den einzelnen Bestimmungen der Vollzugsverordnung wünscht die
Regierung eine Ausnahmeklausel im Bereich der Minimalanforderungen, wie
z.B. im Bereich der Plätze, der Betreuungsstunden pro Woche oder der
Öffnungstage pro Jahr. Kantone mit zahlreichen Kleingemeinden und weiten
Distanzen sollen in begründeten Fällen von den Minimalstandards
abweichen können, da Kinderbetreuungsangebote nicht nur in geografischen
Zentren, sondern nahe beim Wohnort der Familie realisiert werden
sollten. Als Vollzugsbehörde sieht der Gesetzesentwurf das Bundesamt für
Sozialversicherung vor.
Weitere Vernehmlassungen an den Bund
- Vernehmlassung an das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft:
Die Bündner Regierung hat keine Einwände gegen die Aufnahme des Vereins
Alpen-Initiative in die Liste der Beschwerdeberechtigten Organisationen
angebracht.
- Stellungnahme zu Handen des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartements: Die Regierung erachtet die vorgeschlagene
Erhöhung der Streitwertgrenze in Verfahren des Konsumentenschutzes und
des unlauteren Wettbewerbs von 8000 auf 20'000 Franken als
gerechtfertigt. Sie kann dem Entwurf deshalb zustimmen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Organisationen und Institutionen
- Dem Wirtschaftsforum Graubünden hat die Bündner Regierung für
seine allgemeine Tätigkeit im Jahr 2002 und für die Teilprojekte
"Wirtschaftsleitbild Graubünden", "Hotelkooperationen und
-nachfolgeregelung" und "Tourismus-Strategie Graubünden" insgesamt einen
Beitrag von 120'000 Franken zugesichert.
- Für den Bündner Waldwirtschaftsverband SELVA hat die Regierung für
das Jahr 2002 einen Beitrag von 80'000 Franken für die Förderung der
Wald- und Holzwirtschaft genehmigt.
- Aus den Mitteln der Interkantonalen Landeslotterie hat die Bündner
Regierung dem Verein Hauswirtschaft Graubünden einen Beitrag von 20'000
Franken für die ersten drei Betriebsjahre und für den Aufbau eines
Haushalt-Services zugesprochen.
- Die Regierung hat zehn Gesuche um Sport-Toto-Beiträge behandelt
und dafür einen maximalen Gesamtbetrag von 94'000 Franken genehmigt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Die Bündner Regierung hat sich mit der Teilrevision der
Ortsplanung der Gemeinden Tujetsch, Tschlin und Says befasst und hat die
eingereichten Planungsmittel mit Korrekturen, Vorbehalten, Hinweisen und
Empfehlungen genehmigt.
- Die Gemeinde Poschiavo erhält für den Bau eines
Fussgängerdurchganges an der Berninastrasse in San Carlo einen maximalen
Kantonsbeitrag von rund 189'000 Franken.
Personelles
- Marcel Suter ist als neuer Stabchef der Kantonspolizei Graubünden
gewählt worden. Marcel Suter ist heute Leiter des Rechtsdienstes des
Tiefbauamts Graubünden.
- Als 2. Stellvertreter des Kommandanten der Kantonspolizei
Graubünden (Chef Personelles/Ausbildung) ist Robert Willi gewählt
worden.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden