Springe zum Seiteninhalt
Springe zur Navigation
Möglicherweise versuchen Sie, mit einem gesicherten Browser auf dem Server auf diese Website zuzugreifen. Aktivieren Sie Skripts, und laden Sie diese Seite dann erneut.
Navigation
Suche
Anscheinend ist in Ihrem Browser JavaScript nicht aktiviert. Aktivieren Sie bitte JavaScript, und versuchen Sie es erneut.
Kanton Graubünden
Chantun Grischun
Cantone dei Grigioni
Sprachwahl
Deutsch
Hauptnavigation
Unser Kanton
Themen
Institutionen
Publikationen
News
Kontakt
Sitemap
Stellen
Kanton Graubünden
Suche
Anscheinend ist in Ihrem Browser JavaScript nicht aktiviert. Aktivieren Sie bitte JavaScript, und versuchen Sie es erneut.
Bereichsnavigation
Unternavigation öffnen
Mitteilungen
Medienmitteilungen Standeskanzlei
Suche im Archiv
2002
Mitteilungen der Kantonspolizei
Videos
Fotos
Medientreffen der Regierung
Soziale Medien
Medienkontakte
RSS
Inhaltsbereich
Neue Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete
Seiteninformationen
Erste Mitteilung
Neuen Beitrag einfügen
26.09.2002
Twitter Text
Der Bundesbeschluss zu Gunsten der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete sieht vor, dass Vorhaben der privaten Wirtschaft zur Schaffung und Neuausrichtung von Arbeitsplätzen in wirtschaftlichen Erneuerungsgebieten durch Bürgschaften, Zinskostenbeiträge und Steuererleichterungen gefördert werden können. Die Vorhaben beziehen sich auf industrielle Unternehmen und produktionsnahe Dienstleistungsbetriebe.
Neu gewährt der revidierte Bundesbeschluss vom 12. Juni 2002 auch überbetriebliche Finanzhilfen an Projekte. Diese müssen entweder unternehmerische Initiativen oder den Aufbau und die Vernetzung technologischer Kompetenzen unterstützen, mehreren Unternehmen in der betreffenden Zone einen Nutzen bringen, sowie nachhaltige, zusätzliche Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung schaffen. Neben den Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt ist der Innovationsgehalt eines der wichtigsten Kriterien für die Unterstützung.
Wirtschaftliche Erneuerungsgebiete sind unter anderem gekennzeichnet durch eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit und/oder einen starken Beschäftigungsrückgang. Der neue Bundesbeschluss enthält Strukturkriterien, welche die Lage und das Entwicklungspotenzial in die Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete miteinbezieht.
Bis anhin galten die Bezirke Misox (mit Ausnahme des Kreises Calanca) und Vorderrhein (mit Ausnahme der Gemeinden Breil/Brigels, Medel und Schluein) als wirtschaftliche Erneuerungsgebiete. Diese Gemeinden entsprechen 16.5 % der Bevölkerung des Kantons Graubünden. Die neue Festlegung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete im Kanton Graubünden sieht neu ca. 25 % der Wohnbevölkerung vor (Auflistung der Gemeinden siehe Anhang).
Nebst der Beurteilung der Regionen und Gemeinden anhand der definierten Kriterien wird das regionale Potenzial für industrielle Arbeitsplätze und entsprechende Unternehmungen berücksichtigt. Somit ergibt sich für den Kanton Graubünden eine interessante, zukunftsträchtige Aufteilung der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete, die in einzelnen Regionen und Gemeinden zur Erhöhung der Standortattraktivität beitragen wird.
Anhang der Gemeinden:
im Bezirk Albula:
Tiefencastel, Surava, Bergün/Bravuogn, Filisur
im Bezirk Hinterrhein:
Fürstenau, Sils i.D., Cazis, Thusis, Andeer, Zillis-Reischen
im Bezirk Inn:
Ardez, Lavin, Susch, Ramosch, Samnaun, Tschlin, Scuol, Fuldera, Müstair, Sta. Maria V.M., Valchava
im Bezirk Maloja:
Bondo, Castasegna, Stampa, Vicosoprano
im Bezirk Prättigau:
Fideris, Jenaz, Küblis, Luzein, Grüsch, Schiers, Seewis, Klosters-Serneus
im Bezirk Surselva:
Castrisch, Ilanz, Schluein, Disentis/Mustér, Sumvitg, Trun
im Bezirk Moesa:
Lostallo, Mesocco, Soazza, Cama, Grono, Leggia, Roveredo, San Vittore, Verdabbio
Die Karte der wirtschaftlichen Erneuerungsgebiete des Kantons Graubünden kann als als pdf-Datei
hier
heruntergeladen werden.
Gremium: Amt für Wirtschaft und Tourismus
Quelle: dt Amt für Wirtschaft und Tourismus
Neuer Artikel
Fusszeile