Die Bündner Regierung hat für die Pädagogische Fachhochschule PFH
erste personelle Entscheidungen gefällt. Per 1. Januar 2003 sind Andrea
Jecklin als Direktor der PFH, Peter Voellmy als Abteilungsleiter
Grundausbildung und Vizedirektor sowie Marianne Wittwer als Leiterin
Dienste gewählt worden. Sie gehören der Schulleitung der PFH an. Andrea
Jecklin ist heute Direktor des Bündner Lehrerseminars und Projektleiter
PFH, Peter Voellmy ist Schulvorsteher Seminarabteilungen der Bündner
Frauenschule und Marianne Wittwer ist Abteilungsleiterin
Seminarabteilungen der Bündner Frauenschule.
Das Organigramm der PFH gliedert sich in vier Bereiche:
Grundausbildung, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie
Dienstleistungen. Die Regierung hat das Organigramm diskutiert und zur
Kenntnis genommen.
Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Krankenpflegegesetz zur
Vernehmlassung freigegeben
Die Bündner Regierung hat den Entwurf zur Teilrevision der
Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der Krankenpflege
und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen
(Krankenpflegegesetz) freigegeben. Die Teilrevision umfasst die
Anpassung an die Verordnung des Bundes über die Kostenermittlung und die
Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime. Diese tritt am 1.
Januar 2003 in Kraft. Zudem werden in den Ausführungsbestimmungen auch
Verfahrensänderungen bei Ergänzungs- und Ersatzanschaffungen bis zum
Betrag von 50'000 Franken vorgeschlagen.
Ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt hat die Regierung die
Ausführungsbestimmungen über die Anerkennung von Organisationen der
häuslichen Pflege und Betreuung sowie der Mütter- und Väterberatung.
Hierbei sollen die Vorgaben an die Rechnungsführung teilrevidiert
werden.
Verfütterung von Küchen- und Speiseabfälle soll
nicht eingeschränkt werden
Der Bund passt periodisch die Tierseuchenverordnung dem neusten
Stand der Wissenschaft, der aktuellen Bedrohungslage und den
Erkenntnissen des Vollzugs an. Im Zentrum der vorliegenden
Verordnungsänderung stehen die Verfütterung von Küchen- und
Speiseabfällen, die künstliche Besamung, die Schweinepest, die BSE sowie
zwei Lungenkrankheiten.
Schwerpunkt der Vernehmlassung der Bündner Regierung bildet unter
anderem die Absicht des Bundes, Küchen- und Speiseabfälle, die
Fleischanteile enthalten, nur noch an Mastschweine zu verfüttern, die
ihren Stall lediglich zur Schlachtung verlassen. Zudem dürfen im
gleichen Betrieb keine anderen Klauentiere (Rinder, Ziegen, Schafe)
gehalten werden. Diese Massnahme soll die Ausbreitung insbesondere von
hochansteckenden Seuchen (Maul- und Klauenseuche, Klassische
Schweinepest) weiter eindämmen.
Die Regierung ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Massnahme das
eigentliche Problem nicht löst, zumal der Bund die bisherige Regelung,
die Küchen- und Speiseabfälle vor der Verfütterung zu erhitzen,
weiterhin als geeignet erachtet. Einziger Grund für die vorgeschlagene
Änderung ist der Umstand, dass die geltenden Vorschriften möglicherweise
nicht konsequent genug eingehalten werden. Erhöhte Anforderungen an die
Hygiene, an die technischen Einrichtungen und an die Überwachung
bewilligter Anlagen lassen weitere Einschränkungen bei der Verfütterung
der Abfälle als unnötig erscheinen, schreibt die Regierung in ihrer
Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement. Die
vom Bund vorgeschlagene Regelung gefährdet die Existenz von gut
eingerichteten Betrieben in Graubünden und fördert mangels anderer
Möglichkeiten die illegale Entsorgung der Küchen- und Speiseabfälle.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Für die personelle und administrative Infrastruktur der Bündner
Viehvermittlungs AG hat die Regierung für das Jahr 2002 eine pauschale
Entschädigung von 100'000 Franken beschlossen.
- Das Stadttheater Chur erhält für die Spielzeit 2002/2003 einen
Kantonsbeitrag in der Höhe von 200'000 Franken. Dabei muss die Hälfte
des Betrages im Rahmen des Budgets 2003 noch vom Grossen Rat genehmigt
werden.
- Der Verein Ludotheken Graubünden erhält für das Betriebsjahr 2002
eine Unterstützung in der Höhe von 20'000 Franken als Beitrag zur
Jugendkultur.
Aus den Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat den regionalen Richtplan Oberengadin
"Schneeanlagen" mit ausdrücklichen Hinweisen auf verschiedene Skigebiete
genehmigt.
- Der Generelle Erschliessungsplan 1:5000 Beschneiung Skigebiet
Corviglia (Beschneiungsanlage Suvretta unterster Abschnitt) der Gemeinde
St. Moritz wird genehmigt. Die Regierung hat in diesem Rahmen zudem
festgestellt, dass die Beschneiungsanlage Suvretta umweltverträglich
errichtet und betrieben werden kann.
- Die Gemeinde Roveredo hat per Volksabstimmung im Jahre 2001 eine
Totalrevision der Ortsplanung beschlossen. Die Bündner Regierung hat nun
die entsprechenden Planungsmittel genehmigt.
Strassenprojekte
- Scuol: Das Teilstück der Ftanerstrasse vom Hotel Bellaval bis zur
Einmündung in die Ortsdurchfahrt Scuol beim Café Collina wird vom Kanton
an die Gemeinde abgetreten; dafür übernimmt Scuol die Gemeindestrasse
von der Abzweigung Umfahrung Scuol bis zur Abzweigung Hotel Lischana.
- Schiers: Als Kantonsbeitrag für die Erstellung zweier
Postautohaltestellen "Dorfstrasse" und "Farbstrasse" hat die Regierung
maximal 44'500 Franken freigegeben.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden