Mit dem Reformprojekt "Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgaben zwischen Bund und Kantonen" (NFA) soll der bundesstaatliche
Finanzausgleich transparenter, wirksamer und steuerbar ausgestaltet
werden. Zugleich sollen die Kantone wieder grössere Handlungsspielräume
erhalten, um ihre Aufgaben bürgernaher und effizienter zu erfüllen. Die
finanzielle Solidarität und die Zusammenarbeit unter den Kantonen werden
damit gestärkt.
Regierungspräsident Claudio Lardi, Finanzdirektorin Eveline
Widmer-Schlumpf sowie der NFA-Delegierte der Kantone, der St. Galler
Finanzdirektor Peter Schönenberger, orientieren heute im Rahmen der
Oktober-Session die Mitglieder des Grossen Rates über die Auswirkungen
der NFA auf den Kanton Graubünden. Parallel dazu wird die
NFA-Wanderausstellung eröffnet, die in den kommenden Wochen im Kanton
Graubünden gastiert.
Positive Gesamtbilanz für den Kanton Graubünden
Für den Kanton Graubünden - mit den hohen Sonderlasten auf Grund der
Topografie - ist dieses Projekt von besonderer Bedeutung. Mehr als 45
Prozent der kantonalen Gesamteinnahmen bzw. jährlich knapp über 900
Millionen Franken stammen aus Bundesquellen. Der Hauptteil entfällt auf
Bundessubventionen an Kantonsausgaben in verschiedenen
Aufgabenbereichen. Neu sollen die Mittel für den interkantonalen Finanz-
und Lastenausgleich zweckfrei ausgerichtet werden. Jeder Kanton soll ein
Mindestmass an eigenen Geldmitteln zur eigenständigen Verwendung
erhalten. Mit dem Lastenausgleich werden Sonderlasten der Gebirgs- und
Zentrumskantone direkt und zweckfrei abgegolten. Für den Kanton
Graubünden ist insbesondere die Einführung eines
geografisch-topografischen Belastungsausgleichs von zentraler Bedeutung.
Mit dem zweckfreien Ausgleich soll dem heute bestehenden Anreiz,
möglichst viele Bundesbeiträge "abzuholen", entgegengewirkt werden. In
der finanziellen Gesamtbilanz (Globalbilanz) liegt der Kanton Graubünden
nach den heutigen Berechnungen auf der Gewinnerseite.
Bündner Regierung unterstützt die NFA
Mit der NFA-Reform bietet sich die wahrscheinlich letzte Chance, den
Zentralisierungstrend zu brechen und den inzwischen stark verflochtenen
Vollzugs-Föderalismus wieder zu beleben. Die Bündner Regierung
unterstützt die NFA-Reform in ihrer Grundkonzeption. Sie ist sich der
Chancen, aber auch der Risiken und der Grenzen dieses Projekts bewusst.
Die Kantone sollen die Möglichkeit haben, innovative und eigenständige
Lösungen zu verwirklichen. In einigen Aufgabenbereichen, die einen
landesweiten Mindeststandard erfordern, werden hingegen einheitliche
Rahmenbedingungen zu schaffen und zu akzeptieren sein. Die Kantone
werden auch in diesen Bereichen ihre Verantwortung wahrnehmen.
NFA bringt weitere Verbesserungen
Die tendenziell steigenden Unterschiede in der finanziellen
Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen
werden durch die NFA vermindert. Durch die Aufgabenentflechtung werden
klarere Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten geschaffen. Dadurch
lassen sich auch Doppelspurigkeiten in der Aufgabenerfüllung reduzieren.
Zusätzlich soll die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen intensiviert
werden. Die NFA bringt diesbezüglich neue Instrumente und verbesserte
Grundlagen. Die Kantone können mit der NFA mehr Aufgaben selbstständiger
lösen. Der Föderalismus wird nachhaltig gestärkt.
Weitere Schritte
Über die NFA wird das Bundesparlament in den Jahren 2002 und 2003
befinden. Im Ständerat ist das Geschäft in der diesjährigen
Herbst-Session traktandiert. Der Nationalrat wird die Vorlage
voraussichtlich in der Sommer-Session 2003 behandeln. Die
Volksabstimmung über die Änderungen der Verfassungsbestimmungen ist für
den Sommer 2004 vorgesehen. Danach sind verschiedene Anpassungen auf
Gesetzesstufe notwendig. Die NFA kann frühestens im Jahr 2006 umgesetzt
werden.
NFA-Wanderausstellung im Kanton Graubünden
Das NFA-Projekt ist ein Gemeinschaftswerk von Bund und Kantonen. Es
handelt sich um eines der bedeutendsten Reformprojekte der letzten
Jahre, welches sehr komplex und technisch anspruchsvoll ist. Bund und
Kantone haben daher beschlossen, eine Informationskampagne zu lancieren.
Kernelement bildet die NFA-Wanderausstellung. Sie ist während der
Oktober-Session des Grossen Rates bis Mittwoch, 9. Oktober 2002 im
Grossrats-Gebäude zu besichtigen. Danach gastiert die Ausstellung an
folgenden Standorten:
- 5. bis 8. November 2002, Academia Engiadina Samedan
- 11. bis 15. November 2002, Landratssaal Davos
- 18. bis 22. November 2002, Hochschule für Technik und Wirtschaft
(HTW) Chur
- 26. bis 28. November 2002, Rathaussaal Ilanz
Weitere Details sowie die genauen Öffnungszeiten sind der
Tagespresse zu entnehmen.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zum Projekt sind auf der Homepage des
Eidg. Finanzdepartements abrufbar:
www.nfa.ch. Unterlagen sind an der
Wanderausstellung verfügbar oder können beim Finanz- und
Militärdepartement des Kantons Graubünden bestellt werden: Tel. 081 257
32 17.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement
Quelle: dt Finanz- und Militärdepartement