Ab anfangs des nächsten Jahres werden den Schweizer Bürgerinnen und
Bürger neue Pässe und neue Identitätskarten ausgestellt. Zusammen mit
den neuen Ausweisen wird ein neues Ausstellungsverfahren eingeführt. Die
Gebühren werden gesamtschweizerisch harmonisiert.
Der bekannte Schweizer Pass aus dem Jahre 1985 wird ab Ende Dezember
2002 nicht mehr ausgestellt und nicht mehr verlängert. Er wird durch
einen kleineren und maschinenlesbaren Pass ersetzt. Der neue Pass ist
zehn Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Ebenfalls sind keine
Kindereinträge mehr möglich.
Weniger persönliche Daten
Bei der Identitätskarte ändert sich nicht viel. Das
Kreditkartenformat wird beibehalten; die Identitätskarte enthält jedoch
weniger persönliche Daten. Neu wird ein Schweizer Pass 120 Franken und
eine Identitätskarte 65 Franken kosten. Beide Ausweise können zusammen
für 128 Franken bezogen werden. Für Kinder und Minderjährige gelten
reduzierte Gebühren.
Das neue Ausstellungsverfahren, die Pässe werden im Kanton
Graubünden nicht mehr durch das Amt für Polizeiwesen Graubünden, sondern
zentral durch das Bundesamt für Bauten und Logistik produziert, hat eine
wesentlich längere Ausstellungszeit zur Folge. In der Regel wird ein
beantragter Reisepass binnen dreier Wochen direkt den Bürgerinnen und
Bürger zugestellt.
Neue Ausweise rechtzeitig ordern
In dringenden Fällen kann ein provisorischer Pass bei der Gemeinde
beantragt werden, der maximal zwölf Monate gültig ist. Die bisherige
Notidentitätskarte entfällt. Ein provisorischer Pass wird binnen eines
Tages vom Amt für Polizeiwesen Graubünden ausgestellt und kostet 100
Franken. Wie bisher besteht die Möglichkeit, in dringenden Fällen und
ausserhalb der ordentlichen Bürozeiten einen provisorischen Pass am
Flughafen Zürich zu beziehen.
Zumindest anfangs des Jahres 2003 ist mit grossen zeitlichen
Verzögerungen bei der Passherstellung zu rechnen. Bürgerinnen und
Bürger, die im Januar einen Pass benötigen, wird empfohlen, noch im
Dezember 2002 den bisherigen Pass zu verlängern oder die Ausstellung
eines Passes 85 zu beantragen. Gültige Pässe können weiterhin verwendet
werden. Die neuen Ausweise können ab sofort bei der Wohnsitzgemeinde
beantragt werden.
Gremium: Amt für Polizeiwesen Graubünden
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen Graubünden