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Die Kommission Parlamentsreform unterbreitet dem Grossen Rat Bericht und Antrag für die Teilrevision der Geschäftsordnung des Grossen Rats und weiterer Erlasse. Beim Reformprojekt geht es darum, das Parlament organisatorisch, instrumentell, personell und administrativ so auszustatten, dass es die ihm zukommende Rolle bei der Staatsleitung zusammen mit Regierung und Verwaltung optimal wahrnehmen kann.
Die letzte umfassende Reform des Parlamentsbetriebs ist 1995 in Kraft getreten. Mittlerweile haben sich Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt erneut stark verändert. Die Aufgaben, die vom Staat zu erfüllen sind, haben zugenommen und sind vielfältiger und komplexer geworden. Andererseits sind die Mittel immer knapper, die für das Erfüllen der Aufgaben zur Verfügung stehen. Der Kommissionsbericht formuliert eine Vielzahl von Leitsätzen, welche die Schwerpunkte der Parlamentsreform umschreiben. Die wesentlichsten Neuerungen sind die Folgenden:

Sechs Kurzsessionen pro Jahr
Beim heutigen Sessionssystem mit fünf Sessionen (vier mal zweieinhalb Tage und ein mal fünf Tage) kommt es zu einer Pause von vier Monaten zwischen der Mai- und der Oktobersession. Eine Sitzungspause von dieser Länge ist in der heutigen Zeit nicht mehr tragbar. Das Parlament muss präsent sein, um rasch auf aktuelle Fragen im politischen Geschehen reagieren zu können. Die Anzahl der Sessionen soll daher auf sechs erhöht werden, wobei die Sessionen möglichst gleichmässig übers Jahr zu verteilen sind. Die Gesamtzahl der jährlichen Sitzungstage soll aber nicht angehoben werden, weshalb alle Sessionen als Kurzsessionen von maximal drei Tagen ausgestaltet werden sollen. Einmal pro Legislaturperiode soll eine Landsitzung stattfinden. Die allgemeine Stossrichtung geht dahin, die Arbeit des Parlaments kontinuierlicher und flexibler zu gestalten. Entsprechend wird die politische Präsenz des Grossen Rats verbessert.

Weitere ständige Sachkommissionen schaffen
Die Gesetzgebungs-, Initiativ- und Planungsmöglichkeiten des Grossen Rats sollen verbessert werden, indem zusätzliche ständige Kommissionen geschaffen werden. Heute gibt es zwei ständige Kontrollkommissionen (Geschäftsprüfungs- und Justizkommission) sowie zwei ständige Sachkommissionen (Redaktionskommission und Kommission Regierungsprogramm/Finanz-planung/Jahresprogramme). Für alle anderen Bereiche werden Ad-hoc-Kommissionen gebildet.
Der Einfluss des Parlaments auf die politische Planung soll erhöht werden. Dazu ist eine stärkere Kooperation zwischen Parlament und Regierung beim Erarbeiten von Planungsgrundlagen nötig. Der Grosse Rat soll im Kontakt mit der Regierung die Legislaturziele verabschieden, während die Regierung im Rahmen dieser Leitplanken anschliessend das Regierungsprogramm und den damit verknüpften Finanzplan erstellen soll.
Um das Parlament als Institution wie auch gegenüber der Regierung und Verwaltung zu stärken, sollen neu folgende ständigen Sachkommissionen geschaffen werden:
- Die bisherige Kommission Regierungsprogramm/Finanzplanung/Jahresprogramme soll in eine sog. Strategiekommission mit erweitertem Aufgabenbereich überführt werden. Sie ist zuständig für das Ausarbeiten der übergeordneten politischen Ziele und Leitsätze in enger Kooperation zwischen Parlament und Regierung,
- Kommission für Bildung, Kultur und Umwelt. Sie orientiert sich an der Departementseinteilung der Regierung und soll die dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement unterstehenden Aufgabenbereiche abdecken. In den ersten beiden Bereichen hat der Kanton noch ein relativ grosser Handlungsspielraum, im dritten Bereich hat er vor allem wichtige Vollzugsaufgaben zu lösen.
- Kommission für Wirtschaft und Abgaben. Sie umfasst weitere grundlegende Aufgabenfelder und wird sich mit Geschäften aus mehreren Departementen zu befassen haben.
Für alle Geschäfte, die nicht in den Aufgabenbereich der ständigen Kommissionen fallen, kann der Grosse Rat wie bis anhin nicht ständige Kommissionen zur Vorberatung einsetzen.
Eine Kommissionsminderheit möchte lediglich die Strategiekommission neu schaffen, auf die weiteren ständigen Sachkommissionen für Bildung, Kultur und Umwelt sowie für Wirtschaft und Abgaben dagegen verzichten.

Präsidentenkonferenz verteilt Sachgeschäfte
Es ist vorgesehen, dass die Präsidentenkonferenz als geschäftsleitendes Organ des Parlaments den ständigen Sachkommissionen die detaillierten Sachbereiche zuteilt. Eine Hauptaufgabe der ständigen Sachkommissionen wird es sein, die ihnen zugewiesenen Geschäfte zu Handen des Rats vorzuberaten. Daneben sollen sie die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in ihren Sachbereichen verfolgen und gegebenenfalls Impulse für Veränderungen einbringen.
Durch einfachen Parlamentsbeschluss soll der Grosse Rat zudem weitere ständige Kommissionen bilden oder bestehende aufheben können.
Um das richtige Mass an Rotation und Kontinuität zu erreichen, schlägt die Kommission Parlamentsreform vor, für Kommissionsmitglieder eine maximale Amtsdauer von acht Jahren und für Kommissionspräsidenten/innen eine solche von zwei Jahren festzuschreiben. Die eigentliche Amtsperiode der Kommissionsmitglieder soll zwei Jahre betragen.

Parlamentsdienste ausbauen
Im Hinblick auf die angestrebte Stärkung des Parlaments wird es nötig sein, die Parlamentsdienste auszubauen. Der Standeskanzlei als allgemeiner Stabsstelle des Grossen Rats soll ein Ratssekretariat angegliedert werden, das fachlich selbstständig für die Ratsleitung, die Kommissionen und die einzelnen Ratsmitglieder tätig ist. Das Sekretariat der Geschäftsprüfungs-Kommission und ihrer Ausschüsse wird weiterhin von der Finanzkontrolle geführt.

Planung und Steuerung stärken
Der Einfluss des Grossen Rates auf die politische Planung soll verstärkt werden. Vorgeschlagen wird ein Modell, das die Kooperation zwischen Parlament und Regierung bei der Erarbeitung der Planungsgrundlagen stärker betont als heute. Neu verabschiedet das Parlament übergeordnete politische Ziele und Leitsätze vor jeder Planungsperiode für Regierungsprogramm und Finanzplan. Die Regierung hat in der Folge die Ziele und Leitsätze beim Ausarbeiten ihrer Aufgaben- und Finanzplanung zu berücksichtigen. Dabei sollen die Instrumente des Regierungsprogramms und des Finanzplans verknüpft werden. Die neuzuschaffende Strategiekommission des Grossen Rats prüft im Sinn eines Controllings zusammen mit anderen ständigen Sachkommissionen, ob die mit der Planung gesetzten Ziele erreicht wurden. Die Stärkung der Planungs- und Steuerungsfunktion des Parlaments erfolgt vor allem auch im Hinblick auf das notwendige Zusammenwirken von Regierung und Grossem Rat im Rahmen des Projekts GRiforma. Dabei geht es bekanntlich darum, die Verwaltungsführung nach den Grundsätzen des New Public Management zu reformieren. Der Revisionsentwurf schafft die Verfahren und Instrumente, um die Arbeitsweise des Parlaments NPM-tauglich zu machen.

Neue parlamentarische Instrumente
Heute gibt es die folgenden parlamentarischen Instrumente: Motion, Postulat, Interpellation, schriftliche Anfrage, parlamentarische Initiative und Antrag auf Direktbeschluss. Neu sollen die Motion und das Postulat durch den Auftrag abgelöst werden. Sein Anwendungsbereich ist umfassender, er ist das allgemeine Instrument, mit dem der Grosse Rat künftige Entscheide steuern kann, unabhängig davon, ob diese vom Parlament oder von der Regierung zu treffen sind. Der Auftrag kann von Kommissionen, von Fraktionen und von einzelnen Ratsmitgliedern mit mindestens 20 Mitunterzeichnenden eingereicht werden. Die Interpellation soll bestehen bleiben, wogegen die schriftliche Anfrage durch die sog. Fragestunde ersetzt werden soll. Neu wird der Grundsatz-Beschluss als Instrument der politischen Planung des Grossen Rats eingeführt. Die parlamentarische Initiative und der Antrag auf Direktbeschluss bleiben erhalten.

Anliegen für die Verfassungsrevision
Vorläufig zurückgestellt wurden folgende Reformanliegen, die im Zusammenhang mit der Revision der Kantonsverfassung zu regeln sind. Die Kommission Parlamentsreform formuliert dazu folgende Anregungen zu Handen des Parlaments:
- Parlamentsgrösse. Die Kommission spricht sich dafür aus, die Mitgliederzahl bei 120 zu belassen.
- Amtsdauer des Parlaments. Der Entwurf der neuen Kantonsverfassung sieht vor, die derzeitige Amtsdauer von drei Jahren auf vier Jahre heraufzusetzen. Die Kommission unterstützt diese Neuerung.
- Koordination der Wahltermine. Wenn die unterschiedlichen Amtsperioden von Regierung und Parlament harmonisiert würden, könnten auch deren Wahltermine vereinheitlicht werden. Überdies wäre vorzusehen, auch die Urnengänge der National- und Ständerats-Wahlen zusammenzulegen. Um diese Harmonisierungen zu realisieren, wären neben Bestimmungen der Verfassung auch solche des Gesetzes über die Ausübung der politischen Rechte zu ändern. Mehrkosten von etwa einer Million pro Jahr
Die vorliegende Parlamentsreform rechnet mit approximativen jährlichen Mehrkosten von annähernd einer Million Franken, welche sich aus den folgenden Komponenten zusammensetzen:
- höhere Taggelder und Reisespesen der Grossrats-Mitglieder und Fraktionen,
- ausgeweitete Kommissionstätigkeiten,
- neu strukturiertes Ratssekretariat,
- höhere Repräsentationszulage der Ratsleitung,
- Mehraufwendungen für die Standespräsidenten-Feier und
- für eine Landsitzung pro Legislaturperiode.

Wann könnten die Neuerungen in Kraft treten?
Die Umstellung auf einen neuen Sessionsrhythmus und das neue Kommissionssystem sowie das Installieren des Ratssekretariats erfordern von allen Beteiligten erhebliche Vorbereitungsarbeiten. Die Neuerungen sollen deshalb auf Anfang 2003 in Kraft treten.

Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission Parlamentsreform
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission Parlamentsreform

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