Die neue Prämienverbilligung und was dazu noch zu sagen ist
Von Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements Graubünden
Die Kosten des Gesundheitswesen sind ein Thema, das heiss diskutiert
wird ( am heftigsten die Krankenkassenprämien. Wir alle empfinden sie
vermutlich immer als zu hoch. Wer möchte nicht bereits heute die
Gesundheitsleistungen von morgen zu den Preisen von gestern? Doch das
geht leider nicht. Berechtigt ist dagegen die Forderung, dass die
Prämienbelastung für alle Haushalte tragbar bleibt. Und gerade dies ist
das Ziel, das wir mit den beiden kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 3.
März zur Prämienverbilligung erreichen wollen. Es freut mich deshalb
ausserordentlich, dass unseren beiden Vorlagen allseits zugestimmt wird:
Im Grossen Rat, in Reaktionen aus der Bevölkerung und in den
Kommentierungen in den Medien wird attestiert, dass die neuen
Gesetzgebung landesweit wegweisend und ein Modell mit Pioniercharakter
sowie sozialpolitisch vorbildlich sei. Als verantwortlicher
Regierungsrat freuen mich solche Reaktionen natürlich. Meinen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Departement ist es in enger
Zusammenarbeit mit weiteren Projektverantwortlichen in vorbildlicher
Weise gelungen, meine Ideen und Absichten umzusetzen. Was gibt es da
noch zu sagen? Wohl wenig zur eigentlichen Gesetzgebung, einiges
hingegen zu den Hintergründen des Projektes. Dieses könnte nämlich ohne
weiteres auch für Gesetzgebungen in anderen Politikbereichen wegweisend
sein.
Zu den Gründen, weshalb ich allen Bündnerinnen und Bündnern eine
Annahme der beiden "Prämienverbilligungsvorlagen" empfehlen darf, möchte
ich nur auf drei Kernpunkte hinweisen: Erstens wird das neue System eine
beachtliche Prämienverbilligung für alle bringen, die es wirklich nötig
haben. Zweitens ist eine vollumfängliche Prämienentlastung für
Bezügerinnen und Bezüger von öffentlicher Unterstützung und von
Mutterschaftsbeiträgen sowie von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
vorgesehen. Letztlich soll der leider auch künftig zu erwartende
Prämienanstieg für alle Bezüger von Prämienverbilligungen durch
zusätzliche Beiträge vollumfänglich aufgefangen werden.
Prämiensteigerungen verlieren deshalb für jene, die gezwungenermassen
besonders haushälterisch mit den finanziellen Mitteln umgehen müssen,
weitgehend ihren Schrecken.
Zumindest ansatzweise möchte ich hier die Frage beantworten, warum
es uns gelungen ist, eine neue Gesetzgebung zu schaffen, die heute als
ein Modell mit Pioniercharakter bezeichnet wird. Man sagt nicht zu
Unrecht, dass der Erfolg viele Väter habe. So verhält es sich auch bei
den beiden Abstimmungsvorlagen zur Prämienverbilligung. Erwähnen möchte
ich in diesem Zusammenhang die am 1. Mai 2000 eingereichte Initiative
der SP Graubünden und der Gewerkschaften. In meiner Beurteilung kommt
der Initiative das Verdienst zu, den politischen Entscheidungsprozess
massgeblich beschleunigt zu haben. Sie setzte Druck auf, war Ansporn,
einen noch besseren Vorschlag zu erarbeiten, und erleichterte es, die
departementalen Vorstellungen vollumfänglicher und rascher umzusetzen.
Die Kerngedanken der zu schaffenden neuen Gesetzgebung haben wir nämlich
bereits Ende der neunziger Jahre formuliert. Wir wollten bei der
Prämienverbilligung den Weg von der bisherigen rein finanzpolitisch
motivierten hin zur einer sozialpolitisch begründeten Steuerung finden.
Bis anhin hatte der Grosse Rat nämlich nur über die Finanzmittel zu
entscheiden, die für die Prämienverbilligung bereitgestellt werden
sollten - ein rein finanzpolitischer Entscheid. Dabei reden heute doch
alle von neuen Verwaltungsmodellen, von wirkungsorientierter
Verwaltungsführung, von New Public Management.
Es wird gefordert, "kundenorientiert" zu handeln, Ziele und
Wirkungen festzulegen. Wenn solche Absichtserklärungen nicht verpuffen
sollen, müssen sie aber in der Gesetzgebung umgesetzt werden. Mit
unserem Prämienverbilligungsprojekt wurde dies meines Wissens erstmals
konsequent gemacht. Wir haben zuerst klare sozialpolitische Leitsätze
und Zielvorgaben definiert. Darauf aufbauend galt es festzulegen,
welcher maximale Anteil des Einkommens eines Haushaltes für die
Bezahlung der Krankenkassenprämien zumutbar sein soll. Diese neuen
Gedanken wurden von der Regierung in ihrer neuen Zusammensetzung seit
1999 mitgetragen und unterstützt - ein weiterer wichtiger Baustein in
der Projektarbeit, der wie andere Bausteine zur Formulierung der beiden
Abstimmungsvorlagen unverzichtbar war. Bei einer Zustimmung durch das
Bündner Volk werden nächstes Jahr rund 80 Millionen Franken für die
Prämienverbilligung zur Verfügung stehen. Das sind etwa 25 Millionen
mehr als im laufenden Jahr. Mit dem neuen System werden wir im 2003 rund
60 Millionen Franken Bundesmittel auslösen können. Ein doppeltes Ja zu
den beiden "Prämienverbilligungsvorlagen" wird den Prämiendruck für jene
Bündnerinnen und Bündner, die am stärksten durch die
Krankenkassenprämien belastet werden, in Zukunft entscheidend mildern.
Gremium: Regierungsrat Peter Aliesch
Quelle: dt Regierungsrat Peter Aliesch