Die Bündner Regierung hat mit Erleichterung vom Freispruch des
Kantonsgerichts Graubünden in Sachen Strafklage gegen den Kommandanten
der Kantonspolizei, Markus Reinhardt, Kenntnis genommen. Das tragische
Ereignis mit tödlichem Ausgang am Churer Rosenhügel hat alle Beteiligten
und Betroffenen während fast zwei Jahren ausserordentlich belastet.
Der dem Gerichtsverfahren zu Grunde liegende Entschluss des
Polizeikommandanten musste unter äusserst schwierigen Umständen gefällt
und verantwortet werden. Diesen Aspekten hat das Kantonsgericht
Graubünden nach eingehender Prüfung des Falles Rechnung getragen, indem
es den Schiessbefehl unter den besonderen Umständen und zum Schutz
unbeteiligter Dritter als verhältnismässig und gerechtfertigt beurteilt
hat.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden