Steigende Gesuchszahlen
Im Jahre 2001 wurden dem Kanton Graubünden 548 Asylbewerber und
Asylbewerberinnen zugeteilt, womit die Zahl der Neuzugänge leicht über
den Zuweisungen des Vorjahres (+ 15 Prozent) lag. Mit 147 Gesuchen aus
der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien (26.5 Prozent) stammt nach wie
vor die grösste Zahl der Gesuchstellenden aus dem Balkan. Am meisten
Gesuchstellende wurden aus dem Kosovo aufgenommen (74 Personen resp. 13
Prozent), was Beweis dafür ist, dass sich die Lage in diesem
Krisengebiet sowohl wirtschaftlich wie politisch noch nicht hinreichend
stabilisiert hat. Aus Afghanistan mussten demgegenüber im Kanton
Graubünden weder Asylbewerber noch Schutzsuchende aufgenommen werden.
Steigende Vollzugsprobleme
Die bereits bestehenden Vollzugsprobleme verstärkten sich im
vergangenen Jahr weiter. Durch die Weigerung zahlreicher Asylsuchender,
ihre Identität offen zu legen, war die Fremdenpolizei vermehrt auf die
Zusammenarbeit mit ausländischen Botschaften angewiesen, was die
Rückführungen stark erschwerte und verzögerte. Grosse Schwierigkeiten
ergaben sich insbesondere bei der Rückführung von Asylbewerbern aus
Afrika, wo auf Grund verschiedenster Ungewissheiten kaum mehr
planmässige Rückführungen angeordnet werden konnten. Die erwähnten
Probleme beim Vollzug der Asylentscheide führten dazu, dass zur
Durchsetzung der getroffenen Entscheide vermehrt auf die Instrumente der
Zwangsmassnahmen zurückgegriffen werden musste.
Vollzug der Zwangsmassnahmen
Die im Rahmen der Zwangsmassnahmen angeordneten Freiheitsentzüge
wurden zur Hauptsache im früheren Untersuchungsgefängnis in Davos
vollzogen. Obschon das Bundesgericht die Tauglichkeit dieser Einrichtung
zum Vollzug der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht bestätigt hat, ist
die Nutzung dieses Gefängnisses zeitlich klar beschränkt. Im vergangenen
Sommer hat der Bund einen Beitrag von 2.7 Millionen Franken an die
Sanierung der Anstalt Realta bewilligt, wo eine besondere Abteilung für
15 Häftlinge mit der erforderlichen Infrastruktur zum Vollzug der
Zwangsmassnahmen erstellt wird. Mit der Eröffnung im Jahre 2003 dürfte
die leidige Diskussion um die Rechtmässigkeit der Hafteinrichtungen im
Kanton Graubünden definitiv ein Ende nehmen.
Sans-papiers kein Problem im Kanton Graubünden
Im vergangenen Jahr prägte die Problematik um die Sans-papiers
gelegentlich auch im Kanton Graubünden die öffentliche Diskussion.
Obschon keine allgemein gültige rechtliche Definition dieser
Personenkategorie besteht, werden darunter vor allem Personen
verstanden, die sich seit langem ohne gültige Aufenthaltspapiere in der
Schweiz aufhalten. Wie bei der Zahl der Schwarzarbeiter, die teilweise
mit den Sans-papiers identisch sind, kann wegen ihrer Anonymität keine
Aussage über die genaue Zahl gemacht werden. Auf Grund verschiedener
Indizien kann jedoch davon ausgegangen werden, dass ihre Zahl im Kanton
Graubünden sehr gering ist. Diese Feststellung kann nicht zuletzt
deshalb gemacht werden, weil der Vollzug von negativen Asylentscheiden
des Asyl- und Ausländerrechts in jedem Einzelfall sorgfältig überwacht
wird. Dieser Umstand hat auch zur Folge, dass seitens der Fremdenpolizei
keine besonderen Massnahmen zur Legalisierung dieser Sans-papiers in
Betracht gezogen werden mussten.
Infrastruktur bereinigt
Das Jahr 2001 stand innerhalb des Kantonalen
Sozialamtes/Asylorganisation im Zeichen der Infrastrukturbereinigung.
Diese wurde ausgelöst durch die enorme Rückreisebewegung in den Kosovo
der Jahre 2000/2001. Insgesamt hat die Asylorganisation sechs
Kollektivunterkünfte mit 340 Plätzen abgebaut. Es handelt sich dabei um
das Wohnheim Welschdörfli in Chur, das Durchgangszentrum Romana in
Rhäzüns, das Durchgangszentrum Maienfeld, das Wohnheim Güterstrasse in
Chur, das Durchgangszentrum Thusis und das Durchgangszentrum Alpina in
Sedrun. Mit der Schliessung dieser Häuser wurde die notwendige
Anpassung, etwa 50 Prozent der gesamten Infrastruktur, an die aktuellen
Bestandeszahlen der Asylsuchenden abgeschlossen.
Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme
Ein strategischer Schwerpunkt des Bundesamtes für Flüchtlinge
richtete sich im Jahre 2001 verstärkt auf Beschäftigungs- und
Förderungsmassnahmen für Asylsuchende. Erstmals wurde zwischen dem
Bundesamt für Flüchtlinge und der Asylorganisation Graubünden ein
Leistungsvertrag für Ausbildungs- und Beschäftigungsprogramme
abgeschlossen. Darin wurden als zentraler Bestandteil vier Wirkungsziele
formuliert:
- soziale Kompetenz und Selbstverantwortung steigern,
- Rückkehrbereitschaft erhalten und fördern,
- Steigerung der Gesundheitskosten verhindern und
- Prävention gegen Delinquenz und Schwarzarbeit.
Neues Betreuungskonzept
Um den Qualitätsansprüchen der Asylorganisation Graubünden in der
Betreuung von Asylsuchenden gerecht zu werden, wurde durch eine
Projektgruppe ein neues Betreuungskonzept mit dem Namen "Co-Work"
erarbeitet. Dieses verfolgt im Wesentlichen das Prinzip
Leistung-Gegenleistung in der Asylorganisation und wird im Jahre 2002
umgesetzt.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Amt für Polizeiwesen und Sozialamt