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Kürzlich hat die grossrätliche Vorberatungskommission unter dem Präsidium von Grossrat Aldo Tuor (Disentis) und in Anwesenheit von Regierungsrat Peter Aliesch sowie Vertretern der kantonalen Verwaltung die Botschaft zur Totalrevision der Vollziehungsverordnung über das Zivilstandswesen beraten.
Die Vorberatungskommission beantragt dem Grossen Rat, auf die Vorlage einzutreten. Sie ist wie die Regierung der Auffassung, dass die Änderungen in der Bundesgesetzgebung zwingend eine möglichst rasche Revision der kantonalen Zivilstandsverordnung erfordern. Die Dringlichkeit ist besonders auf die ab dem kommenden Jahr vorgesehene Realisierung einer gesamtschweizerischen Zivilstandsdatenbank zurückzuführen. Mit diesem Projekt werden die bisher üblichen Papierregister durch eine zentrale Zivilstandsdatenbank ersetzt. Der Bund schreibt zudem einen minimalen Beschäftigungsgrad von 40 Prozent für die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten vor. Entsprechend haben sich in Graubünden bereits schon verschiedene Zivilstandsämter kreis- oder gemeindeweise zusammengeschlossen.
Der Grundsatz der örtlichen Gliederung der Zivilstandskreise wurde in den Kommissionsberatungen eingehend diskutiert. Schliesslich folgte die Kommission geschlossen dem Vorschlag der Regierung, die Zivilstandsämter in der Regel kreisweise zu organisieren. Flexibel und pragmatisch können auch andere Zusammensetzungen vorgenommen werden, die auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht nehmen. So soll es möglich sein, innerhalb eines politischen Kreises mehrere Zivilstandsämter zu schaffen, einzelne Gemeinden einem benachbarten Kreis zuzuordnen oder mehrere Kreise zu einem einzigen Zivilstandskreis zusammen zu schliessen. Mit dieser flexiblen und offenen Lösung wird den Gemeinden die grösstmögliche Freiheit bei der Reorganisation der Zivilstandsämter gewährt. Auch kann damit das der Kommission wichtige Anliegen bezüglich einer kundenfreundlichen Lösung umgesetzt werden.
Die Revision der kantonalen Zivilstandsverordnung wird der Grosse Rat in seiner Januarsession behandeln. Durch die von der Regierung vorgeschlagenen und von der Kommission verabschiedeten Revision werden die kantonalen Strukturen den Anforderungen des Bundesrechtes angepasst.

Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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