Kürzlich hat die grossrätliche Vorberatungskommission unter dem
Präsidium von Grossrat Aldo Tuor (Disentis) und in Anwesenheit von
Regierungsrat Peter Aliesch sowie Vertretern der kantonalen Verwaltung
die Botschaft zur Totalrevision der Vollziehungsverordnung über das
Zivilstandswesen beraten.
Die Vorberatungskommission beantragt dem Grossen Rat, auf die
Vorlage einzutreten. Sie ist wie die Regierung der Auffassung, dass die
Änderungen in der Bundesgesetzgebung zwingend eine möglichst rasche
Revision der kantonalen Zivilstandsverordnung erfordern. Die
Dringlichkeit ist besonders auf die ab dem kommenden Jahr vorgesehene
Realisierung einer gesamtschweizerischen Zivilstandsdatenbank
zurückzuführen. Mit diesem Projekt werden die bisher üblichen
Papierregister durch eine zentrale Zivilstandsdatenbank ersetzt. Der
Bund schreibt zudem einen minimalen Beschäftigungsgrad von 40 Prozent
für die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten vor. Entsprechend haben sich
in Graubünden bereits schon verschiedene Zivilstandsämter kreis- oder
gemeindeweise zusammengeschlossen.
Der Grundsatz der örtlichen Gliederung der Zivilstandskreise wurde
in den Kommissionsberatungen eingehend diskutiert. Schliesslich folgte
die Kommission geschlossen dem Vorschlag der Regierung, die
Zivilstandsämter in der Regel kreisweise zu organisieren. Flexibel und
pragmatisch können auch andere Zusammensetzungen vorgenommen werden, die
auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht nehmen. So soll es möglich
sein, innerhalb eines politischen Kreises mehrere Zivilstandsämter zu
schaffen, einzelne Gemeinden einem benachbarten Kreis zuzuordnen oder
mehrere Kreise zu einem einzigen Zivilstandskreis zusammen zu
schliessen. Mit dieser flexiblen und offenen Lösung wird den Gemeinden
die grösstmögliche Freiheit bei der Reorganisation der Zivilstandsämter
gewährt. Auch kann damit das der Kommission wichtige Anliegen bezüglich
einer kundenfreundlichen Lösung umgesetzt werden.
Die Revision der kantonalen Zivilstandsverordnung wird der Grosse
Rat in seiner Januarsession behandeln. Durch die von der Regierung
vorgeschlagenen und von der Kommission verabschiedeten Revision werden
die kantonalen Strukturen den Anforderungen des Bundesrechtes angepasst.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission