Die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Ausrichtung von Beiträgen an
Projekte, welche die Integration von Ausländerinnen und Ausländern
fördern und unterstützen, die Regelung der Zusammenarbeit mit der
Kantonspolizei sowie die Abgeltung der Aufwendungen des Bezirksgerichts
Plessur in Zusammenhang mit Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, stehen
im Mittelpunkt der Teilrevision der Grossrätlichen
Vollziehungsverordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung des Bundes
(GVVzAAG). Die Regierung eröffnet dazu die Vernehmlassung.
Als Folge der Einführung der elektronischen Bewilligungsausstellung
durch die Fremdenpolizei des Kantons Graubünden sowie des Erlasses der
Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht hob der Grosse Rat 1996 die
kantonalen Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über Aufenthalt und
Niederlassung im Rahmen einer Totalrevision auf und erliess die neue
Vollziehungsverordnung zur Ausländer- und Asylgesetzgebung des Bundes
(GVVzAAG).
Die mit der neuen Verordnung eingeführten Regelungen im Bereich der
Fremdenpolizei wie auch der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht haben
sich im Wesentlichen bewährt. Dennoch drängt sich eine Teilrevision der
grossrätlichen Verordnung auf. Mit dieser soll insbesondere eine
Rechtsgrundlage zur Ausrichtung von Beiträgen an Projekte geschaffen
werden, welche die Integration von Ausländerinnen und Ausländern im
Kanton Graubünden fördern und unterstützen. Zudem ist mit der Revision
eine Rechtsgrundlage zur Abgeltung der Aufwendungen des Bezirksgerichtes
Plessur für die Tätigkeit als kantonale Rechtsmittelinstanz im Bereich
der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht zu schaffen. Weiter sollen im
Rahmen der Revision Bestimmungen in die Verordnung aufgenommen werden,
welche die Zuständigkeit zur Ahndung von Verstössen gegen Art. 23 Abs. 6
des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer
(ANAG; SR 142.20) neu ordnen. Schliesslich werden noch verschiedene
Anpassungen und Korrekturen redaktioneller Art vorgenommen. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 24. Mai 2002.
Zulassung von Studierenden ohne gymnasiale Maturität an der
Pädagogische Fachhochschule Graubünden (PFH)
Die Regierung erlässt die Verordnung über den Vorbereitungskurs für
die Zulassung zum Studium an der PFH (Vorbereitungskursverordnung) und
genehmigt gleichzeitig den Lehrplan des Vorbereitungskurses. Sowohl die
Verordnung als auch der Vorbereitungskurs berücksichtigen insbesondere
die individuelle Vorbildung der Kandidatinnen und Kandidaten. Sie tragen
zudem den Problemstellungen im Zusammenhang mit der zweiten
Kantonssprache im berufsbildenden Bereich Rechnung und geben dem
musischen Bereich das notwendige Gewicht.
Vernehmlassung an den Bund
Die Regierung begrüsst grundsätzlich die Änderung des Bundesgesetzes
über den Schutz von Pflanzenzüchtungen (Sortenschutzgesetz). Die
Änderungen sollen erlauben, das internationale Übereinkommen zum Schutz
von Pflanzenzüchtungen in der Fassung von 1991 zu ratifizieren und eine
Anpassung an die Gesetzgebung der EU vorzunehmen. Die Regierung begrüsst
in ihrer Stellungnahme an das eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement
die ausdrückliche Erwähnung des Landwirteprivilegs. Dieses sollte nach
Dafürhalten der Regierung in der aktuellen Gesetzgebung umfassend
garantiert werden, indem die Rechte des Sortenschutzinhabers nur auf die
gewerbsmässige Erzeugung und den gewerbsmässigen Vertrieb von
Vermehrungsmaterial beschränkt wird.
Abstimmung vom 2. Juni
Am Sonntag, 2. Juni, werden folgende eidgenössische Vorlagen der
Volkabstimmung unterbreitet:
- Änderung vom 23. März 2001 des Schweizerischen Strafgesetzbuches
(Schwangerschaftsabbruch)
- Volksinitiative vom 19. November 1991 "Für Mutter und Kind - für
den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in
Not".
Kantonale Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.
Vereinigung von Zivilstandämtern
- Die Zivilstandämter Fläsch, Jenins, Malans und Maienfeld werden
unter dem Namen "Zivilstandsamt Kreis Maienfeld" zu einem einzigen
Zivilstandsamt mit Sitz in Maienfeld zusammengeschlossen.
- Unter dem Namen "Zivilstandsamt Lumnezia/Lugnez" mit Sitz in
Suraua werden die folgenden Zivilstandsämter zu einem einzigen
Zivilstandsamt zusammengeschlossen: Cumbel, Degen, Duvin, Lumbrein,
Morissen, St. Martin, Suraua, Surcuolm, Vals, Vella, Vignogn und Vrin.
- Die Zivilstandämter Conters, Fideris, Furna, Jenaz, Klosters,
Küblis, Luzein, Saas und St. Antönien werden unter dem Namen
"Zivilstandsamt Castels" zu einem einzigen Zivilstandsamt mit Sitz in
Küblis zusammengeschlossen.
- Die Zivilstandsämter Alvaschein, Mon, Mutten, Tiefencastel,
Stierva und Vaz/Obervaz werden unter dem Namen "Zivilstandsamt Kreis
Alvaschein" zu einem einzigen Zivilstandsamt mit Sitz in Lenzerheide
zusammengeschlossen.
Schule Löwenberg bewährt sich
Die Regierung heisst ein neues Konzept für die Schule Löwenberg gut.
Es wird eine Defizitgarantie für 2002 und die Folgejahre in der Höhe von
170'000 Franken gesprochen. Die Schule Löwenberg befindet sich in den
Räumlichkeiten des Durchgangszentrums Surselva in Schluein. Sie dient
der Vorbereitung der Kinder auf die Einschulung in die Regelklassen der
öffentlichen Schulen und sichert auch die schulische Förderung der
Kinder von Asylsuchenden, die wieder in ihr Herkunftsland zurückkehren
müssen. Die interne Schule ist für das Durchgangszentrum und für die
Asylorganisation des Sozialamtes ein wichtiges Angebot zur Förderung,
Schulung und Integration der Kinder im Alltag. Die Förderungsform hat
sich in den letzten Jahren bewährt und wurde in Zusammenarbeit mit dem
Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement fortlaufend
weiterentwickelt.
Aus den Gemeinden
Der Gemeinde Klosters wird an die Realisierung des Erlebnisbades ein
zinsloses Investitionshilfedarlehen des Bundes in Höhe von 1,4 Millionen
Franken zugesichert. Zusätzlich wird das Projekt mit einem Betrag von
292'000 Franken unterstützt unter dem Titel: Investitionsbeiträge an
touristische und andere Infrastrukturen.
Dem Projekt für den Ausbau der Wasserversorgung 1. Etappe
(Quellfassungen Albibella) der Gemeinde Küblis wird in Anwendung des
kantonalen Meliorationsgesetzes ein Beitrag von gut 21 Prozent an die
anrechenbaren Kosten von 236'000 Franken zugesichert.
Die zweite Bauetappe der Verbauung Val Zuondra und Schlattainbach
auf Gebiet der Gemeinde Celerina wird ebenso genehmigt wie das Projekt
für die Verbauung des Fatschazertobels zwischen den Gemeinden Molinis
und St. Peter.
Die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Kloster-Serneus sowie
die Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Samedan werden genehmigt.
Der Teilrevision der Gemeindeverfassung von Churwalden wird
zugestimmt. Eine Teilrevision des Steuergesetzes der Gemeinde Laax wird
ebenfalls gutgeheissen. Genehmigt wird auch die Neuschaffung des
Gesetzes über die Tourismusförderungsabgabe der Landschaft Davos.
Strassenbauvorhaben
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von knapp 3.5 Millionen freigegeben (Baumeisterarbeiten
Averserstrasse Lehnenbrücke Underplatta, Belagsarbeiten Engadinerstrasse
Martina - Mingér, Baumeisterarbeiten Pagigerstrasse Bachdurchlass Pagig
innerorts).
Personelles
Ende April treten die folgenden kantonalen Angestellten in den
Ruhestand:
- Hans Gruber, Valchava, Strassenwart-Vorarbeiter beim Tiefbauamt,
- Florian Lütscher, Chur, Abteilungsleiter beim Strassenverkehrsamt,
- Nicola Luzzi, Lenzerheide, Regionalforstingenieur beim Amt für
Wald
- Enrico Toscano, Mesocco, Handwerker beim Tiefbauamt und
- Gertrud Wolf, Chur, Hausmädchen im Frauenspital Fontana.
Die Regierung dankt ihnen für die Dienste, die sie dem Kanton
geleistet haben.
- Wiesendanger Rita, geb. 1952, von Winterthur und Dinhard, wohnhaft
in Igis, wird Leiterin des Amtes für Berufsbildung und Berufsberatung.
Sie beginnt Anfang November.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden