Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) hat 1963
Richtlinien für die Ausgestaltung und die Bemessung der Sozialhilfe
erlassen und laufend angepasst. Die Bündner Regierung hat nun die
Richtlinien der SKOS für alle Gemeinden als verbindlich erklärt. Dieser
Beschluss tritt per 1. Juli 2002 in Kraft.
Die SKOS-Richtlinien dienen als Berechnungsgrundlage für den
Lebensunterhalt eines Empfängers von Sozialhilfe und umfassen alle
notwendigen Lebenshaltungskosten, nämlich:
- Der Lebensunterhalt - ein Teil wird davon als generelle Pauschale,
ein Teil als regional differenzierbare Pauschale entrichtet,
- Die Wohnkosten - effektive Wohnkosten, die im ortsüblichen Rahmen
liegen,
- Die Kosten für medizinische Grundversorgung und
- Die situationsbedingten Leistungen - damit sind die
Kostenregelungen für speziell begründete Fälle vorgesehen.
Uneinheitliche Handhabung durch die Gemeinden
Die SKOS-Richtlinien werden heute durch die Gemeinden uneinheitlich
angewendet. Auf Antrag der regionalen Sozialdienste entscheiden
letztlich sie über die Höhe der auszurichtenden Sozialhilfen. Dabei wird
insbesondere der Bereich des Lebensunterhaltes (die regional
differenzierbare Pauschale) durch die Gemeinden uneinheitlich beurteilt.
Die Bündner Regierung erachtet die SKOS-Richtlinien insbesondere als
Koordinationsinstrument für die inner- und interkantonale Festlegung der
Höhe der materiellen Sozialhilfe. Gleichzeitig wird die Gefahr
uneinheitliche Entscheide durch die Sozialbehörde eingeschränkt. Die
einheitliche Praxis zwischen den Gemeinden soll schliesslich keine
Wohnortswechsel fördern, um allenfalls höhere Sozialhilfen zu erhalten.
Kosten bleiben stabil
Seit Beginn der 90er Jahre sind die Aufwendungen für die öffentliche
Unterstützung, genauso wie die Zahl der Unterstützungsfälle, stetig
angestiegen. 1999 wurden 1785 Personen bzw. Familien unterstützt. Der
Gesamtaufwand belief sich auf rund 16,8 Millionen Franken. Im Jahr 2000
zeigte sich mit 14,5 Millionen Franken ein deutlicher Rückgang der
Kosten, obwohl die Fallzahl mit 1801 in etwa stabil blieb.
Im Jahr 2001 ist die Zahl der Unterstützungsfälle leicht
zurückgegangen. Die Gesamtkosten sind demgegenüber wieder etwas
angestiegen. Tendenziell geht die Bündner Regierung davon aus, dass die
Gesamtaufwendungen tendenziell eher abnehmen werden.
Gemäss dem kantonalen Unterstützungsgesetz hat die Regierung die
Möglichkeit, den Gemeinden die Anwendung der SKOS-Richtlinien bei der
Bemessung der materiellen Unterstützung verbindlich vorzuschreiben.
Diese Praxis hat das Eidgenössische Bundesgericht bereits 1996 in einem
Urteil geschützt.
Neues Prämienverbilligungssystem per 1.1.2003
Das Bündner Volk hat am 3. März 2002 dem Gegenvorschlag zur
Volksinitiative für eine Teilrevision des Gesetzes über die
Krankenversicherung und die Prämienverbilligung sowie der Teilrevision
des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung
zugestimmt. Die Änderung des Prämienverbilligungssystems wird von der
Bündner Regierung nun auf den 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt.
Weil das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union
am 1. Juni 2002 in Kraft tritt, müssen einzelne Bestimmungen des
Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung
bereits früher in Kraft treten. So unterstehen per 1. Juni 2002
zusätzlich folgende Personenkategorien dem
Krankenversicherungsobligatorium:
- Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie deren nicht erwerbstätige
Familienangehörige mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EG;
- Nicht erwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in einem
EG-Staat von in der Schweiz erwerbstätigen und wohnenden Personen;
- Personen, die in einem EG-Staat Wohnsitz haben und eine Leistung
der schweizerischen Arbeitslosenversicherung beziehen sowie deren nicht
erwerbstätige Familienangehörige;
- Personen, die in einem EG-Staat Wohnsitz haben und eine Schweizer
Rente beziehen sowie deren nicht erwerbstätige Familienangehörige.
Vom Krankenversicherungsobligatorium ausgenommen sind
nichterwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in Dänemark,
Grossbritannien, Schweden, Spanien und Portugal. Ein Wahlrecht zwischen
einer Versicherung im Wohnland und der Schweiz besitzen neben
Rentnerinnen und Rentnern in Spanien auch Familienangehörige aus
Österreich, Deutschland, Finnland, Frankreich und Italien sowie
Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus diesen Ländern und aus Portugal.
Schulaufsicht wird reorganisiert
Das Amt für Volksschule und Kindergarten will das heutige
Schulinspektorat und das Inspektorat für Handarbeit und Hauswirtschaft
zusammenführen. Ziel dieser Reorganisation ist, in sieben Regionen des
Kantons je ein geleitetes Schulaufsichtsteam aufzubauen. Später soll
auch das heutige Kindergarteninspektorat in die neue regionale
Aufsichtsorganisation integriert werden. Unterschiedliche gesetzliche
Grundlagen verhindern momentan diesen konkreten Schritt.
Die Bündner Regierung hat den geplanten Aufbau der regionalen
Schulaufsichtsteams im Grundsatz gutgeheissen. Die entsprechenden
Räumlichkeiten sollen bereits per Sommer 2002 bezogen werden können.
Aus Gemeinden und Regionen
Für 950'000 Franken wird das Haus 11 der Psychiatrischen Klinik
Beverin in Cazis zum "Kompetenzzentrum für forensische Psychiatrie
Graubünden" um- und ausgebaut. Die Bündner Regierung hat das Bauprojekt
und die dafür notwendigen Kreditmittel freigegeben.
Das Dach der Mehrfachturnhalle Sand in Chur weist seit Jahren
undichte Stellen auf. Jetzt, da die Ursache lokalisiert worden ist, hat
die Bündner Regierung das entsprechende Sanierungskonzept genehmigt und
dafür rund 270'000 Franken bewilligt.
Die Bündner Regierung hat die Revision der Ortsplanung "Midada plan
da zonas e plan da formaziun general Naus" der Gemeinde Morissen
genehmigt.
Für zwei Strassenbauprojekte auf der A13 zwischen Lostallo und
Soazza (Spurtrennung und Stauräume für LKW) sowie auf der Italienischen
Strasse zwischen Zillis und Fardün (Belagsarbeiten) hat die Bündner
Regierung rund 2,3 Millionen Franken freigegeben.
Personelles
Ende Mai treten folgende kantonalen Angestellten in den Ruhestand:
- Ruedi Schäfli, Vorsteher des Amtes für Wirtschaft und Tourismus,
- Willi Benz, Vorsteher der kantonalen Finanzverwaltung,
- Anton Galliard, Abteilungsleiter/Vorsteher-Stellvertreter beim
Strassenverkehrsamt,
- Werner Hofmänner, Gutsbetriebsleiter Psychiatrische Klinik
Waldhaus,
- Augustin Jacomet, Strassenwart/Vorarbeiter beim Tiefbauamt/Bezirk
7, Thusis
Die Regierung dankt ihnen für die Dienste, die sie dem Kanton
geleistet haben.
Als Nachfolger von Ingrid Metzger wird Jürg Simonett, geb. 1952,
wohnhaft in Trin, als Direktor des Rätischen Museums gewählt. Jürg
Simonett tritt sein Amt per 1. Januar 2003 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden