Das absolute Feuerverbot für den Wald und die Waldesnähe bleibt bis
am 1. August in Kraft!
Das Amt für Wald Graubünden hält in Absprache mit dem kantonalen
Feuerpolizeiamt am verhängten absoluten Feuerverbot für den Wald und die
Waldesnähe über den 1. August hinweg fest.
Die Niederschläge der letzten Tage haben ausserhalb des Waldes zwar
zu einer Entspannung bei der Trockenheit geführt. Für eine genügende
Durchfeuchtung des Waldbodens und des Unterholzes reicht die gefallene
Regenmenge jedoch bei Weitem nicht aus, das seit Wochen gültige absolute
Feuerverbot ausser Kraft zu setzen. Die prognostizierten Niederschläge
bis zum 1. August werden an der grossen Trockenheit in den Bündner Wäldern nichts
ändern. Somit ist
es nach wie vor untersagt, im Wald und in Waldesnähe Feuer zu entfachen.
Brennende Zigaretten oder Streichhölzer dürfen keinesfalls weggeworfen
werden. Es wird dringend empfohlen, nur fest eingerichtete Feuerstellen
mit grosser Vorsicht zu benutzen, welche nur in gelöschtem Zustand
wieder verlassen werden dürfen.
Im Hinblick auf die 1. Augustfeiern empfehlen das Amt für Wald und
das kantonale Feuerpolizeiamt den Gemeinden, auf Feuerwerke gänzlich zu
verzichten. Ein Grossfeuer kann unter Umständen in Siedlungsnähe an
einem gesicherten und überwachten Standort und mit den nötigen
organisatorischen Vorsichtsmassnahmen betrieben werden. Feuer im Freien
dürfen in jedem Fall nur in Absprache mit den Gemeindebehörden und den
zuständigen Feuerwehren entfacht werden. Bei Ausnahmebewilligungen ist
die Vorbildwirkung gegenüber Dritten zu berücksichtigen.
In den vergangenen Wochen wurden im Kanton Graubünden über 25
Waldbrände registriert. Die angefallenen Löschkosten betragen zwischen
400'000 - 500'000 Franken. Einmal in Brand geratene Wälder können bis
zum nächsten Dauerregen über Wochen nicht zur Ruhe kommen. Dies beweist
ein über vierwöchiger Brandherd bei Sta. Maria im Calanca, der trotz
Niederschläge bis heute nicht gelöscht werden konnte.
Gremium: Amt für Wald Graubünden
Quelle: dt Amt für Wald Graubünden