Gemäss Pressemitteilung vom 11. August 2003 hat das Dipartimento del
territorio von Regierungsrat Borradori im Kanton TI bekannt gegeben,
dass das Tempolimit auf Autobahnen im Tessin auf 80 km/h gesenkt werde.
Diese Massnahme tritt heute in Kraft und soll vorerst für acht Tage
gelten. Begründet wird diese mit den Grenzwertüberschreitungen beim
Ozon.
Spitzenwerte von 200 µg/m3
Auch im Misox sind die Grenzwertüberschreitungen aussergewöhnlich:
Der Stundenmittelgrenzwert des Ozons wird zurzeit im Misox deutlich
überschritten. Seit dem 9.8. wird dieser Grenzwert dort in mittleren
Höhenlagen praktisch stündlich überschritten. In Talbodennähe ist die
Belastung etwas geringer. Die Spitzenwerte im Misox liegen zurzeit im
Bereich von 200 µg/m3 und damit in der ähnlichen Grössenordnung wie im
angrenzenden Kanton Tessin (Sopraceneri). Eine Entlastung der aktuell
herrschenden hohen Luftbelastung wird erst eintreten, wenn sich die
grossräumige Wettersituation ändert und Luftmassen ausgetauscht werden.
Die Situation ist deshalb besonders, weil nicht nur Spitzenwerte von
über 200 erreicht werden, sondern auch der sonst übliche Abbau in den
Nachtstunden unter den Grenzwert nicht mehr stattfinden kann.
Allerdings ist auf dem Streckenabschnitt im Talboden der A13 das
Tempolimit 80 teilweise schon realisiert (Abschnitte Roveredo bis
Kantonsgrenze und bei der Lastwagendosierstelle in Soazza).
Gleichbehandlung der Bevölkerung
Die Einwohner im Misox sollen gleich behandelt werden wie die
Tessiner Bevölkerung. Bei früheren Aktionen des Kantons Tessin, wie der
Gratisbenützung des öffentlichen Verkehrs in den Wintermonaten, hatte
sich der Kanton jeweils angeschlossen.
Tempolimitierung wird allgemein als Schadstoffreduktion anerkannt.
Die Wirkung steigert sich, wenn diese Massnahme in einer grösseren
Ausdehnung stattfindet. Aus diesen Überlegungen erscheint es gegeben,
die Massnahmen im Misox mit dem Kanton Tessin zu koordinieren.
Auch auf der Nordseite der Alpen ist die Ozonbelastung zwar unter
200 aber ebenfalls hoch. Vorerst wird auf eine analoge Massnahme
verzichtet und die Situation weiterhin genau beobachtet. Dennoch ergeht
der dringende Wunsch zur freiwilligen Temporeduktion, resp. zum Verzicht
auf vermeidbare Fahrten.
Massnahme auf acht Tage begrenzt
Nach Rücksprache mit den zuständigen Departementsvorstehern ersuchte
das zuständige Amt für Natur und Umwelt die Kantonspolizei, gestützt auf
Artikel 3 Abs. 6 SVG auf der Strecke Mesocco bis Kantonsgrenze zum
Tessin durchgehend auf Tempo 80 zu limitieren. Die Massnahme wird auf
acht Tage begrenzt. Eine eventuelle Aufhebung wird mit dem Kanton Tessin
koordiniert. Die Kantonspolizei wird diesen Beschluss sofort umsetzen.
Gremium: Amt für Natur und Umwelt
Quelle: dt Amt für Natur und Umwelt