Die neue Verordnung über die Berufsbildung BBV will "eine optimale
berufliche Bildung für alle Bedürfnisse und Bereiche" langfristig
gewährleisten. Diese Zielsetzung unterstützt auch die Bündner Regierung
in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement
und stellt gleichzeitig klar: Die Berufsbildung im Kanton Graubünden
muss auch in Zukunft den Nachwuchs für die Wirtschaft in den entlegenen
Regionen sichern und die Ausbildung zu Berufen gewährleisten, die nicht
mit den Klassengrössen der Wirtschaftszentren des Mittellandes zu
vergleichen sind.
In diesem Sinne fordert die Bündner Regierung vom Bund, die
Verordnung mit speziellen Bestimmungen für den Bereich der Gesundheits-
und Sozialberufe zu ergänzen; zudem muss sie klar regeln, wann private
Anbieter in der Grund- und Weiterbildung subventioniert werden müssen.
Schliesslich verlangt die Regierung eine Überarbeitung der BBV im
Bereich der zu erwartenden Kosten. Speziell der Wechsel von der
Defizitfinanzierung zu einer undifferenzierten Pauschalsubventionierung
der Berufsbildung durch den Bund würde den Kanton Graubünden finanziell
zusätzlich massiv belasten. Das Berufsbildungsgesetz und die BBV sollen
deshalb nicht vor Januar 2005 - statt im Januar 2004 - in Kraft treten.
Neues Amt für Militär und Zivilschutz per 2004 operativ tätig
Im Finanz- und Militärdepartement Graubünden werden das Amt für
Zivilschutz und Katastrophenhilfe und das Kreiskommando per 1. Januar
zum neuen "Amt für Militär und Zivilschutz" verschmolzen. Dabei sollen
ähnliche Aufgaben zusammengeführt, Doppelspurigkeiten vermieden und
Synergien mit den unterstützenden Dienststellen realisiert werden.
Mittelfristig wird das neue Amt auch räumlich zusammengeführt.
Gleichzeitig werden in den Gemeinden die Posten des Sektionschefs und
des Zivilschutzstellenleiters auf künftig eine einzige Person
übertragen.
Neues Gebührenmodell für die landwirtschaftliche Beratung
Je höher das öffentliche Interesse einer Leistung, desto tiefer die
dafür verlangte Gebühr. Per 1. September 2003 werden die Gebühren für
Beratungen am Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum LBBZ
nach diesem Grundsatz bemessen. Die Preisspanne variiert in den drei
Kategorien "Beratungen in überwiegend öffentlichem Interesse",
"Beratungen in teilweise öffentlichem Interesse und "Beratung in
privatem Interesse" zwischen null und knapp 100 Franken pro Stunde. Die
Regierung hat die entsprechende Totalrevision des Gebührentarifs
genehmigt. Der Bund regelt per 1. April 2004 die Finanzhilfe für die
landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung ebenfalls
nach diesem Grundsatz, allerdings mit einer feineren Abstufung.
Vorbehalte bei allzu rascher Liberalisierung der Postversorgung
Die neue Postverordnung verpflichtet die Post, u.a. ein
flächendeckendes Poststellennetz zu führen, die Zustellung der Post zu
Hause weiterhin im Angebot zu haben, wirtschaftlich mit den vorhandenen
Mitteln umzugehen und Rationalisierungspotenziale zu nutzen. Die Bündner
Regierung begrüsst die eingeschlagene Richtung, hätte aber bereits heute
gerne eine Vorlage für die allfällige Abgeltung der ungedeckten Kosten
eines solchen Universaldienstes gesehen. Der Bund plant in dieser Frage
erst dann eine Vorlage auszuarbeiten, wenn die heutigen
Führungsinstrumente dafür nicht ausreichen sollten. Die Regierung hat
sich zudem in ihrer Vernehmlassung an das Eidgenössische Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation dafür ausgesprochen, bei
weiteren Liberalisierungsschritten eine vorsichtige Strategie zu wählen.
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass trotz der Verpflichtung,
einen Universaldienst aufrecht zu erhalten, die Berg- und Randregionen
benachteiligt würden.
Steuerkraftausgleich 2004 mit einem Satz von 84 Prozent
Die Regierung hat den Ausgleichssatz 2004 für finanzschwache
Gemeinden auf 84 Prozent festgelegt. Dafür hat sie rund 14,5 Millionen
Franken bewilligt.
Der Ausgleichssatz gleicht die relative Steuerkraft der
beitragsberechtigten Gemeinden bis auf 84 Prozent des kantonalen Mittels
aus. Als finanzschwach gelten Gemeinden in den Finanzkraftgruppen vier
und fünf. Beitragsberechtigt sind Gemeinden mit einem Gemeindesteuerfuss
von mindestens 120 Prozent.
Gleichzeitig hat die Regierung die Einteilung der Gemeinden in den
Finanzkraftgruppen eins bis fünf für die Jahre 2004 und 2005
vorgenommen.
Ausführungsbestimmungen zum Zivilstandswesen revidiert
Per Ende Mai 2003 sind die ehemals 198 Bündner Zivilstandsämter auf
deren 30 zusammengeführt und mit der gesamtschweizerischen
Zivilstandsdatenbank (Infostar) vernetzt worden. Dies hat eine
Teilrevision der "Ausführungsbestimmungen zur Vollziehungsverordnung des
Grossen Rats über das Zivilstandswesen" zur Folge. Die Regierung hat die
entsprechenden Anpassungen genehmigt.
Aus Gemeinden und Regionen
- Temporeduktion in Grono: Auf der Kantonsstrasse in Grono wird im
Bereich der Bushaltestelle "Grono Bivio Calanca" die
Höchstgeschwindigkeit auf 50 (bisher 60) km/h reduziert.
- Höchstgewicht Verbindungsstrasse Madernal-Pardomat: Von der
Abzweigung Punt Russein bis vor die Rheinbrücke Madernal wird das
Höchstgewicht von bisher sieben auf 13 resp. von Mitte Mai bis Mitte
Oktober auf 18 Tonnen erhöht.
- Revidierte Ortsplanungen: Die Regierung hat die Revision diverser
Planungsmittel der Gemeinden Bergün/Bravuogn, Domat/Ems, Fanas,
Innerferrera, Waltensburg/Vuorz und Breil/Brigels genehmigt.
- Revidierte Gemeindesteuergesetze: Die Gemeindesteuergesetze der
Gemeinden Klosters-Serneus, Filisur und Donat (Neuschaffung des
Gemeindesteuergesetzes) können in Kraft treten. Die Regierung hat sie
bewilligt.
- Wasserversorgung: Für die Sanierung der Wasserversorgung in
Conters i.P. hat die Regierung einen kantonalen Beitrag von rund 35'000
Franken beschlossen.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Unwetter 2002: Für weitere sechs Instandstellungsprojekte nach den
Unwettern vom November 2002 (Wegkonsortium Obernolla, Gemeinden
Savognin, Mutten, Chur, Churwalden sowie Calancastrasse) hat die
Regierung rund 1,1 Millionen Franken genehmigt.
Strassenprojekte
- Korrektion und Verbreitung der Schanfiggerstrasse in St. Peter
innerorts und Umfahrung Flims / Sicherheitsstollen Porta Vallorca: Die
Regierung hat beide Projekte genehmigt.
- Für Sicherheitsinfrastruktur in den Tunnels Crapteig, Isla Bella,
Gotschna und Flimserstein sowie für Baumeisterarbeiten am Anschluss
Scuol West und am Schwerverkehrskontrollplatz Unterrealta hat die
Regierung rund 4,2 Millionen Franken genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden