Der Bundesrat hat den zweiten Bericht der Schweiz über die Umsetzung
der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen (Charta)
gutgeheissen. Der Bericht liegt nun als Publikation des Bundesamtes für
Kultur (BAK) in einer viersprachigen Fassung - deutsch, französisch,
italienisch und teilweise rätoromanisch - vor.
Die wesentlichen Zielsetzungen der Charta der Regional- und
Minderheitensprachen sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr
Hauptzweck ist die Erhaltung und Förderung der sprachlichen Vielfalt als
eines der wertvollsten Elemente des europäischen Kulturlebens. Die
Sprachencharta schützt nicht die Individual- oder Kollektivrechte der
sprachlichen Minderheiten. Ihr Ziel ist vielmehr die Verbesserung der
Möglichkeiten der Verwendung von Regional- oder Minderheitensprachen in
Bildung, Rechtsprechung, Verwaltung, Medien, Kultur und Wirtschaft.
Durch die Förderungsbestimmungen der Charta sollen die Menschen der
verschiedenen Sprachgruppen ermutigt werden, ihre Sprache zu gebrauchen.
Die Schweiz hat das Rätoromanische und das Italienische als Regional-
oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta definiert und den
Förderungsbestimmungen unterstellt.
Gliederung in drei Teile
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, dem Europarat alle drei
Jahre über die Umsetzung der Charta Bericht zu erstatten. Im September
1999 hat der Bundesrat den ersten Bericht der Schweiz zuhanden des
Expertenkomitees gutgeheissen. Auf Basis dieses Berichts hat das Komitee
am 1. Juni 2001 einen Bericht zuhanden des Ministerkomitees des
Europarates verabschiedet (www.local.coe.int). Zu den darin enthaltenen
Empfehlungen nimmt der nun vorliegende zweite Bericht der Schweiz
Stellung.
Er ist in drei Teile gegliedert. Die Teile I und II behandeln aus
der sprachpolitischen Optik des Bundes allgemeine Aspekte zur Umsetzung
der Charta. Teil III enthält die Berichte der Kantone Graubünden und
Tessin, die an der Umsetzung der Konvention massgeblich beteiligt sind.
Zwei Empfehlungen für die Schweiz
Das Ministerkomitee empfiehlt der Schweiz, gesetzliche Grundlagen zu
erlassen, die der rätoromanischen Sprachgemeinschaft erlauben, die
Schutzbestimmungen der Charta voll auszuschöpfen. Zudem soll die Schweiz
alles unternehmen, um im Kanton Graubünden die rechtlichen sowie
praktischen Hindernisse für den Gebrauch des Rätoromanischen und des
Italienischen in den gerichtlichen Instanzen aus dem Weg zu schaffen.
Gemäss Bericht sind konkret Massnahmen insbesondere in den Bereichen
Bildung, Justiz, Verwaltung und öffentliche Dienstleistungsbetriebe,
Medien, kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen, im wirtschaftlichen
und sozialen Leben sowie beim grenzüberschreitenden Austausch
vorgesehen.
Die Schweiz hat mit Bundesbeschluss vom 23. September 1997 die
Charta ratifiziert, die am 1. April 1998 Rechtskraft erlangt hat. Neben
der Schweiz gehören Österreich, Kroatien, Dänemark, Finnland,
Deutschland, Ungarn, Liechtenstein, Niederlande, Norwegen, die Slowakei,
Slowenien, Schweden, Grossbritannien, Spanien, Armenien und Zypern zu
den 17 Vertragsparteien.
Gremium: Amt für Kultur Graubünden
Quelle: dt Amt für Kultur Graubünden