Das Behindertengleichstellungsgesetz tritt im Januar 2004 in Kraft.
Zwei Verordnungen regeln die Details: eine davon die Anforderungen an
einen behindertengerechten öffentlichen Verkehr. Die andere liegt im
Entwurf vor und regelt unter anderem die Aufgaben des
Behindertengleichstellungsbüros und gibt Kriterien vor, wie die
Interessen der Behinderten bei der Anpassung von Bauwerken gegenüber den
Interessen des Umwelt-, des Natur und des Heimatschutzes gewichtet
werden müssen. Weiter ist der neuen
"Behindertengleichstellungsverordnung BehiV" zu entnehmen, wie die
gesetzlich vorgesehenen Maximalwerte für Anpassungskosten zu berechnen
sind.
Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich den
Verordnungsentwurf. Unklar bleibt allerdings weiterhin, ob die Kantone
für den Bereich "behindertengerechtes Bauen" überhaupt eine eigene
gesetzliche Grundlage schaffen müssen oder nicht. Zudem wünscht die
Regierung auch eine klarere Sprachregelung. Es ist entscheidend, ob
beispielsweise mit Begriffen wie "Zugang zu Bauten" der
Haupteingangs-Bereich oder eben der Zugang zu allen Räumen gemeint ist.
Weiter ist es nicht ersichtlich, warum der Arbeitgeber die Gründe für
eine Nichteinstellung von Menschen mit Behinderungen begründen muss,
während Stellenbewerber und Stellenbewerberinnen ohne Behinderung diesen
Anspruch nicht erheben können. Die neue Verordnung soll wie das
Behindertengleichstellungsgesetz ebenfalls im Januar 2004 in Kraft
treten.
Ausländerfragen: Integrationsbemühungen dort, wo sie Sinn machen
Der Bund will die gesellschaftliche Akzeptanz und die finanzielle
Unabhängigkeit von Ausländerinnen und Ausländern, die nur vorläufig in
der Schweiz aufgenommen worden sind, verbessern. Sie sollen so genannte
"Integrationsleistungen" beziehen können. Dazu gehört zum Beispiel auch
die "Stärkung der sozialen Kompetenz", um die Fähigkeit zu erhalten,
überhaupt in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Der Bund will dieses
Ziel mit der Revision der Integrationsverordnung erreichen; die Bündner
Regierung wehrt sich dagegen. Denn für diese Personengruppe ist der
dauernde Aufenthalt in der Schweiz rechtskräftig abgelehnt worden. Es
macht deshalb keinen Sinn, ihre Integration in der Schweiz mit
zusätzlichen Massnahmen zu fördern. Massnahmen zur Stärkung der
Sozialkompetenz könnten hingegen unter dem Titel der Rückkehrhilfe im
Rahmen eines Asylverfahrens erbracht werden. Als richtig erachtet die
Regierung hingegen die Absicht, von ihnen einen aktiven Beitrag zu ihrer
eigenen Integration zu erwarten.
Die so genannte "Begrenzungsverordnung" regelt den Nachzug der
Familien von Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit einer
Aufenthaltsbewilligung. Das "Bundesgesetz über den Aufenthalt und
Niederlassung der Ausländer ANAG" schreibt vor, dass dabei die
berufliche Grundausbildung der Jugendlichen garantiert sein muss.
Deshalb will der Bundesrat die Begrenzungsverordnung so revidieren, dass
der Familiennachzug grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren beantragt
werden muss. Gegen das Hauptziel der Revision, Jugendliche beruflich zu
integrieren, hat die Bündner Regierung nichts einzuwenden. Allerdings
ist sie beim gewählten Weg skeptisch. Damit ausländische Kinder
beruflich integriert werden können sollten sie nicht älter als 14 Jahre
alt sein, wenn sie in die Schweiz einreisen. Die Regierung schlägt
deshalb vor, in der Verordnung ein Höchstalter statt einer Antragsfrist
von fünf Jahren festzulegen. Beide revidierten Verordnungen sollen im
Januar 2004 in Kraft treten.
Aus Gemeinden und Regionen
- Mulegns: Die Regierung hat das Lärmsanierungsprogramm für die
Julierstrasse genehmigt.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Schulhotel Passugg: Die Regierung hat das Projekt für den Neubau
des Innenhoftrakts und für die zweite Etappe des Innenumbaus definitiv
genehmigt. Der kantonale Baubeitrag beläuft sich auf rund 590'000
Franken.
- Zweckgemeinschaft Schaniela: Den kantonalen Beitrag für die
gemeinsamen Abwasseranlagen der Gemeinden St. Antönien und St.
Antönien-Ascharina hat die Regierung auf rund 670'000 Franken
festgelegt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden