Die Bündner Regierung will das Finanzhaushaltsgesetz FHG von 1998
revidieren und schickt ihren Entwurf in eine verwaltungsinterne
Vernehmlassung. Die bisherigen Erfahrungswerte, diverse Vorstösse im
Grossen Rat und die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse
verlangen eine Totalrevision, unter anderem mit folgenden Schwerpunkten:
- Die vom Grossen Rat im Oktober 2000 beschlossenen Bedingungen für
die Ausfinanzierung der Kantonalen Pensionskasse werden detailliert
festgelegt;
- die Anliegen des Parlaments werden berücksichtigt;
- die Grundlagen, um den Kantonshaushalt flexibel und stufengerecht
zu führen, werden verbessert, und
- das FHG wird an die neue Kantonsverfassung angepasst.
Zudem sollen gewisse Finanzkompetenzen an die
Geschäftsprüfungskommission GPK und an die Regierung delegiert werden:
Über die definitive Umsetzung von allfälligen globalen Budgetkürzungen
durch den Grossen Rat und die abschliessende Bewilligung von sämtlichen
Nachtragskrediten - auch jenen während einer Grossrats-Session - soll
neu die GPK entscheiden können. Die Regierung soll hingegen neu
Bürgschaften im Rahmen der Wirtschaftsförderung gewähren und
Kraftwerksbeteiligungen aufstocken können. Für die Delegation von
Ausgaben- und Kreditbewilligungskompetenzen an die GPK und an die
Regierung muss allerdings auch ein Artikel in der neuen
Kantonsverfassung revidiert werden. Die Vernehmlassung für die
Totalrevision des FHG und für die Revision von Art. 35 der neuen
Kantonsverfassung läuft bis Ende November 2003.
Neue Tabakverordnung schafft Transparenz
Der Bund will die Tabakverordnung total revidieren. Dabei wird die
Deklarations-, die Melde- und die Kennzeichnungspflicht verschärft. Die
Bündner Regierung begrüsst ausdrücklich diese Bestrebungen nach
Transparenz. Sie gleichen die Tabakverordnung an internationale
Richtlinien an und schützen insbesondere die Jugend. Konkret legt die
neue Verordnung beispielsweise einen Maximalwert für Nikotin und
Kohlenmonoxid fest; der Höchstgehalt an Teer wird gesenkt. Und: Der Bund
kann vorschreiben, dass auf der Packung Farbbilder die gesundheitlichen
Folgen des Rauchens erklärend darstellen.
Aus Gemeinden und Regionen
- Revidierte Ortsplanung: Die Regierung hat die Revision diverser
Planungsmittel der Gemeinde Rueun genehmigt.
- Wiederaufbau Unwetter 2002: Bis Ende 2006 will die Regierung in
einer zweiten Ausführungsetappe rund 900'000 Franken für den
Wiederaufbau und die Sanierung von Wegen und Verbauungen nach den
Unwettern vom Herbst 2002 investieren. In diesen Bereichen sind 148
Schadensmeldungen eingegangen. Die Gesamtschadenssumme beläuft sich auf
rund 4,1 Millionen Franken. Die erste Ausführungsetappe war von der
Regierung Mitte Mai 2003 genehmigt worden.
Kantonsbeiträge an verschiedene Institutionen
- Kulturförderung: Das Heimatmuseum Davos, die Fundaziun Schmelzra
S-charl und die Stiftung Pro Kloster St. Johann Müstair erhalten für
verschiedene Projekte insgesamt rund 66'000 Franken an kantonalen
Beiträgen.
- Fledermaus-Schutz: Die Stiftung zum Schutz unserer Fledermäuse in
der Schweiz erhält von 2004 bis 2007 für das Projekt "Fledermausschutz
in Graubünden" einen kantonalen Beitrag von insgesamt 88'000 Franken.
- Pignia: Für die Erneuerung eines Teilstücks des Reservoirleitung
Clugin-Pignia erhält die Gemeinde einen Kantonsbeitrag von rund 23'000
Franken.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden