Die Regierung wird dem Grossen Rat in der Oktobersession 2003 eine
Vorlage zur Revision des Kantonalen Familienzulagengesetzes vorlegen.
Die ständige Kommission für Gesundheit und Soziales des Grossen Rats hat
die diesbezügliche Botschaft der Regierung in ihrer Sitzung vom 22.
September 2003 zu Handen des Parlaments vorberaten.
Einig war sich die Kommission im Grundsatz darin, dass die geltende
gesetzliche Regelung der Familienzulagen den heutigen wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Verhältnissen nicht mehr zu genügen vermag und
dass eine Anpassung an die veränderten Verhältnisse angezeigt ist.
Nachdem Eintreten - wenn auch mit gewissen Bedenken - einstimmig
beschlossen war, schritt die Kommission zur Detailberatung der einzelnen
Gesetzesartikel. Zu diversen Bestimmungen der Vorlage lagen
Minderheitsanträge vor, die einlässlich und ausgiebig diskutiert wurden.
Diese betrafen die berücksichtigten Kinder und die Höhe der Kinderzulage
einerseits und den vorgesehenen Lastenausgleich zwischen allen
Familienausgleichskassen, das heisst der kantonalen und den privaten
Familienausgleichskassen der Berufsverbände andererseits.
Die Botschaft der Regierung wurde schliesslich zu Handen des Grossen
Rats verabschiedet.
Gremium: Grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales
Quelle: dt Grossrätliche Kommission für Gesundheit und Soziales