Mit der Inbetriebnahme des Vereinatunnels im November 1999 gehört
der Flüelapass zu den nicht ganzjährig offen gehaltenen Pass-Strassen.
Auch in Zukunft wird die Flüelapass-Strasse deshalb vom ersten
Wochenende im Januar bis zum 1. Mai für jeglichen Transitverkehr
gesperrt bleiben. Für die Übergangszeit, vom 15. November bis erstes
Januarwochenende sowie für die Zeit vom 1. Mai bis 31. Mai haben sich
der Kanton und der Verein "Pro Flüela" versuchsweise für ein Jahr darauf
geeinigt, den Winterdienst und den Strassenunterhalt - ähnlich wie für
den Lukmanierpass - der privaten Trägerschaft "Pro Flüela" zu
übertragen. An die daraus erwachsenen Kosten leistet der Kanton den
Pauschalbetrag von 80'000 Franken.
Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Zeitpunkt der
definitiven Wintersperre und der Frühjahrsöffnung regelmässig zu
teilweise heftigen Diskussionen Anlass gaben. Darüber hinaus
berücksichtigt die Regelung die vom Grossen Rat beschlossenen
Sparmassnahmen, indem die Aufwendungen des Kantons für die Offenhaltung
während der Übergangszeiten und für die Frühjahrsöffnung erheblich
reduziert werden können.
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement